Kann man einmal nicht vor Ort sein, lässt sich ein Geburtstagsgeschenk auch gut per Post verschicken. Aber Vorsicht: Beachtest du gewisse Dinge nicht, kommt es nicht an.
Pakete versenden ist heutzutage alltäglich. Es scheint einfach, eines zu packen und zur Post zu geben. Doch es gibt einige Punkte, die es zu beachten gilt, damit deine Sendung auch wirklich ankommt.
Darf ich Pakete an jeden Adressaten verschicken?
In erster Linie ist es wichtig, dass du dir über den Adressaten Gedanken machst. Kannst du beispielsweise als Eltern oder Großeltern nicht am Ehrentag deines Kindes oder Enkels dabei sein, ist es naheliegend, das Geschenk per Post zu schicken. Doch rechtliche Probleme können die Folge sein, wenn dein Paket nicht direkt Zuhause beim Empfänger ankommt und an Kinder adressiert worden ist.
Möchtest du in diesem Fall als Eltern des Empfängers in einer Filiale oder einem Shop abholen, kann es zu Problemen kommen, da sich der Abholer ausweisen muss. Steht nun der Vorname deines Kindes auf dem Paket, bist du rein rechtlich nicht befugt, das Paket abzuholen. Da das Kind dir keine Vollmacht schreiben kann, können die Filialmitarbeiter verweigern, dir das Paket zu übergeben und es sogar zurückschicken.
Als Absender ist daher ratsam, ein Paket nicht an Kinder zu versenden. Auf dem Adressaufkleber sollten die Eltern stehen. Ein Hinweis, dass es dennoch für das Kind ist, kannst du aber auf dem Paket anbringen.
Wie sollte das Paket von außen gestaltet sein?
Zunächst einmal ist es wichtig, dass du keine unnötigen Verzierungen um das Paket machst. Dazu zählen Schleifen, Schnüre und Geschenkpapier. Möchtest du dennoch, dass der Empfänger ein eingepacktes Geschenk erhält, kannst du einen Hinweis auf dem Paket hinterlassen.
Der Grund liegt in den vollautomatischen Sortieranlagen von DHL und Hermes. Diese sortieren tausende Pakete pro Stunde. Eine Schleife kann dabei hängenbleiben und zur Beschädigung oder gar Zerstörung deines Pakets führen.