Ist es Diebstahl, Glühweintassen vom Weihnachtsmarkt mitzunehmen? Was du wissen musst

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Darf man Glühweintassen vom Weihnachtsmarkt mitnehmen?
Auf dem Weihnachtsmarkt gibt es immer reichlich schöne Glühweintassen und verzierte Becher. Darf man die als kleines Andenken eigentlich mit nachhause nehmen?
Darf man Glühweintassen vom Weihnachtsmarkt mitnehmen?
drubig-photo/AdobeStock

Die leere Tasse vom Glühwein landet auf dem Weihnachtsmarkt häufig als Souvenir in der eigenen Tasche. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Handgefertigte Tongefäße, bemalte Glühweintassen und schöne Becher: Allesamt laden Sammler und Touristen Jahr für Jahr auf Weihnachtsmärkte ein und sind mindestens genauso beliebt wie ihr Inhalt - gerade auch als kleines Andenken für zu Hause oder zum Verschenken, denken sich viele.

Hunderte solcher Getränkebehälter gehen in der Adventszeit täglich über die Theke und so manch einer findet nie wieder den Weg zurück zum Glühweinstandbesitzer. Denn die leere Tasse landet nach einem geselligen Abend absichtlich schon einmal gerne in der eigenen Jacken- oder Handtasche. Schließlich hat man ja auch Pfand bezahlt und das oft nicht zu knapp. So sind viele Weihnachtsmarktbesucher nach dem Bezahlen der Überzeugung, dass sie den Becher käuflich erworben haben und dieser nun ihnen gehöre. Das ist aber ein Irrglaube.

Glühweintasse mit nach Hause nehmen: Ist das Diebstahl? 

Grundsätzlich gilt: Pfand ist kein Kaufpreis. Stattdessen soll er einen Anreiz schaffen, die Glühweintasse wieder zurückzubringen - so kann gewährleistet bleiben, dass genug Behältnisse für alle durstigen Besucher zur Verfügung stehen. Ein nüchterner Blick ins Gesetz verrät, dass das vorsätzliche Mitnehmen zum Selbstzweck durchaus eine Straftat darstellt. Zwar sei das Einstecken der Tasse "kein Diebstahl, wohl aber strafrechtlich als eine Unterschlagung zu werten", erklärt der Großkonzern BCA für Versicherungsvermittlung

Doch selbst wenn man bei einer Kontrolle erwischt wird, ist eine hohe Strafe nicht zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft würde den Fall wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit einstellen. Und überhaupt: "Wer nicht erwischt wird, dem passiert eh nichts. Und wer soll mich erwischen?", beruhigt der Kölner Rechtsanwalt Harald Rotter gegenüber der Augsburger Allgemeinen.

Trotzdem ist sicherlich klüger und minimiert das Strafrisiko, den Standbesitzer auf dem Weihnachtsmarkt anzusprechen und einfach um Erlaubnis der Tassenmitnahme zu bitten - falls dieser Nein sagt, könnte man noch ein paar Euro drauflegen. Vielleicht kann so die eigene Sammlung mit gutem Gewissen erweitert werden.

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