Droht bald eine allgemeine Mitführpflicht von Masken im Auto? Symbolbild.
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Das Mitführen eines Verbandskastens im Auto ist Pflicht - das ist nicht neu. Was hingegen durchaus neu ist, ist die Tatsache, dass es schon bald verpflichtend sein soll, auch Corona-Schutzmasken im Auto dabei zu haben. Ab wann das so ist und was bei nicht-beachten droht, erfährst du hier.
Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck: Bald müssen Autofahrer noch mehr beachten
Corona-Schutzmasken werden im Auto zur Pflicht
Wo müssen Autofahrer die Masken mitführen - und was droht im Fall eines Verstoßes?
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Die Mitnahme von Schutzmasken im Auto soll nach einem Bericht der "Rheinischen Post" vom Samstag (25. September 2021) zur Pflicht werden. Wie die Düsseldorfer Zeitung berichtet, sollen Fahrzeugführer auch nach der Corona-Pandemie künftig zwei Mund-Nase-Bedeckungen dabeihaben müssen. Dies habe eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums der Zeitung bestätigt. Demnach sollen die Masken dem vorgeschriebenen Inhalt des Verbandkastens in Pkw, Lkw und Bussen hinzugefügt werden. Neben beispielsweise Wundschnellverbänden, Heftpflastern oder einer Rettungsdecke sollen also bald schon zwei Mund-Nasen-Bedeckungen immer an Bord sein.
Zwei Corona-Schutzmasken verpflichtend im Verbandskasten
Gelten soll die "Mitführpflicht" von Masken voraussichtlich im nächsten Jahr. Dann wird die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geändert, die den Inhalt des Verbandskastens regelt. Das Bundesverkehrsministerium entschied sich laut Bericht der "Rheinischen Post" bewusst dafür, dass die Masken nicht in Griffweiter verstaut werden sollen, wie es etwa bei den Warnwesten der Fall ist. Expert*innen rieten offenbar dazu, den Verbandskasten dafür zu wählen, da man die Mund-Nasen-Bedeckung dann vor allem brauchen würde, wenn Erste Hilfe geleistet werden muss und man dem Gegenüber sehr nahe kommt.
Wer den Verbandkasten dann nicht um zwei Masken ergänzt, muss dem Bericht zufolge mit einem Bußgeld rechnen. Bisher sind fünf Euro fällig, wenn die Erste-Hilfe-Ausrüstung unvollständig ist. In einigen Bundesländern Deutschlands wurde während der Corona-Pandemie sogar eine Maskenpflicht beim Autofahren eingeführt.
Laut ADAC gehören aktuell - also vor der Änderung - folgende Produkte zu einem Kfz-Verbandskasten nach Normblatt DIN 13164:
ein Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
vier Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
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