Neue Regelungen für Holzöfen

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Gefragt sind Ofenvarianten, die sich durch ihr geradliniges Design ins Mobiliar integrieren lassen. Hier ein Beispiel von Bruderus (Heizeinsatz ca. 3000 Euro). Foto: Bruderus
Gefragt sind Ofenvarianten, die sich durch ihr geradliniges Design ins Mobiliar integrieren lassen. Hier ein Beispiel von Bruderus (Heizeinsatz ca. 3000 Euro).  Foto: Bruderus

Holz gibt beim Verbrennen nur so viel Kohlendioxid ab, wie es während der Lebensphase des Baumes in sich gebunden hat. Das ist gut für das Klima, ist aber nur die eine Seite der Me...

Holz gibt beim Verbrennen nur so viel Kohlendioxid ab, wie es während der Lebensphase des Baumes in sich gebunden hat. Das ist gut für das Klima, ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist der hohe Ausstoß gesundheitsschädlicher Stäube und Gase bei der Verbrennung. Diese könnten, so die Regierung von Oberfranken in einer Mitteilung, zu Atemwegserkrankungen und einem erhöhten Herzinfarktrisiko führen. Deshalb gelten seit 1. Januar neue Grenzwerte für die Staub- und Kohlenmonoxidemissionen von alten Holzheizkesseln und -öfen. Seit diesem Zeitpunkt sind bis dato geltende Übergangsregelungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) ausgelaufen.
Für mit festen Brennstoffen wie Holz betriebene Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1995 in Betrieb genommen wurden, müssen seit Januar 2015 die Emissionsgrenzwerte der Stufe 1 der 1. BImSchV eingehalten werden. Dabei handelt es sich meist um zentrale Heizungsanlagen, die ein ganzes Haus oder eine ganze Wohnung mit Wärme versorgen. Außerdem müssen Öfen und Kamine, die nur zur Beheizung von Einzelräumen dienen und vor dem 1. Januar 1975 in Betrieb genommen wurden, ebenfalls seit Januar 2015 anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte einhalten. Die erforderliche Feststellung zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Heizkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen erfolgt über Schornsteinfeger.
Auch für neue Heizkessel und Öfen sind ab 2015 veränderte Anforderungen in Kraft getreten: Wer ein neues Gerät kauft, muss die Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 der 1. BImschV beachten. Man sollte darauf achten, dass eine Typbescheinigung beiliegt, die die Einhaltung der Grenzwerte bescheinigt. Bei Kesseln ist zusätzlich eine Kontrolle durch den Schornsteinfeger erforderlich, die spätestens vier Wochen nach Inbetriebnahme und danach alle zwei Jahre durchgeführt werden muss. Moderne Heizungsanlagen verringern die Umweltbelastung deutlich. Sie können die Schadstoffemission im Vergleich zu alten Anlagen um bis zu 85 Prozent senken. Außerdem benötigen sie weniger Brennstoff als Modelle aus den Siebzigern oder Achtzigern und schonen somit auch den Geldbeutel.