"Veggie-Schnitzel" und "Tofu-Wurst": Überraschende Änderung bei EU-Verbot

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"Veggie-Schnitzel" & Co.: EU-Verbotspläne überraschend geändert
Viele Veggie-Produkte im Supermarkt dürfen ihren Namen behalten.
"Veggie-Schnitzel" & Co.: EU-Verbotspläne überraschend geändert
picture alliance / dpa

Nach der Entscheidung des EU-Parlaments "Veggie-Schnitzel" und andere Bezeichnungen für Fleischersatzprodukte zu verbieten, hagelte es Kritik. Nun rudert Brüssel zurück.

Die Bezeichnungen "Veggie-Burger" und "Tofu-Wurst" müssen nicht aus den Menüs der EU entfernt werden. Darauf einigten sich Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments in Brüssel, wie Verhandlungsteilnehmer der Deutschen Presse-Agentur bestätigten. Andere pflanzliche Produkte dürfen jedoch zukünftig nicht mehr als "Veggie-Hühnchen" oder "Tofu-Rippchen" bezeichnet werden. Der Kompromiss muss noch formell vom Europaparlament und den europäischen Staaten angenommen werden.

Er ist das Ergebnis langer Verhandlungen. Europäische Abgeordnete hatten im vergangenen Jahr ein Verbot von Begriffen wie "Tofu-Wurst", "Soja-Schnitzel" oder "Veggie-Burger" für pflanzliche Produkte vorgeschlagen. Dies wurde mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet. Bislang dürfen gängige Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Dies soll nach der Einigung nun auch weiterhin grundsätzlich möglich sein. 

"Soja-Steak", "Tofu-Rippchen" & mehr: Diese Veggie-Produkte werden trotz Einigung verboten 

Tabu sind laut Vertretern des Parlaments jedoch Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke ("Cuts") beziehen: zum Beispiel Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Kotelett oder Speck. Laut Bild wird das "Steak" also trotzdem verboten. Der Kompromiss greift damit den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission wieder auf, den das Europaparlament deutlich verschärft hatte. Konkret sollten demnach Begriffe wie "Schnitzel", "Burger" und "Wurst" nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Die EVP-Fraktion, zu der auch CDU und CSU gehören, hatte den Vorstoß im EU-Parlament eingebracht. Federführend verantwortlich war die französische Abgeordnete Céline Imart. Deutsche Unionsabgeordnete stimmten in einer ersten Verhandlungsrunde mit wenigen Ausnahmen zwar gegen ein solches Verbot – eine ausreichende Mehrheit im Parlament gab es trotzdem.

Die Ja-Stimmen kamen vor allem von Fraktionen rechts der Mitte. Damit die Vorgaben in Kraft treten können, ist jedoch eine Mehrheit auch unter den EU-Staaten nötig. Diese fehlte. Deutschland hatte sich bereits klar gegen ein "Veggie-Burger"-Verbot ausgesprochen. Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte im Oktober, ein Verbot würde "unglaublich hohe Kosten für die Wirtschaft" sowie Bürokratie verursachen. "Ich stehe für Bürokratieabbau, deshalb unterstütze ich diesen Vorschlag nicht." Wer ein Veggie-Schnitzel kaufe, wisse, dass es nicht aus Fleisch ist. Auch Verbraucherschützer und Wirtschaftsvertreter lehnen das Vorhaben ab. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Unternehmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten.

Die Herstellung von vegetarischen oder veganen Fleischalternativen stieg in Deutschland in den vergangenen Jahren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf 126.500 Tonnen im Jahr 2024 (jüngste verfügbare Jahreszahlen). Foodwatch hält auch die neue Regelung für problematisch. "Veggie-Burger erlaubt, Veggie-Hühnchen verboten: Die 'Lösung' der EU für ein vermeintliches Problem, das in der Realität gar nicht existiert, schafft im Supermarkt nicht mehr Klarheit, sondern mehr Verwirrung - und macht Veggie-Produzenten unnötig das Leben schwer. Was für ein riesengroßer Unsinn", schimpft Geschäftsführer Chris Methmann in einem offiziellen Statement. Ein Gutachten von Foodwatch hatte das Vorhaben zuvor als rechtswidrig analysiert. Auch ein anderes Verbot bleibt: Ketchup-Packungen, Sojasoßentüten und weitere Portionspackungen dürfen in Lokalen bald nicht mehr ausgegeben werden.

Aldi, Lidl und Burger King warnten vor Verbot - wirtschaftliche Schäden befürchtet

Das war mehr als doppelt so viel wie fünf Jahre zuvor. Der Wert der Fleischproduktion war dennoch vielfach so hoch (Fleisch und Fleischerzeugnisse: 44,3 Milliarden Euro, Fleischalternativen: 647,1 Millionen Euro). Mehrere Handelsunternehmen, darunter Aldi Süd, Lidl und Burger King, warnten im vergangenen Jahr in einem gemeinsamen Brief ebenfalls vor wirtschaftlichen Schäden. Die vertrauten Begriffe böten Orientierung und ermöglichten bewusste Kaufentscheidungen, heißt es darin. Ein Verbot würde den Verkauf erschweren.

Der Bundesverband für Alternative Proteinquellen (BALPro) rechnete für den Fall von Namensverboten mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen für Hersteller von Fleischersatzprodukten. "Auf Basis interner Schätzungen und Rückmeldungen zahlreicher betroffener Unternehmen ist von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 250 Millionen Euro auszugehen", teilte der Lobby- und Branchenverband im Januar mit. Kosten entstünden demnach vor allem, weil Verpackung neugestaltet und bisherige vernichtet werden müssten, Marketing und Kommunikation verändert werden müssten und den Unternehmen Umsätze entgehen würden. 

Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese kommentierte: "Wenn auf einem Produkt vegetarisch oder vegan steht, dann weiß jeder halbwegs intelligente Mensch, dass es sich nicht um Fleischprodukte handelt." Eigentlich geht es bei dem aktuellen EU-Vorhaben vor allem darum, die Rolle von Landwirten grundsätzlich zu stärken. Die an den Verhandlungen beteiligte niederländische Volt-Abgeordnete Anna Strolenberg bedauerte, wie viel Zeit stattdessen für die Namens-Debatte aufgewendet wurde - und dass nun zwar nicht der Begriff "Veggie-Burger", aber zahlreiche andere Wörter auf der schwarzen Liste landen. "Das ist schade, denn Europa sollte innovative Unternehmer unterstützen, anstatt ihnen neue Hindernisse in den Weg zu legen." 

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