Hier findest du alles Wichtige zur Härtefallhilfe in den einzelnen Bundesländern, wie du sie beantragen kannst und wie hoch der Zuschuss ausfällt.
Bis zum 20. Oktober 2023 können zahlreiche Haushalte in Deutschland Antrag auf den wohl vorerst letzten Heizkosten-Zuschuss stellen. Die sogenannte Härtefallhilfe soll Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen, entlasten. Bund und Länder haben sich Ende März 2023 auf nach langen Verhandlungen auf die Umsetzung geeinigt. Was ist also genau geplant und wer kann die finanzielle Hilfe beantragen? Darüber hinaus fassen wir für euch die Referenzpreise zusammen, erklären euch, wie hoch der Zuschuss ausfällt und die Regeln für die Härtefallhilfe in den einzelnen Bundesländern.
Die Härtefallhilfen richten sich an private Haushalte, die von stark gestiegenen Preisen bei Brennstoffen betroffen sind. Laut der Vereinbarung zwischen Bund und Länder sind damit "nicht leitungsgebundene Energieträger" gemeint, sprich: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Viele dieser Heizungen wären auch von dem geplanten Heizungsverbot betroffen.
Härtefallhilfe für Heizkosten: Wer kann den Zuschuss beantragen?
Damit du den Zuschuss beantragen kannst, musst du allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 einen der genannten Brennstoffe für deine Heizungsanlage geliefert bekommen.
- Die Kosten waren mehr als doppelt so hoch, als dich dieselbe Menge noch 2021 gekostet hätte.
- Du kannst eine Rechnung und einen Zahlungsbeleg über die Kosten vorlegen.
- Du beantragst die Hilfe für deinen Privathaushalt oder als Vermieter für Mietwohnungen, die mit einem der genannten Brennstoffe beheizt werden.
Entlastet werden sollen demnach nicht nur Eigentümer von Heizungsanlagen, sondern auch Mieter, deren Wohnung mit Heizöl oder den anderen genannten Energieträgern beheizt wird. Wenn die Feuerstätte zum Heizen der Haushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft betrieben wird, sind diese antragsberechtigt. Der Vermieter muss erklären, dass er die erhaltene Förderung an die Mieter weiterleitet. Mieterinnen und Mieter selbst sollen nichts machen müssen. Außerdem wichtig: Die Bundesländer sind für die Auszahlung der Härtefallhilfe zuständig. Die Regeln können im Detail je nach Land abgewandelt werden.
Referenzpreise für Heizöl, Brennholz, Flüssiggas und Holzpellets
Da der Zuschuss für Härtefälle gedacht ist, gilt die Voraussetzung: Der Preis für Heizöl und Co. muss sich mindestens verdoppelt haben im Vergleich zu 2021. Entscheidend sind dabei laut Bundeswirtschaftsministerium nicht die individuellen Beschaffungskosten - sondern eine Betrachtung der Kosten gegenüber dem Durchschnittswert des Jahres 2021. Dafür haben Bund und Länder sogenannte Referenzpreise ermittelt.
Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist laut Wirtschaftsministerium das Lieferdatum. Ergänzend dazu können die Länder ausnahmsweise das Bestelldatum anerkennen - Voraussetzung sei ein Nachweis, dass im Entlastungszeitraum bestellt wurde und bis spätestens Ende März 2023 geliefert wurde.