Mit Kleingeld zahlen: Kaum jemand kennt die Grenze im Supermarkt

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Kann man im Supermarkt eigentlich mit beliebig viel Münzen bezahlen? Kaum zu glauben: Das ist sogar gesetzlich geregelt – das Münzgesetz setzt bei einer Zahlung eine Grenze.

Gerade wenn es an der Kasse länger dauert, stellt man sich beim Einkaufen eine bestimmte Frage: Ist es eigentlich möglich, im Supermarkt den gesamten Einkauf nur mit Münzen zu bezahlen? Die Antwort ist ein klares "Nein", tatsächlich gibt es hierfür sogar gesetzliche Vorschriften. 

Münzen im Supermarkt: Die gesetzliche Grenze bei Zahlungen

Mit Bargeld gilt mancher an der Kasse als sicher aufgestellt. Doch wenn zu viele Münzen im Spiel sind, müssen Händler wie Edeka, Rewe, Aldi und Co. die Zahlung nicht unbedingt annehmen. Bei einer einzelnen Zahlung muss niemand mehr als 50 Euro-Münzen akzeptieren. Für deutsche Euro-Gedenkmünzen gilt zusätzlich: Beträge von mehr als 200 Euro müssen Händler bei einer einzelnen Zahlung nicht annehmen.

Für den allgemeinen Höchstwert von 50 Münzen pro Einzelzahlung gilt Artikel 11 der EU-Verordnung über die Einführung des Euro. Auch § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Münzgesetzes (MünzG) regelt die Annahmepflicht, insbesondere bei Zahlungen mit Euro-Münzen und deutschen Euro-Gedenkmünzen. Dort heißt es: „Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen.“ Das gilt laut Gesetz auch dann, wenn der zu zahlende Betrag weniger als 200 Euro beträgt.

Wer eine Rechnung über 100 Euro mit 50 Zwei-Euro-Münzen begleichen will, erreicht damit genau die gesetzliche Grenze, überschreitet sie aber nicht. Die gesetzliche Ausnahme greift erst bei mehr als 50 Münzen. Supermärkte und Discounter können größere Kleingeldmengen aus Kulanz annehmen; eine Garantie dafür gibt es aber nicht.

Bargeld-Grenzen in der Übersicht

Dass Bargeld insgesamt abgeschafft werden könnte, steht derzeit überhaupt nicht zur Debatte – mehr zur Debatte um die Abschaffung von Bargeld.

Die wichtigsten Grenzen bei Bargeldzahlungen im Überblick:

  • Euro-Münzen: Bei einer einzelnen Zahlung muss niemand mehr als 50 Münzen annehmen. Die Grenze gilt auch, wenn der Zahlbetrag weniger als 200 Euro beträgt.
  • Deutsche Euro-Gedenkmünzen: Niemand ist verpflichtet, bei einer einzelnen Zahlung Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro anzunehmen.
  • Banknoten: Für Bargeldzahlungen mit Scheinen gibt es laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages keine allgemeine Obergrenze. Bei hohen Bargeldbeträgen können jedoch Geldwäsche-Regeln greifen; die IHK nennt eine Mindestgrenze von 10.000 Euro.

Euro-Gedenkmünzen: Grenze von 200 Euro pro Einzelzahlung

Eine Besonderheit im Münzgesetz betrifft sogenannte Gedenkmünzen. Dazu zählen unter anderem Sonderprägungen, beispielsweise Goldmünzen im Wert von 100 Euro. Laut Gesetz ist „niemand verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.“ Die Grenze bezieht sich auf den Gesamtbetrag der Gedenkmünzen bei einer einzelnen Zahlung.

Bei größeren Bargeldbeständen kann sich außerdem die Frage stellen, ob Bargeld zu Hause unbegrenzt gelagert werden darf.

Bargeldzahlungen in Deutschland: Keine allgemeine Obergrenze für Scheine

Für Banknoten gibt es in Deutschland laut dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bisher keine allgemeine Obergrenze für Bargeldzahlungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Münzgrenzen auch für Scheine gelten: Die im Münzgesetz genannten Schwellenwerte beziehen sich auf Münzen.

Bei sehr hohen Beträgen ist wegen der geltenden EU-Geldwäsche-Regeln dennoch Vorsicht geboten. „Danach wird bei einem Güterhändler eine Pflicht zum Risikomanagement ausgelöst, wenn Bargeldzahlungen ab einer bestimmten Höchstgrenze getätigt werden“, heißt es beim Wissenschaftlichen Dienst. Die IHK nennt eine Mindestgrenze von 10.000 Euro.

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