Es kursiert als Freizeitdroge, eingeatmet aus Ballons: Für Lachgas, das zu Bewusstlosigkeit und anderen Schäden führen kann, kommen jetzt strikte Beschränkungen - und auch für andere Chemikalien.
Noch bekommt man sie ziemlich einfach in Geschäften, Kiosken und an Automaten: Kartuschen mit Lachgas, das auch unter Jugendlichen als Partydroge kursiert. Dem soll jetzt aber ein Riegel vorgeschoben werden, um vor allem Minderjährige vor Gesundheitsrisiken zu schützen. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), das Verbote festsetzt. Greifen sollen sie voraussichtlich im Frühjahr - ebenso für «K.o.-Tropfen», wie sie Sexualstraftäter einsetzen.
Wo ist das Problem?
«Lachgas ist kein Spiel und keine harmlose Partydroge, sondern ein hohes Risiko für die Gesundheit», sagte Warken schon zum Parlamentsbeschluss im November. Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürften nicht länger missbraucht werden. Denn Folgen könnten Bewusstlosigkeit und bleibende Schäden des Nervensystems sein. Oft wird Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierender Stoff über Luftballons eingeatmet. Bei direktem Konsum aus Kartuschen kann es wegen der Kühlung zu Erfrierungen und Verletzungen des Lungengewebes infolge des Gasdrucks kommen.
Was regelt das Gesetz bei Lachgas?
Unterbunden werden soll die bisher recht leichte Verfügbarkeit. Künftig fallen Lachgas und Zubereitungen davon in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als 8,4 Gramm unter ein gesetzliches «Umgangsverbot» für neue psychoaktive Stoffe. Erwerb und Besitz für Minderjährige werden ausdrücklich verboten. Generell untersagt wird die Abgabe über Automaten und den Versandhandel an private Verbraucher. Für Volljährige gilt künftig, dass pro Einkauf maximal zehn Kartuschen mit jeweils 8,4 Gramm erworben werden dürfen.
Gibt es Ausnahmen?
Weil die Chemikalien auch zu anderen Zwecken verwendet werden, sind Ausnahmen von Verkaufsverboten vorgesehen: So sollen Lachgaskartuschen mit bis zu 8,4 Gramm Füllmenge auf dem Markt bleiben können, die etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne dienen. Das gilt auch für Fertigsprühsahne. Die zunächst vorgesehene Grenze von genau 8 Gramm hatten Union und SPD in den Beratungen noch leicht heraufgesetzt. Das soll Füllmengenschwankungen berücksichtigen und auch den Aufwand für Hersteller reduzieren.
Was sagen Polizei- und Medizinexperten?
Die Gewerkschaft der Polizei begrüßte die Gesetzespläne grundsätzlich. Denn dass der Lachgas-Konsum vor allem in der Discoszene massiv zugenommen hat, liege mit an der unregulierten Verfügbarkeit. Zugleich für nötig hält die Gewerkschaft eine bundesweite Aufklärungsoffensive. Und fraglich sei, ob die künftig noch zulässige Füllmenge niedrig genug ist - sie entspreche etwa einem Luftballon-Volumen und könnte leicht zum Konsum missbraucht werden. Die Bundesärztekammer warb daher für eine begrenzte Abgabemenge und forderte außerdem ein Verbot für jede Form von Werbung und Sponsoring.
Was wird bei K.o.-Tropfen geregelt?
Das Gesetz regelt auch Beschränkungen für die Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Sie sind als K.o.-Tropfen bekannt, die in Getränke gegeben werden können. Nach einigen Minuten wird Opfern schwindelig, sie können das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen die Zeit etwa für Sexualdelikte oder Raub. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU) sprach von «einem Mittel gezielter chemischer Gewalt». Daher soll verboten werden, beide Substanzen auf den Markt zu bringen, untersagt werden auch Handel und Herstellung.
Wie geht es weiter?
Das Gesetz kann jetzt verkündet werden. Vorgesehen ist dann zunächst noch eine Übergangszeit von drei Monaten zum Vorbereiten von Umstellungen im Handel und an Automaten, bis die neuen Regeln gelten. In Kraft treten dürften sie voraussichtlich im April 2026, wie das Ministerium erläuterte. Teils gibt es auch schon regionale oder lokale Lachgas-Verbote. Sie waren eingeführt worden, weil sich eine bundesweite Regelung nach dem Bruch der Ampel-Koalition - die ähnliche Pläne hatte - verzögerte.