Post zu spät: Hast du bei verspäteter Zustellung Anrecht auf Entschädigung?

3 Min
Trotz Wahl einer Express-Versandmethode kann es zu Verspätungen bei der Zustellung kommen.
Trotz Wahl einer Express-Versandmethode kann es zu Verspätungen bei der Zustellung kommen.
CC0 / Pixabay / romeosessions

Es kann immer wieder passieren, dass die Post zu spät ankommt. Doch welche Rechte hast du dann eigentlich, und darfst du eine Entschädigung beantragen?

Bestimmte Briefe oder Pakete sind an eine Frist gebunden. So erwartest du natürlich, dass diese auch pünktlich ausgeliefert werden. Kommt es trotz einer vereinbarten Lieferfrist zu einer Verspätung, hast du bestimmte Rechte. Dies zeigte ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln.

Verspätete Zustellung: So urteilte das Gericht

Bei der Post kannst du in der Regel entscheiden, wie du deinen Brief oder dein Paket verschicken möchtest. Dabei hast du die Auswahl zwischen einer Sendung ohne Sendungsverfolgung sowie einer mit Sendungsverfolgung. Weiter kannst du dich oft für eine Express-Sendung entscheiden. Hierfür zahlst du etwas mehr; dafür wird dir versprochen, dass die Sendung ihr Ziel bereits am nächsten Werktag erreicht. Das ist für dich wichtig, wenn die Sendung an eine bestimmte Frist gebunden ist. Weiter gibt es oft den Versand per Express mit Zusatzservice am Samstag.

Doch was passiert, wenn die Sendung trotz vereinbarter Lieferfrist zu spät ankommt? Im Jahr 2020 urteilte das Oberlandesgericht Köln in einem solchen Fall. Hier musste eine Arbeitnehmerin einen Abgeltungsanspruch bis spätestens zum nächsten Tag geltend machen. Sie versendete den Brief mit der Versandmethode "Expresszustellung mit dem Zusatzservice Samstagszustellung". Allerdings erreichte der Brief die Empfängerin erst fünf Tage später. Diese wies den Abgeltungsanspruch zurück. Die Senderin des Briefes verklagte daraufhin die Deutsche Post AG. Diese erstatte zunächst nur das Porto in Höhe von 23,80 Euro. Aus dem Urteil des Landgerichts Bonn geht hervor, dass die Klägerin einen Schadensersatz von 18.000 Euro erhält. Dem OLG Köln zufolge sei eine Berufung wenig aussichtsreich, weshalb die Deutsche Post AG zahlen musste. Der Schadensersatz ergebe sich aus dem geschlossenen Frachtvertrag gemäß §§ 425, 428 HGB. Außerdem sei die Dringlichkeit einer fristgerechten Zustellung durch die Wahl der Versandmethode "Expresszustellung mit dem Zusatzservice Samstagszustellung" sowie der Zahlung von 23,80 Euro für das Porto deutlich ersichtlich gewesen.

Weihnachtspost ist hier noch einmal ein besonderer Fall. Immerhin werden in keiner anderen Jahreszeit mehr Grußkarten, Pakete und Päckchen versendet als in der Weihnachtszeit. Hier gilt: Je früher du die Weihnachtspost versendest, umso besser. Damit entlastest du die Paketdienstleister und gehst sicher, dass das Paket vor Weihnachten auf jeden Fall da ist. Schickst du die Pakete hingegen auf den letzten Drücker ab, kann es passieren, dass das Paket oder Päckchen aufgrund der hohen Paketzahlen und/oder schlechten Witterungsverhältnissen doch nicht pünktlich zugestellt wird. In der Regel geben die Dienstleister kurz vor Weihnachten noch einmal eine Frist bekannt, bis wann du das Paket abschicken solltest, damit es noch pünktlich zum 24.12. ankommt. Kommt das Paket beschädigt an, solltest du die Annahme verweigern. In dem Fall muss der Dienstleister für den Schaden haften. Ist der Schaden nicht von außen sichtbar, kannst du innerhalb von 7 Tagen beim Paketdienstleister Schadensersatz verlangen.

Paket kommt nicht bei dir an: Deine Rechte

Die Frage stellt sich auch andersherum: Hast du als Käufer ein Recht auf Entschädigung, wenn der Händler in Lieferverzug kommt? § 286 BGB legt fest, dass ein Lieferverzug dann vorliegt, wenn der Händler nicht pünktlich liefert. Hierzu erklärt Finanztip.de: Hat der Händler dir einen unverbindlichen Liefertermin genannt, kannst du den Händler bei starkem Verzug anmahnen und eine Frist setzen. Erst durch die neu gesetzte, feste Frist kann der Händler dann in Lieferverzug geraten. Habt ihr direkt einen festen Liefertermin ausgemacht und wird dieser überschritten, gerät er automatisch in Lieferverzug.

Trotz der Regelung des Lieferverzugs ist der Händler in einigen Fällen nicht verantwortlich für die verzögerte Lieferung. Dies ist in § 286 Abs. 4 BGB geregelt: In Lieferverzug gerät der Händler nicht bei höherer Gewalt. So beispielsweise, wenn das Lager des Händlers überschwemmt wurde und die Ware nun neu bestellt werden muss. Im Falle eines Lieferverzugs musst du den Händler in der Regel zuerst anmahnen und eine Nachfrist setzen, um Schadensersatz zu erhalten. Die Nachfrist solle schriftlich erfolgen und so gesetzt werden, dass der Händler tatsächlich die Möglichkeit hat, nachzuliefern. Liegt die Lieferzeit gewöhnlicherweise bei drei bis fünf Tagen, solltest du eine ebenso lange Frist ansetzen. Bei Möbeln o. Ä. sind die Lieferzeiten in der Regel länger, sodass auch die Nachfrist länger angesetzt werden sollte. Nach Ablauf der Nachfrist kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und den Händler auffordern, dir das Geld für das Produkt zu erstatten. Hierfür solltest du eine Frist setzen. In der Regel liegt diese bei 14 Tagen. Schadensersatz kannst du nach § 280 Abs.2 BGB allerdings nur dann verlangen, wenn durch den Lieferverzug ein tatsächlicher finanzieller Schaden für dich entstanden ist.

Hast du nun beispielsweise Tickets für ein Konzert, eine Sportveranstaltung oder ein Musical gekauft und diese wurden nicht rechtzeitig geliefert, stellt sich zunächst die Frage: Hast du die Tickets rechtzeitig bestellt? Ist das der Fall, solltest du nach Möglichkeit den Kundensupport oder die Hotline kontaktieren. Kommt das Ticket nicht an und bleibt deine Nachforschung erfolglos, hast du Anspruch auf eine Ersatzlieferung oder eine Rückerstattung. Das Einhalten von Lieferfristen ist auch bei verderblichen Waren sehr wichtig. Auch hier hast du nach § 323 BGB ein Rücktrittsrecht. Ist mit der Ware etwas nicht in Ordnung oder wurde die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten, hat der Verkäufer in der Regel zunächst das Recht auf Nachbesserung. Nach Ablauf einer Nachfrist kannst du das Geld zurückverlangen.