Eine 16-Jährige wird in Niedersachsen von einem Güterzug erfasst und stirbt. Nun steht fest, was mit dem Mann passiert, der die Jugendliche in den Tod gestoßen hat. Im Saal fließen Tränen.
Ihre Mutter hatte ihr eingebläut, sich nicht in Gefahr zu bringen: Das half der 16-jährigen Liana aber nicht, als sie im August 2025 am Bahnhof im niedersächsischen Friedland völlig wehrlos von hinten vor einen Güterzug geschubst wurde und starb. Gestoßen hat die Jugendliche aus Thüringen nach Überzeugung des Landgerichts Göttingen ein 31-jähriger Mann. Für ihn wurde wegen Schuldunfähigkeit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Mutter nimmt Urteil unter Tränen auf
Unter Tränen nahm die Mutter das Urteil der Schwurgerichtskammer auf. Für den Verlust ihrer Tochter habe sie sich ein Mordurteil gegen den Beschuldigten gewünscht, sagte ihr Anwalt. Seit dem 11. August 2025 stehe die Frau morgens auf und vermisse ihre Tochter, abends gehe sie ins Bett und vermisse ihre Tochter, sagte der Vertreter der Nebenklage nach dem Urteil. Mehrmals hatte die Mutter ein Bild ihrer Tochter vor sich aufgestellt.
Für die Kammer gebe es keinen Zweifel, dass der Mann aus dem Irak die Jugendliche vor den durchfahrenden Zug gestoßen hat. Die 16-Jährige erlitt durch den Zusammenprall Verletzungen am Kopf, die sie nach Ermittlerangaben sofort töteten. Als wesentliches Indiz bezeichnete der Richter DNA-Spuren des Beschuldigten, die unter anderem am Rücken der Getöteten gefunden wurden. Dies lasse sich nur damit erklären, dass der 31-Jährige die Jugendliche von hinten gestoßen habe.
Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen und politische Debatten
Der Fall um die 16-Jährige, die 2022 mit ihrer Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Die Tat beschäftigte schnell auch die Politik, weil der ausreisepflichtige Iraker nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen hätte gebracht werden sollen. Die Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover aber ablehnte.
Ebenfalls am Mittwoch sollte sich auch der niedersächsische Landtag erneut mit möglichen Konsequenzen nach dem gewaltsamen Tod der 16-Jährigen befassen. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sollte sich dabei vor allem Fragen der größten Oppositionsfraktion CDU stellen.
Richter: Tat hat sich ins Bewusstsein eingebrannt
«Wir sind uns bewusst, dass sich diese Tat ins Bewusstsein eingebrannt hat», sagte der Richter mit Blick auf die politischen Diskussionen und Forderungen nach Änderungen im Gesetz. Dabei handele es sich aber um Fragen, die nicht das Gericht klären könne, sagte er. Für die Schwurgerichtskammer standen nur die Tat und die Schuldfähigkeit des Beschuldigten im Fokus.
Im Verfahren kam die Kammer zu der Überzeugung, dass der Beschuldigte schuldunfähig ist. Ein Gutachter hatte bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. «Wir gehen davon aus, dass der Beschuldigte gefährlich für die Allgemeinheit ist», sagte der Richter. Auf freiem Fuß und ohne Behandlung würde er wohl schnell in eine ähnliche Situation kommen, sagte er zur Begründung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.