Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland in Deutschland, das Flussbestattungen erlaubt. Das Gesetz ist jetzt in Kraft. Auf dem Wasser bereitet man sich vor.
In Rheinland-Pfalz wird es bald die bundesweit ersten Flussbestattungen geben. Das Land hat sein Bestattungsgesetz neu gefasst und erlaubt jetzt auch das Ablassen einer Urne in die Flüsse Rhein, Mosel, Saar und Lahn. Das Gesetz ist seit Samstag in Kraft. Auch wenn noch manche Details unklar sind - die Branche macht sich bereit.
Auf dem Oberdeck eines Schiffes auf der Mosel steht eine Urne auf einem mit Blumen dekorierten Tisch. Bestatterin Ulrike Grandjean nimmt sie in beide Hände und trägt sie auf das Außendeck. Sie hebt das Gefäß über ein Geländer und lässt es an Seilen hinunter in Richtung Mosel. «So könnte es gehen», sagt sie nach dem Probelauf zu Kapitän Joachim Zimmermann.
Interesse an Flussbestattungen besteht
Grandjean und Schiffsbesitzer Zimmermann haben sich nach dem neuen Gesetz zusammengesetzt. «Der Bestatter hat ja in der Regel kein Schiff», sagt sie. Daher sei sie über die Kooperation mit Zimmermann froh. Wenn das Gesetz gelte und man eine Verfügung habe, könne man also loslegen. «Wir haben auch schon Anfragen.»
Zimmermann ist schon viele Jahre mit seiner Partnerin Petra Bernard als Bootsfrau auf dem Schiff Telegraaf IV. auf der Mosel unterwegs. Bisher wird das Ex-Postfrachtschiff für Familienfeiern genutzt. «Das Schiff hat viel Historie und ist auch passend für Flussbestattungen», sagt der 69-Jährige in Riol. Er merke bereits großes Interesse an seinem neuen Angebot: «Es haben sich schon 12 oder 13 Bestatter bei mir gemeldet. Es kommt fast jeden Tag einer dazu.»
Urne muss sich im Wasser rasch auflösen
Für die Flussbestattungen braucht es besondere Genehmigungen. Diese können nun beantragt werden, wie das Gesundheitsministerium in Mainz mitteilt. Zunächst wird noch jeder Fall einzeln entschieden. Später soll eine Durchführungsverordnung kommen, die die Abläufe leichter macht und Dinge festlegt, wie an welcher Stelle im Gewässer eine Flussbestattung erfolgen kann.
Grandjean sagt, auf jeden Fall werde die Urne von einem Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens ins Wasser gelassen. Die Urne müsse aus Zellulose sein – also einem Material, das sich nach dem Sinken rasch im Wasser auflöse.
Ob die Bestattung auf dem Schiff mit oder ohne Angehörige erfolge, könne gewählt werden, fügt Zimmermann hinzu. Möglich sei sie auch mit oder ohne Fahrt. Auf dem Oberdeck habe er Platz für 60 Leute.