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Rasenmähen ist laut dem Bundesumweltamt von Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr erlaubt. Den gesetzlichen Rahmen dafür schafft die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in der Bundesimmissionsschutzverordnung. Sie sollten sich aber sicherheitshalber bei Ihrer Gemeindeverwaltung informieren, denn in manchen Kommunen gibt es weitere Ruhezeiten, in denen das Rasenmähen auch nicht erlaubt ist. Rasenmähen oder ähnliche Aktivitäten am Sonntag oder an Feiertagen sind aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten generell verboten. Wenn die Ruhezeiten missachtet werden, kann das richtig teuer werden. Verstoße können Strafen von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen, heißt es auf dem Blog Bußgeldkatalog.org.
Schallpegelmesser: Messung Range 30-130dB
Hundegebell kann eine Lärmbelästigung darstellen. Das Gebell kann, wenn es in der Nacht länger als 10 Minuten stattfindet, als Ordnungswidrigkeit zählen. Aber auch tagsüber kann das Bellen als Ruhestörung gelten, nämlich dann, wenn der Hund über den Tag verteilt länger als 30 Minuten bellt. Hierfür sollte ein Lärmprotokoll über mehrere Wochen geführt werden, um die Häufigkeit des Hundegebells zu belegen.
Ständiger Lärm: Sie können eine Mietminderung erreichen
Ihr Vermieter hat ein Interesse an ruhigen Mietern, denn bei andauernder Lärmbelästigung können Betroffene eine Mietminderung erwirken. Berichten Sie deshalb am besten ihrem Vermieter von den Ruhestörungen. Bewährt hat sich auch hier die Anfertigung eines Lärmprotokolls. Der Vermieter kann dann den lauten Nachbarn mit einer Abmahnung verwarnen und ihm bei weiterer Missachtung der gesetzlichen Ruhezeiten im Extremfall den Mietvertrag kündigen. Sollten bauliche Maßnahmen nötig sein, um die Lärmbelästigung in den Griff zu bekommen, wie zum Beispiel zusätzliche Dämmungen, ist der Vermieter in der Regel verantwortlich, für die Kosten aufzukommen. Ansonsten hat der Mieter gute Chancen auf eine Mietminderung, bis die Missstände behoben sind.
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Was kann außerdem als Lärmbelästigung gelten?
- Lärm durch Fernseher oder Stereoanlage
- Zu lautes Feiern während der Ruhezeiten
- Das Benutzen von lauten Gartengeräten während der Ruhezeit
- Lautes Musizieren muss nur über einen bestimmten Zeitraum geduldet werden
- Baulärm nach 22 Uhr
Lärm, der durch Discos oder Gaststätten entsteht, muss von Nachbarn auch nicht erduldet werden, auch gelten die Ruhezeiten. Biergärten haben eine gesonderte Regelung in Bayern. Die Bayerische Biergartenverordnung regelt den Biergarten-Betrieb in Bezug auf die Lärmbelästigung. Für Biergärten im Freistaat gelten Betriebszeiten von 7 Uhr bis 23 Uhr. In diesem Zeitraum darf die Lautstärke die Grenze von 65 Dezibel nicht überschreiten. Ab etwa 22.30 Uhr werden in den Biergärten keine Getränke mehr ausgeschenkt, denn um 23 Uhr beginnt die nächtliche Ruhezeit.
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