- Geld zurück für geschlossene Fitnessstudios
- Fitness und Muckis lassen sich nicht nachholen
- Gutschrift genügt nicht
- Wie erhältst du eine Rückzahlung?
9,3 Millionen Menschen waren 2021 Mitglieder in einem Fitness-Studio. Für die Freunde der "Mucki-Bude" kam jetzt eine gute Nachricht aus Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Kunden für die Corona-Monate ihren Mitgliedsbeitrag zurückverlangen können. Was hat die obersten deutschen Zivilrichter zu diesem Urteil bewogen? Und wie bekommst du dein Geld zurück?
Geld zurück für geschlossene Fitnessstudios
Der Kläger aus dem Raum Papenburg in Niedersachsen hatte für 29,90 Euro pro Monat einen Zwei-Jahres-Vertrag mit einem Fitnessstudio geschlossen. Nach nur drei Monaten musste das Studio auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Pandemie für knapp vier Monate schließen.
Der Kunde kündigte seinen Vertrag und verlangte sein Geld zurück oder wenigstens einen "Wertgutschein". Das Studio bot aber nur eine "Gutschrift über Trainingszeit" an, was der Kläger ablehnte. Es kam zur Klage. Vor dem BGH bekam der Mann nun in letzter Instanz Recht.
Der BGH entschied, dass ein Studio einem Kunden die per Lastschrift eingezogenen Beiträge von knapp 90 Euro zurückzahlen muss. Bei einer mehrwöchigen Schließung sei es unmöglich gewesen, diese Leistung zu erbringen (BGH Urteil vom 4.5.2022, Az.: XII ZR 64/21).
Fitness und Muckis lassen sich nicht nachholen
"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine richtungsweisende Entscheidung für Millionen Fitness-Kunden in Deutschland getroffen: Die Studios müssen ihren Kunden alle Beiträge der Lockdown-Monate zurückzahlen", kommentiert der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke die Entscheidung.
Der Grund dafür liegt dem BGH zufolge darin, dass Sinn eines solchen Vertrags eben nicht ist, irgendwann später ins Studio zu gehen - Fitness und Muckis lassen nicht nachholen. Der Betreiber schulde dem Kunden die Möglichkeit, "fortlaufend das Studio zu betreten und die Trainingsgeräte zu nutzen", schreibt der BGH in seinem Urteil.
Denn der Zweck liege in der "regelmäßigen sportlichen Betätigung" und diene damit der Fitness oder dem Erhalt der Gesundheit. "Aufgrund dessen sind für den Vertragspartner gerade die regelmäßige und ganzjährige Öffnung und Nutzbarkeit des Studios von entscheidender Bedeutung", heißt es in der Entscheidung. Die rechtliche Konsequenz daraus ist: Wenn das Studio geschlossen wird, dann wird es dem Betreiber "unmöglich", seine vertragliche Leistung zu erbringen, weil sie nicht aufschiebbar ist - womit der Zahlungsanspruch gegen den Kunden entfällt.
Gutschrift genügt nicht
Bleibt die Frage nach dem Wertgutschein. Von März 2020 an galt eine Gutscheinregelung für ausgefallene "Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen", eine Maßnahme, um der Kultur- und Freizeitbranche das Überleben in der Pandemie zu sichern.
Allerdings ist laut BGH damit eben ein echter Wertgutschein gemeint, der notfalls gegen bares Geld eingelöst werden kann. Die bloße "Gutschrift über Trainingszeit" genügt nicht.
Hinzu kommt: Selbst ein Wertgutschein hätte das Studio nicht von seiner Rückzahlungspflicht befreit - weil er, genau gesehen, nicht mehr als eine Stundung ist. Das Gesetz gewährt hier eine Frist bis Ende 2021. Wenn der Gutschein bis dahin nicht für zusätzliche Fitnessstunden eingelöst worden ist, dann kann der Kunde doch noch sein Geld zurückverlangen.
Wie erhältst du eine Rückzahlung?
"Dafür muss ein Brief geschrieben werden", sagte Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW dem WDR. Im Schreiben sollte zunächst der Sachverhalt geschildert werden. Bei der damit verbundenen Forderung sollte man sich auf das BGH-Urteil beziehen. Wichtig sei auch die Setzung einer Frist: "Mindestens 14 Tage sind dabei angemessen."
Du kannst auch einen Musterbrief*, beispielsweise der Kanzlei WBS verwenden. Allerdings ist dafür ein Betrag von 19,90 Euro zu bezahlen. Auch die Verbraucherzentrale hat einen entsprechenden Musterbrief (kostenlos) erstellt, an dem sich die Verbraucher orientieren können.
Der Brief solle entweder als Einwurfeinschreiben per Post gesendet werden. Oder: Wer ein Faxgerät habe, kann den Brief auch mit einem sogenannten qualifizierten Sendebericht an das Fitnessstudio schicken.