Übrigens: Vermieter*innen dürfen auch nicht „für alle Fälle“ einen Schlüssel zur Wohnung behalten.
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Wem darf ich meine Schlüssel geben?
Das ist deine Entscheidung. Als Mieter*in bist du völlig frei, das zu bestimmen: Verwandte, Nachbarn oder Freunde können Empfänger sein. Außerdem kann sinnvoll sein, dass Putzhilfe, Babysitter oder Untermieter jederzeit freien Zutritt zur Wohnung haben.
Und was passiert im Urlaub? Nichts, der Vermieter*in hat keinen Anspruch auf den Schlüssel. Er darf ohne triftigen Grund nicht in die Wohnung.
Aber: Der Vermieter muss den Mieter*in im Notfall erreichen und einen Zugang zur Wohnung erhalten, etwa bei einem Wasserrohrbruch.
Was muss du tun, wenn ein Schlüssel verloren geht?
Total ärgerlich, aber Realität: Kommt es zu einem Verlust von Schlüsseln zu einer Wohnanlage und entstehen dadurch Gefahren für die Eigentümer-Gemeinschaft, dann kann sowohl eine neue Schließanlage als auch ein Provisorium auf Kosten des Schädigers eingebaut werden. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden (Urteil vom 20.8.2019, Az.: 4 U 665/19) entschieden.
Beim Schadensersatzanspruch ist aber ein Abzug "neu für alt" in Höhe von 4 % der Anschaffungskosten pro Nutzungsjahr vorzunehmen.
Wenn ein Schlüssel zerbricht oder in den Gully fällt, ist es nicht notwendig, dass die Schließanlage ausgetauscht wird. Hat der Mieter aber fahrlässig gehandelt, etwa eine Tasche unbeaufsichtigt stehen lassen und der Schlüssel wurde daraus gestohlen, könnte das anders aussehen.
Der Fall aus München gibt Mieter Hoffnung
Das Landgericht (LG) München (Urteil vom 18.6.2020, Az.: 31 S 12365/19) war da allerdings vorsichtiger. Der Vermieter muss die Umstände darlegen, die den Austausch der gesamten Schließanlage rechtfertigten. Die Richter sahen es als unwahrscheinlich an, dass jemand einen gefundenen Schlüssel in einer Mehrfamilienhausgegend einer Großstadt dazu verwende, von Tür zu Tür zu gehen und zu überprüfen, ob er an Haus- und Wohnungstür zufällig passe.
Ein derartiger Täter könne im konkreten Fall zudem nur die Hauseingangstüre und die Wohnungstüre des betroffenen Mieters öffnen, denn die verlorenen Schlüssel schließen nicht auch die Wohnungstüren der anderen Hausbewohner. Auch einen etwaigen Zugang zu einer Tiefgarage ermöglichten sie nicht. Im konkreten Fall waren die Gesamtkosten daher nicht vom Mieter zu ersetzen.
Es ist wichtig, dass du bei Verlust eines Schlüssels den Vermieter informierst. Im Extremfall müsse dieser die Schlösser austauschen. Bei einer Schließanlage in einem Mehrparteienhaus ist das teuer. Aus der Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Mieter, der einen Schlüssel für eine Schließanlage verloren hat, seinem Vermieter gegenüber wegen des Austauschs der Anlage erst dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Anlage auch tatsächlich erneuert wurde (Urteil vom 5.3.2014, Az.: VIII ZR 205/13).
Du kannst den Schlüsselverlust versichern
Unter Umständen springt die Privathaftpflichtversicherung ein. Die Versicherung kann deine Kosten für den Austausch der Schlösser oder auch für das Auswechseln der gesamten Schließanlage übernehmen, heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Allerdings müsse der Verlust von Schlüsseln in den Bedingungen ausdrücklich in der Versicherung eingeschlossen sein. Außerdem kann je nach Tarif und Vertrag eine Selbstbeteiligung des Kunden vereinbart sein. Mieter*innen sollten jedenfalls darauf achten, dass ihre Haftpflichtversicherung auch eine Klausel enthält, wonach Ansprüche wegen Schäden durch den Verlust fremder Schlüssel bzw. Codekarten versichert sind.
Was musst du beim Auszug beachten? Du musst die Anzahl von Schlüsseln zurückgeben, die du bekommen hast. Einen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die zusätzlichen Schlüssel gibt es nicht.