Wenn die Äpfel verführerisch vom Baum hängen, da greift man doch gerne mal zu, egal ob sie eigentlich in des Nachbars Garten oder auf dessen Streuobstwiese wachsen. Doch ist man ein Dieb, wenn man sich an fremden Früchten bedient?
Die Einen nutzen den Schutz der Dunkelheit, die Anderen greifen ungeniert am helllichten Tag zu. Manche nehmen nur eine Beere, andere aber hingegen nehmen für den nächsten Obstkuchen genug mit. Wir klären rund um das Mysterium "Mundraub" auf – was geht zu weit und wo darf ich vielleicht doch ernten?
Mundraub ist ein abgeschaffter deutscher Strafbestand. Er bezeichnete bis zur Strafrechtsreform 1975 die Entwendung oder Unterschlagung von Nahrungs- und Genussmitteln in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verbrauch. Auch heute kann man sich nicht einfach Obst aus fremden Gärten nehmen. Im Zivilrecht ist Obst immer Eigentum des Baum- oder Strauchbesitzers*in, auch wenn der Zweig, an dem die Frucht hängt, über die Grundstücksgrenze des Nachbarn ragt. Abpflücken ist also nicht erlaubt.
Eigentumsübertragung beim Obst
Die Nachbarn werden erst zum Eigentümer des Obstes, wenn es auf ihr eigenes Grundstück fällt. Doch ein Forcieren des Abfallens, möglicherweise durch Schütteln der Äste, ist nicht erlaubt. Fallen die Früchte allerdings auf öffentlichen Grund, bleibt der Baum- oder Strauchbesitzer*in Eigentümer*in seines Obstes. Das heißt: Wer zum Beispiel Obst von Bäumen klaut, die nicht die eigenen und in Privatbesitz sind, begeht schlicht Diebstahl. Darunter fällt übrigens auch das Pflücken von Blumen in öffentlichen Grünflächen.
Und die Moral von der Geschicht'?
Vorher also immer sicherstellen, dass keine Eigentumsrechte verletzt werden. Viele Bäume an Bundesstraßen sind zur Ernte freigegeben, die die Früchte durch die geringen Mengen wirtschaftlich uninteressant sind und sonst vergammeln würden. Am besten aber vorher einfach bei der zuständigen Behörde oder Stadt nachfragen. Denn: Nur weil eine Obstbaumwiese nicht umzäunt ist, muss sie nicht automatisch öffentlich sein. Internetseiten wie mundraub.org bieten Karten von ganz Deutschland an, in der Obstbäume verzeichnet sind, von denen jeder gratis pflücken darf.
Mundraub-Regeln
Geerntet werden sollten nur Früchte, die man wirklich kennt und die tatsächlich essbar sind. Vor allem bei Beeren und Kräutern gilt erhöhte Vorsicht, da die Verwechslungsgefahr oft groß ist. Außerdem nur reife Früchte ernten und erst einmal jene, die bereits auf dem Boden liegen. Auch wird empfohlen, dass Pflückbegeisterte Früchte am Strauch lassen, welche niedriger als 50 Zentimeter über dem Boden befinden. Durch Insekten, wie den Fuchsbandwurm oder die Exkremente von Tieren könnten diese Früchte verunreinigt sein. Auch Obst und Pflückgut, welches sich direkt an viel befahrenen Straßen befindet, sollte man lieber nicht mitnehmen und verzehren – die Schwermetallbelastung könnte zu hoch sein und sich negativ auf die Gesundheit auswirken.
Mundraub-Standorte in Franken (Quelle: mundraub.org):
96047 Bamberg:
- Pflaume: Direkt an der Marienbrücke unten am Adenauerufer
- Walnuss: Am Sonnenplätzchen ist ein großer Walnussbaum an einer Ecke vom Parkplatz
- Brombeere: Georgendamm/Weegmannufer sind ein paar Sträucher, gleich neben den Hagebutten