Personalausweis auf dem Handy: App-Start steht fest

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Der Bundestag hat eine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer digitalen Brieftasche beschlossen. Mit der "d-you"-App sollen Identitätsnachweise auf dem Smartphone gespeichert werden können.

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, das Digitale Identitätengesetz verabschiedet. Das geht aus der entsprechenden Veröffentlichung des Deutschen Bundestags hervor. Das Gesetz soll die nationale Rechtsgrundlage für "d-you" schaffen – Deutschlands staatliche Umsetzung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet), wie das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mitteilt.

Die neuen Regeln sind damit noch nicht automatisch in Kraft; sie greifen erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Mit der App, die im Gesetzentwurf (im pdf-Format) als "Digitale Brieftasche" bezeichnet wird, sollen digitale Nachweise künftig online und bei teilnehmenden Stellen vor Ort nutzbar sein. Die Anwendung bleibt freiwillig und ersetzt den physischen Ausweis nicht pauschal.

Digitaler Personalausweis auf dem Handy: Wann "d-you" startet

Der Start der App namens "d-you" ist für den 2. Januar 2027, geplant. Deutschland setzt damit eine Verordnung der Europäischen Union um, nach der jeder Mitgliedstaat bis Ende 2026 mindestens eine digitale Brieftasche bereitstellen oder zertifizieren muss. Die staatliche Wallet soll kostenfrei und freiwillig nutzbar sein. Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung sollen rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung mit konkreten Anwendungen bereitstehen.

Grundsätzlich soll die Smartphone-App die digitale Identifikation gegenüber Behörden, Dienstleistern oder Vertragspartnern vereinfachen. Durch diese sogenannte eID könnten perspektivisch beispielsweise Online-Anträge bei Behörden, die Eröffnung von Bankkonten, der Abschluss von Verträgen oder das Einkaufen im Internet erleichtert werden. Auch die Nutzung von Plattformen, die einen Altersnachweis erfordern, würde unkomplizierter möglich sein.

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) betont: "Mit d-you entwickeln wir eine digitale Anwendung, die echten Mehrwert bietet, den Menschen in den Mittelpunkt stellt und Vertrauen schafft."

Was die App bieten soll – Unklarheit beim Führerschein

Welchen Funktionsumfang die neue Wallet-App zum Start haben soll, steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht fest. Sicher ist: Die erste Ausbaustufe konzentriert sich auf die Ausweisfunktion und "ausgewählte digitale Nachweise", wie die FAQ der offiziellen EUDI-Wallet-Website erläutern. Weitere Funktionalitäten, darunter Signaturen und zusätzliche Nachweise wie Gesundheitskarten oder Bildungszertifikate, die Zahlungsautorisierung sowie Funktionen zur Pseudonymisierung, würden demnach nach dem Start im Jahr 2027 schrittweise ergänzt.

Unklar ist derzeit, wie es mit dem "digitalen Führerschein" aussieht, also der elektronischen Version des klassischen Scheckkarten-Führerscheins auf dem Smartphone. Laut EUDI-Wallet-Website gehört die "Nutzung von unterschiedlichen digitalen Nachweisen, wie z. B. dem digitalen Führerschein" zur ersten Stufe der App, nennt aber kein konkretes Startdatum. Der WDR berichtet, dass der Führerschein "ab Anfang 2027 zusätzlich in die staatliche Wallet wandert", laut BR24 können "Führerschein, Personalausweis und weitere Nachweise" bereits "ab dem 2. Januar gespeichert werden". Auch das Karlsruher Portal "ka-news" schreibt, der digitale Führerschein solle schon "zum Start verfügbar sein".

Dagegen meldet das Portal "Ad-hoc-news" ausdrücklich, Führerschein und weitere Nachweise kämen erst später. Dies entspricht auch der Darstellung der Tagesschau, die die schrittweise Einführung weiterer Nachweise betont. Für den digitalen Führerschein gab es bereits mehrere Anläufe, zuletzt startete 2025 eine Testphase, in der Autofahrer diese Art der Fahrerlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beantragen konnten. Immerhin ist der Fahrzeugschein seit Neuestem digital über die "i-Kfz-App" der Behörde verfügbar.

Weitere Dokumente, die später in die "d-You"-App eingebunden werden sollen, sind etwa Studierendenausweis, Ehrenamtskarte, Sozialpass oder Rentenausweis. Weitere Nutzungsszenarien können etwa eine Bankkontoeröffnung oder ein Mobilfunkvertrag sein. Die konkrete Verfügbarkeit hängt davon ab, ob die jeweilige Stelle angebunden ist, wie das Fachportal netzpolitik.org beschreibt.

Einmalige Identitätsprüfung nötig

Für die offizielle Ausweisfunktion ist eine einmalige Identitätsprüfung nötig. Dafür kommen ein deutscher Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion infrage. Außerdem muss eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingerichtet sein, wie die offiziellen FAQ zur Wallet erklären. Bei Personalausweisen, die seit Juli 2017 beantragt wurden, ist die Online-Funktion standardmäßig aktiviert. Ihr Status lässt sich mit der AusweisApp prüfen.

Ein deaktivierter Online-Ausweis kann beim Bürgeramt kostenlos aktiviert werden, erklärt das Personalausweisportal des Bundes. Bei einer Altersprüfung soll die Wallet nur die erforderliche Angabe – etwa "über 18" – weitergeben, nicht das vollständige Geburtsdatum. Projektleiter Torsten Lodderstedt beschreibt die technische Aufgabe als anspruchsvoll. Vom MDR wird er folgendermaßen zitiert: "Es gibt kein System heute weltweit, was diese Aufgabe löst".

Bei der öffentlichen Anhörung am Dienstag, 6. Oktober 2026, hatte die Sachverständige Bianca Kastl vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit vor einem "Cookie-Banner 2.0"-Szenario gewarnt, falls Datenabfragen durch Diensteanbieter nicht ausreichend reguliert werden. 

Was soll sich für ältere Ausweisinhaber und beim Umzug ändern?

Zusätzlich zur digitalen Brieftasche sieht das Gesetz laut der Bundesregierung Erleichterungen bei Personalausweis und Reisepass vor. Der Rentenausweis soll voraussichtlich ebenfalls zu den frühen digitalen Nachweisen gehören. Ein Überblick fasst zusammen, welche Vergünstigungen mit dem Rentenausweis bei Bahn, Museen und Kino möglich sind. Die geplanten Änderungen im Einzelnen:

  • Letzter Ausweisantrag ab 70: Wer seinen letzten Personalausweis im Alter von mindestens 70 Jahren beantragt hat, soll ihn nach Ablauf der üblichen Frist von zehn Jahren unbegrenzt weiterverwenden können. Die Sonderregel ist nicht als allgemeiner Ersatz für einen gültigen Reiseausweis gedacht. ZDFheute weist zudem darauf hin, dass die Online-Ausweisfunktion eines abgelaufenen Dokuments nicht weiter genutzt werden kann.
  • Reisepass beim Umzug: Der Wohnort im Pass soll künftig nicht mehr aktualisiert werden müssen. Das betrifft nur den Passvermerk; die Anmeldung des Umzugs bei der Meldebehörde bleibt davon unberührt.
Vorschaubild: © Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik