Außerdem bestehen keine Minderungsansprüche für sozial übliche Verhaltensweisen, wie handwerkliche Arbeiten, gelegentliche Feierlichkeiten oder Kinderlärm von Mitmietern und Nachbarn. Auch Fluglärm, Verkehrslärm, Faschingsumzüge, Kirchenglocken und Schul- oder Kindergartenlärm geben keinen Anlass zur Mietminderung. Der/die Vermieter*in kann diese auch zurückweisen, sollte der Mieter selbst für den Schaden verantwortlich sein, der Schaden bereits bei der Unterzeichnung des Mietvertrages bekannt war oder nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt. Ebenfalls widersprechen kann der/die Vermieter*in, wenn der/die Mieter*in die Miete kürzt, ohne eine Mängelanzeige oder eine Vorankündigung gemacht zu haben. Das Gleiche ist der Fall bei einem fehlerhaften Mietminderungsschreiben. Der/die Vermieter*in formuliert dann einen schriftlichen Widerspruch.
Höhe der Mietminderung - entscheidende Faktoren
Gesetzlich ist nicht festgelegt, wie hoch eine Mietminderung sein darf. Laut Berliner Mietverein wird das nach dem Grad der Beeinträchtigung der Mietsache und der Dauer bestimmt, der Einzelfall ist demnach entscheidend. Zudem entschied der Bundesgerichtshof, dass nicht die Kalt-, sondern die Warmmiete als Grundlage der Mietminderung dient. Die Bruttowarmmiete besteht aus der Grundmiete, einschließlich Heizkosten- und Betriebskostenvorauszahlung. In der aktuellen Mietminderungstabelle findest du Fälle, die als Maßstab dienen.
Die Minderungsquote drückt die Intensität der Gebrauchsbeeinträchtigung aus und orientiert sich an mehreren Faktoren. Zum einen ist die Dauer des Mangels entscheidend, wobei jeder Tag mit 1/30 gewertet wird. Unwichtig ist dabei, ob sich der/die Mieter*in tatsächlich in der Wohnung aufhält. Des Weiteren ist die vom Mangel betroffene Wohnfläche entscheidend, deren Quote anteilig berechnet wird.
Vorsicht: Wenn du laut dem Berliner Mietverein eine zu hohe Mietminderung kalkulierst, kann dir der/die Vermieter*in die Wohnung kündigen, solltest du unberechtigt mit mehr als einer Miete hinterher sein. Das kann auch passieren, wenn danach herauskommt, dass du als Mieter*in den Mangel selbst verursacht hast.
Miete kürzen wegen Lärm - geht das?
Ob die Miete aufgrund von Baulärm gekürzt werden kann, hängt davon ab, ob die Tauglichkeit der Mietimmobilie dadurch gemindert wird. Wie hoch diese Minderung dann ausfällt, hängt von einigen Faktoren ab, beispielsweise ob der Lärm auch am Wochenende oder zu Ruhezeiten stört oder wie hoch der Lärmpegel ist. Jedoch spielt nicht nur die Lärmbelästigung eine Rolle, sondern auch die Schmutz- und Staubbelästigung. Wichtig zu wissen ist, dass es keinen Anlass zur Mietminderung gibt, wenn die Baustelle bereits bei der Unterzeichnung des Mietvertrags existierte oder angekündigt wurde. Bei Instandsetzungsmaßnahmen zum Schutz der Mietsache oder bei einer energetischen Sanierung (§536 Abs. 1a BGB) muss der Mieter den dadurch verursachten Lärm in Kauf nehmen.
Weiterhin muss beachtet werden, dass eine hellhörige Wohnung nicht automatisch einen Mangel darstellt. Wie laut es dabei werden darf, ist abhängig vom Baujahr des Hauses. In einem Neubau darf man eine gute Schalldämmung erwarten. Normale Trittgeräusche sind dabei kein Mangel. Diese Eigenschaft des Bodens hast du als Mieter*in durch den Mietvertrag akzeptiert. Sollte die Wohnung erst während des Mietverhältnisses hellhörig geworden sein, zum Beispiel durch einen Umbau, hat sich der Wohnwert verringert und die Miete darf gekürzt werden.
Für Nachbar*innen kann Lärm durch den Fernseher, die Waschmaschine oder Instrumente als störend empfunden werden. Es gibt zwar keine gesetzlich festgelegten Ruhezeiten, aber die Hausordnung hält entsprechende Regeln fest, an die sich jede*r Mieter*in halten muss.
Ästhetik ist nicht einklagbar
Ebenfalls erlauben nicht alle optischen Auffälligkeiten eine Mietminderung. Hässliche Nässeflecken auf dem Parkett müssen beispielsweise hingenommen werden. Ein verkalkter Duschkopf muss lediglich gereinigt und Kratzer am Wasserhahn akzeptiert werden, solange dieser nicht defekt ist. Farbe, die großflächig abblättert, berechtigt dagegen eine Mietminderung nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg. Am besten solltest du bei einem Neueinzug immer den Zustand der Wohnung dokumentieren. Dieser kann später bei einer Mieterhöhung wichtig werden, aber nur, wenn man sie beweisen kann.
Gesundheitsschädlichen Schimmel müssen Mieter*innen nicht hinnehmen. Allerdings ist es für eine Mietkürzung entscheidend, wer für die Schimmelbildung verantwortlich ist. Für Schimmel, der aufgrund eines Mangels an der baulichen Substanz entsteht, muss sich der/die Vermieter*in verantworten. Anzeichen dafür können Risse im Mauerwerk, undichte Türen und Fenster, ein versteckter Wasserrohrbruch oder eine mangelhafte Dämmung sein. Bei Schimmelbildung durch falsches Lüften ist der/die Mieter*in zuständig und darf deshalb die Miete nicht kürzen.
Es gibt letztendlich einige Faktoren, die du als Mieter*in beachten musst, wenn du die Miete aufgrund von Mängeln kürzen willst. Am besten dokumentierst du bei einem Neueinzug direkt, ob Mängel vorliegen, um unnötigen Ärger mit deinem/deiner Vermieter*in zu vermeiden.
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