Bei Pippi Langstrumpf und Obelix weiß fast jeder, um wen es geht - aber auch bei der Sekretärin aus der 007-Reihe? Ein Büroservice hat eine Klage bisher abgewehrt. Nun ist der Fall in Karlsruhe.
So viel Aufmerksamkeit wie an diesem Morgen hat «Miss Moneypenny» vielleicht zuletzt vom flirtenden «James Bond» persönlich bekommen. Doch im Bundesgerichtshof (BGH) geht es - wenig flirty - rund eine Stunde lang um eine Frage, die selbst für Juristen kniffelig ist. «Ein spannender, aber kein einfacher Fall», sagt der Vorsitzende Richter Thomas Koch.
Der erste Zivilsenat in Karlsruhe muss prüfen, ob in Anspielung auf die Figur aus der Reihe um «Agent 007» Sekretariatsdienste beworben werden dürfen. «Miss Moneypenny» ist in den Filmen die Sekretärin von Bonds Chef M.
In dem Rechtsstreit geht es um ein Unternehmen, das unter den Bezeichnungen «Moneypenny» und «My Moneypenny» unter anderem Dienstleistungen von persönlichen Assistentinnen anbietet. Dagegen hat sich eine Firma, die Nutzungsrechte an den Filmwerken hat, bislang erfolglos in Hamburg durch die Instanzen geklagt. Inzwischen hat Amazon die Rechte übernommen.
Wie individuell ist «Miss Moneypenny»?
Um ein Urteil fällen zu können, müssen die obersten Zivilrichterinnen und -richter klären, ob die Figur jenseits der Filme so bekannt ist und quasi ein Eigenleben entwickelt hat, dass ihr Name geschützt werden kann.
Anwalt Christian Rohnke vertritt die Klägerin. Er gibt gleich zu Beginn seines Plädoyers preis, dass er sämtliche 25 «Bond»-Filme gesehen habe. In fast allen taucht die Sekretärin auf. Mal als «Miss Moneypenny», mal nur als «Moneypenny» und neuerdings als «Eve Moneypenny». Sie gehöre jedenfalls zu den Konstanten, die das Publikum wiedererkenne und sei nicht nur eine Nebenfigur aus irgendeinem «Tatort», die nur einmal auftauche, betont Rohnke.
Sie zähle zum Kernteam, neben einem geheimnisvollen Chef, einem verrückten Erfinder und einem Agenten mit der Lizenz zum Töten. Und sie sei der Link zur Außenwelt. Mit ihr könnten sich Zuschauerinnen und Zuschauer vergleichen, sagt Rohnke. «Miss Moneypenny» strahle Normalität aus.
Worum es juristisch geht
Fachlich gesehen geht es um sogenannten Werktitelschutz. Der schützt in erster Linie die Titel von Büchern, Filmen, TV-Sendungen oder Musikwerken als geschäftliche Bezeichnung. Damit soll verhindert werden, dass diese verwechselt werden und Dritte den guten Ruf eines Titels ausnutzen oder ihn verwässern, wie Markenrechtsexperte Jens Klaus Fusbahn erklärt.