Im Anschluss bekam zunächst die Tochter einen Alarmknopf von der dänischen Polizei, später auch der Sohn. Nach einer Aktivierung konnten die Beamten den Standort der Kinder erkennen und Gespräche mithören.
Angeklagter erkennt seine Stimme wieder
Auch der geständige israelische Angeklagte zeigte sich von den Audiodateien betroffen. Er habe seine Stimme erkannt, die auf Hebräisch «Langsam, langsam!» gesagt habe. Er und die Mittäter hätten die Kinder zu beruhigen versucht, in dem sie ihnen sagten, dass sie zu ihrer Mama zurückgebracht werden. «Ich dachte, dass die Kinder sehr froh sein würden, dass wir sie zurückbringen, aber das war nicht der Fall», sagte der 36-Jährige nach den Worten eines Dolmetschers. Der Israeli bekräftigte seinen Appell an die Eltern, ihren Streit um die Kinder zu beenden.
Das Gericht zeigte im Anschluss Aufnahmen einer Überwachungskamera am Haus, in dem Hensel vor der Entführung mit den Kindern wohnte. Zu sehen ist die Eingangstür des Hauses, das in der Dunkelheit weihnachtlich beleuchtet ist. Zwei Frauen sind abwechselnd vor der Tür zu sehen. Eine klingelt und klopft, aber es öffnet niemand.
Tür für Weihnachtsgeschenk nicht geöffnet
Gül Pinar, die Verteidigerin eines mitangeklagten Hamburger Sicherheitsunternehmers, erklärte, die beiden Frauen hätten damals im Auftrag von Großvater Eugen Block ein Weihnachtsgeschenk für dessen Enkel abgeben sollen. Es sei nicht darum gegangen, das Haus auszukundschaften.
Das sieht der Anwalt von Nebenkläger Hensel anders. Angesichts eines bereits zuvor erfolgten Entführungsversuchs sei es normal gewesen, den etwa 25-minütigen Aufenthalt der Frauen vor der Tür und auf dem Privatgrundstück als Bedrohung wahrzunehmen, sagt Philip von der Meden.
Verteidiger wirft Hensel «Geisterfahrt» vor
Dellings Verteidiger stellte in einer Erklärung zur Zeugenaussage von Hensel im September fest, dass Christina Block das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder bis zum 5. Januar 2024 gehabt habe. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe dies am 27. Oktober 2021 entschieden. Dem Gericht zufolge habe das dem Wohl der Kinder entsprochen, während es bei dem Vater gefährdet sei. Darum könnten die Angeklagten keine Kindesentziehung begangen haben, erklärte Verteidiger David Rieks.
Hensel habe dagegen mit seiner Aussage eine Kindesentziehung gestanden. Er habe eingeräumt, dem glasklaren Gerichtsbeschluss zuwider gehandelt zu haben. Hensel habe im Jahr 2021 eine «Geisterfahrt» gegen alle familienrechtliche Entscheidungen in Deutschland begonnen.
Diese Beschlüsse seien im aktuellen Prozess nicht so relevant wie oft dargestellt, erwiderte der Anwalt von Bocks Ex-Mann. «Die Kinder haben Anspruch darauf, nicht entführt zu werden.»