Studie: Diese Baumängel weisen Neubauten in den ersten fünf Jahren auf - was das für Hausbesitzer bedeutet

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Die meisten Baumängel kommen während der Bauphase und der folgenden Gewährleistungszeit zustande.
Die meisten Baumängel kommen während der Bauphase und der folgenden Gewährleistungszeit zustande.
CC0 / Pixabay / ArtisticOperations
Die häufigsten Mängel sind Rissbildungen an der Wand.
Die häufigsten Mängel sind Rissbildungen an der Wand.
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Nach einer Studie des Bauherrenschutzbundes weisen Neubauten in den ersten fünf Jahren Mängel auf. Sie treten besonders an der Baukonstruktion und an den technischen Anlagen in Erscheinung.

  • Die festgestellten Mängel an Neubauten
  • Warum gibt es die Gewährleistungszeit?
  • Handlungsempfehlungen für die Bauherren

Nach einer anstrengenden Bauzeit freuen sich Bauherren auf ihr Wohnglück. Doch wer denkt, dass mit der Endabnahme alle baulichen Probleme beseitigt wären, täuscht sich. Eine vom Bauherren-Schutzbund (BSB) in Auftrag gegebene Studie über Probleme und Mängel in der Gewährleistungszeit lieferte das Ergebnis, dass drei Viertel aller privaten Neubauten innerhalb der ersten fünf Jahre Mängel aufweisen. Die Kostenspanne liegt hierbei zwischen 500 und 10.000 Euro, vereinzelt sogar darüber.  

Die festgestellten Mängel

Untersucht wurden 116 Bauobjekte, wovon die meisten Einfamilienhäuser (68 %) waren. Auch Zweifamilien-, Reihen- und Doppelhäuser wurden unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: 76 Prozent der Häuser hatten Mängel innerhalb der Gewährleistungszeit. Am häufigsten in der Bauphase und im ersten Jahr nach der Fertigstellung.

Die Mängel fanden sich vor allem an der Baukonstruktion und an den technischen Anlagen. Gut 40 Prozent der Häuser wiesen Schäden an ihren Außen- und Innenwänden auf, 38 Prozent an ihrer technischen Gebäudeausrüstung, wie z.B. an Heizungs-, Lüftungs- oder Solaranlagen.

Bei genauer Betrachtung der baukonstruktiven Probleme von Außen- und Innenwänden zeigt sich, dass die Mängel am meisten durch Rissbildungen (50 %), Feuchtigkeit (32 %) oder durch Farb- und Putzablösungen sowie Materialausbrüche (29 %) in Erscheinung treten. Besonders anfällig sind auch die außen- und erdberührten Bauteile.

Warum gibt es die Gewährleistungszeit?

Mängel können innerhalb der Gewährleistungsfrist nie vollständig ausgeschlossen werden. Neubauten sind heutzutage sehr komplex, da die Bauteile überwiegend mehrschichtig und die Anlagen mit Hightech-Systemen ausgestattet sind. Alles muss exakt geplant und aufeinander abgestimmt werden, um spätere Schäden oder Mängel zu vermeiden - eine Herausforderung für die am Bau beteiligten Ingenieur*innen, Architekt*innen, Handwerker*innen und nicht zuletzt für die Hersteller von Anlagen.

Unzureichende Abdichtungsarbeiten fallen meist erst später auf, wenn Feuchtigkeit z.B. durch Lecke in das Bauwerk eingedrungen ist und anschließend Feuchtigkeitsschäden sichtbar werden. Auch statische oder konstruktive Mängel können erst nach einigen Jahren in Form von Rissbildungen auftreten. Eine ungenügend funktionierende Heizung macht sich außerdem erst im Winter nach dem Einzug bemerkbar. Für die meisten Bauvorhaben gelten daher Gewährleistungsfristen von 4 bis 5 Jahren.

Für Laien ist es schwierig, oft sogar unmöglich, zu erkennen, ob es sich bei den festgestellten Problemen wirklich um einen baulichen Mangel oder um einen Schaden handelt, der vom Bauherrn selbst verursacht und behoben werden muss. Eine regelmäßige Baubegutachtung und die Bauqualität durch eine professionelle Baubegleitung zu sichern, kann hierfür die richtige Lösung sein; auch nach Beendigung der Bauabnahme.

Handlungsempfehlungen für die Bauherren

Bauliche Mängel können rechtzeitig entdeckt werden, bevor die Schäden größer und kostspieliger werden. Der Bauherren Schutzbund empfiehlt hierfür folgendes:

  • Das Hinzuziehen von baubegleitenden und unabhängigen Qualitätskontrollen durch Sachverständige während der Bauphase. Hierdurch können bestehende, sich ankündende Mängel oder Risiken rechtzeitig erkannt werden.                                                                                                                                      
  • Die volle Ausnutzung der Anlagentechnik. Beispielsweise kann bereits durch eine abgeschaltete oder gering genutzte Lüftungsanlage Feuchtigkeit in das Gebäude eindringen. Zudem können laut BSB an Anlagen, die langfristig außer Betrieb sind, technische Probleme entstehen.
  • Die Einhaltung der Wartungsintervalle für die technischen Anlagen. Bei Wartungsvorgängen werden die Anlagen gereinigt und regelmäßig auf ihre Funktionalität getestet. Falls nötig, werden sie dann in ihrer Funktionsleistung angepasst und optimiert.

Der BSB rät auch nach Beendigung der Bauphase mit den baubegleitenden Fachpersonen, welche für die Qualitätssicherung sorgen, in Kontakt zu bleiben. Diese kennen ihr Gebäudeprojekt seit der Planung, samt seiner Bauteile und der Anlagentechnik. Auf Mängel können die Expert*innen schnell und zielgerichtet reagieren. Besonders vor dem Ablauf der Gewährleistungspflicht sollte das Haus abschließend von Sachverständigen genauer inspiziert werden, um entdeckte Mängel fachgerecht zu beurteilen und sie auf Kosten der Verantwortlichen beseitigen zu lassen. Auch das Abschließen einer Fertigstellungs- und Gewährleistungsversicherung kann für die Bauherren sinnvoll sein, falls es zur Insolvenz, zu Problemen oder Uneinigkeiten mit den Bauunternehmen kommen sollte.