Wasserentnahme aus Seen und Bächen: Stadt Bamberg erklärt, was erlaubt und was verboten ist

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Trockenheit in Bamberg: Strafen für unerlaubte Wasserentnahmen
Besonders während der aktuellen Lage bittet die Stadt Bamberg um einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser. Symbolbild: Ronald Rinklef
Trockenheit in Bamberg: Strafen für unerlaubte Wasserentnahmen

Wasserentnahmen wirken sich aktuell besonders drastisch auf Bäche und Seen aus. Die Stadt Bamberg erklärt, was beachtet werden muss und welche Strafen drohen.

Wasser zum Gießen einfach aus dem Bach oder dem See um die Ecke holen? Das ist nicht erlaubt. Wegen der aktuellen Trockenheit weist die Stadt Bamberg in einer Pressemitteilung jetzt ausdrücklich darauf hin, dass Wasserentnahmen Flüsse, Bäche und Seen momentan besonders stark belasten. Insbesondere kleinere Bäche und Gräben führten wenig Wasser. Die geringen Regenfälle in den vergangenen Tagen  hätten daran kaum etwas geändert.

Das Klima- und Umweltamt appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger, "beim Umgang mit Wasser Rücksicht auf die Natur zu nehmen". Umweltreferent Jonas Glüsenkamp erklärt: "Unsere Bäche, Flüsse und Seen sind wertvolle Lebensräume. Gerade in Trockenzeiten kann schon eine kleine Wasserentnahme dazu führen, dass Gewässer weiter austrocknen und Tiere sowie Pflanzen ihren Lebensraum verlieren. Mit einem bewussten Umgang mit Wasser kann jede und jeder dazu beitragen, unsere Gewässer zu schützen."

Wasserentnahmen benötigen Genehmigung - Stadt Bamberg kündigt verstärkte Kontrollen an

Unabhängig von der aktuellen Trockenheit betont die Stadt, dass Wasser generell nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen - zum Beispiel in kleinen Mengen mit Handgefäßen wie Eimern oder Gießkannen – geschöpft werden darf. Bei größeren Entnahmen ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig.

Das gilt auch für Grundstückseigentümer, wie die Stadt Bamberg explizit schreibt. "Sobald niedrige Wasserstände den Wasserhaushalt beeinträchtigen könnten, ist eine Entnahme nicht mehr erlaubt. Für Bundeswasserstraßen wie den Main-Donau-Kanal besteht ein solches Entnahmerecht grundsätzlich nicht", heißt es in der Mitteilung. Verboten sind darüber hinaus selbst errichtete Stauanlagen oder andere Einbauten in Gewässern ohne die erforderliche Genehmigung. Auch in anderen Städten kam es bereits zu Einschränkungen bei der Verwendung von Wasser. In Deutschland wächst die Debatte um den Umgang mit der Ressource.

Das Klima- und Umweltamt bittet während längerer Trockenphasen darum, möglichst gänzlich auf Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zu verzichten. "So lassen sich Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume wirksam schützen." Die Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschriften wird jetzt verstärkt kontrolliert, wie die Stadt schreibt. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem können zum Schutz der Gewässer kostenpflichtige Anordnungen und Zwangsgelder ausgesprochen werden.