In diesem Jahr läuft eine wichtige Frist ab. Wir erklären, was du über die Heizungs-Änderung wissen musst.
Das Ablesen von Heizungen soll deutlich einfacher werden. Dafür sorgt schon bald eine Änderung, die eigentlich bereits fünf Jahre alt ist.
2021 wurde die Heizkostenverordnung (HKVO) angepasst. Messgeräte müssen schon bald aus der Ferne ablesbar sein. Bis zum 1. Januar 2027 bleibt noch Zeit zur Umsetzung.
Änderung betrifft alle Messgeräte - Vermieter müssen handeln
"Nicht fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung [...] müssen bis zum 31. Dezember 2026 die Anforderungen nach den Absätzen 2 und 5 durch Nachrüstung oder Austausch erfüllen", heißt es in der HKVO. Die Absätze zwei und fünf regeln unter anderem den Datenschutz und die Datensicherheit der Geräte.
Für Vermieter bedeutet das: Bis Ende des Jahres müssen alle alten, nicht fernablesbaren Messgeräte in Mehrfamilienhäusern ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Ziel ist es, das Ablesen der Daten enorm zu vereinfachen. Die neuen Geräte werden funkgesteuert. Zum Ablesen muss der Ablesedienst also nicht mehr in die Wohnung kommen - und Mieter müssen nicht mehr zuhause sein.
Die Änderung betrifft "sämtliche Messtechnik in Wohngebäuden", erklärt chip.de. Dazu zählen Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Warmwasserzähler.
Neue Fernableser werden Pflicht - wer trägt die Kosten?
Die Frage nach den Kosten für neue Zähler ist recht eindeutig: Für die Anschaffung neuer Zähler muss der Vermieter aufkommen. Die Kosten können nicht auf die Mieter umlegt werden.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit, neue Zähler zu mieten. In diesem Fall drohen Kosten, sofern der Vermieter den Warmwasserzähler beispielsweise als Teil der Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegt.