Immer wieder findet man Mogelpackungen im Einkauf: Mehr Luft als Produkt kommt zum Vorschein. Doch was ist erlaubt und wann ist es gemogelt? Kann man sich dagegen wehren?
- Wann ist eine Mogelpackung eine Mogelpackung?
- Was ist den Herstellern erlaubt?
- Die dreistesten Mogelpackungen
- Wie erkennst du Mogelpackungen?
Du hast es bestimmt auch schon erlebt: Du kaufst etwas ein, zum Beispiel eine schöne Schachtel Pralinen. Dann packst du aus und siehst, die Schachtel ist vielleicht zu zwei Dritteln oder noch weniger gefüllt. Der Rest ist Verpackungsmaterial oder Luft. Oder deine Stapelchips sind schneller leer, als du es kennst. Dann war es vielleicht eine Mogelpackung, weniger Inhalt zum gleichen oder oft auch höherem Preis. Ein beliebter Trick bei Herstellern. Doch woran kannst du erkennen, ob du eine Mogelpackung kaufst? Und kannst du etwas dagegen tun?
Was ist eigentlich eine Mogelpackung?
Eine Mogelpackung wird im Mess- und Eichgesetz als "täuschende Verpackung" beschrieben. Sie liegt dann vor, wenn eine Fertigpackung eine größere Füllmenge und damit ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis vortäuscht. Eine gesetzliche Regelung dazu gibt es allerdings nicht und es muss eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden. In der Praxis geht man bei einem Freiraum von mehr als 30 Prozent in einer Verpackung von einer Täuschung des Verbrauchers aus. Einige Beispiele dazu, wie so etwas aussehen kann, findet man auf der Seite der Stiftung Warentest. Allerdings gelten diese Werte für den Zeitpunkt des Einfüllens, wenn also bestimmte Artikel "schrumpfen" oder aber sich setzen beziehungsweise verdichten, wie das beispielsweise bei Kakaopulver oder Instantbrühe der Fall sein kann, kann dies noch legal sein.
Dir ist es bestimmt auch schon passiert: Du kaufst ein, öffnest daheim die Verpackung und stellst fest, dass du jede Menge Luft nach Hause gefahren hast. Sei es, weil die Schachtel mittels Pappe oder ähnlichem ausgefüllt wurde, damit nichts klappert, oder aber doppelte Böden oder ähnliches vorhanden sind. Das ist nicht immer direkt eine Mogelpackung. Die Hersteller haben hier gewisse Spielräume. Beispiel Pralinen: Hier darf das Volumen sechsmal so groß sein wie das Gewicht der Praline. Wiegt also eine Praline zehn Gramm, so darf sie von einer sechsmal so großen Verpackung, bis zu 60 Milliliter Verpackungsvolumen, umgeben sein. Bei Kosmetik dürfen die Hersteller die Verpackungsgröße frei gestalten, wenn sie die Originalgröße der Tube oder des Tiegels auf die Verpackung drucken. Überspitzt gesagt, könnte die Tube mit Kosmetik mit 100 Millilitern in der Verpackung einer Schrankwand sein, wenn außen die Originalgröße aufgedruckt wird.
Sollte allerdings wirklich ein Verstoß nachgewiesen werden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach dem Eichgesetz und der Verpackungsverordnung dar. In minderschweren Fällen wird dies mit einem Verwarnungsgeld zwischen 75 und 100 Euro belegt, das Bußgeld kann bis zu 3000 Euro betragen, bei Wiederholungstätern sind schwerere Strafen möglich. In Ausnahmefällen können auch Gewinnabschöpfungen vorgenommen werden, aber hier sind die Hürden erheblich höher.
Doch nicht nur die Verpackung definiert eine Mogelpackung. Auch bei der Zusammensetzung der Lebensmittel wird oft auf legale Weise geschummelt. So muss beispielsweise Schokoladenpudding nur einen Anteil von einem Prozent Kakaopulver enthalten. In Heringssalat kann auch Rindfleisch enthalten sein, der Anteil von Hering beträgt dann vielleicht lediglich 20 Prozent. Auch Brot muss nicht unbedingt gebacken sein. Die Leitsätze für Brot und Kleingebäck besagen: "Brot wird (...) in der Regel durch Kneten, Formen, Lockern, Backen oder Heißextrudieren des Brotteiges hergestellt". Das bedeutet, dass der Teig maschinell erhitzt, gerührt und unter hohem Druck aus einer Maschine gepresst wird. Fruchtcremefüllungen müssen nicht einmal Früchte enthalten, der Geschmack darf komplett aus Aromen bestehen. Die Liste lässt sich beinahe unendlich fortsetzen. Im Schinkenbrot muss kein Schinken sein, Formfleischschinken besteht meist nur aus gepressten und verklebten Fleischfasern und und und ... Das alles ist legal.
Die Mogelpackungen des Monats
Immer mehr Kund*innen beklagen sich bei der Verbraucherzentrale über mögliche Mogelpackungen. Besonders eine Variante sorgt dabei für Ärger: Wenn ein Hersteller die Füllmenge reduziert, die Verpackung aber in der gleichen Größe belässt, zum gleichen oder oft sogar zum höheren Preis anbietet. So findest du hier Preiserhöhungen, die für dich nicht offensichtlich sind, mit oft über 50 Prozent. Regelmäßig werden inzwischen die Mogelpackungen des Monats oder des Jahres "ausgezeichnet". So traf es im März 2022 Pringles von Kellogg's. Hier wurde der Inhalt von 200 auf 185 Gramm bei gleicher Packungsgröße reduziert und der Preis um ca. 20 Cent angehoben, was faktisch eine Erhöhung von 17 Prozent darstellte. Die Mogelpackung des Jahres 2021 war die "Paprika Sauce" von Homann. Die versteckte Preiserhöhung betrug sage und schreibe 88 Prozent.
Tja, nichts ist einfacher, als die Verbrauche zu besch........ Es ist ja noch recht einfach den Preis von 1 Stück Butter zu vergleichen, den hat man im Kopf und es sind ja (fast) ausschliesslich 250 gr. Packungen im Handel. Bei sieben verschiedenen Sorten schwarzen Pfeffers kann ich die 100 gr / 1 kg Preise vergleichen. Aber bei vielem anderen wirds schwierig, denn niemand hat die Grundpreise aller Artikel im Kopf und da fängt der Schummel dann an. Da wird plötzlich eine xxl-Packung angeboten mit 50 % mehr Inhalt, aber der Preis ist leider um 100 % höher. Oder man packt die gewohnte Sorte Chips in den Einkaufswagen, die soviel kostet wie immer und merkt erst zuhause, dass der Inhalt um 20 % gesenkt wurde bei gleicher Verpackungsgröße. Das ist leider alles legal, da man ja immer sagen kann, man hätte doch ordnungsgemäß die Grammangabe auf der Packung geändert. Ich versuche zwar immer, zu vergleichen, aber ich habe wie gesagt nicht die Grammpreise für alle Lebensmittel im Kopf. Dazu kommt noch, dass die Lebensmittelpreise zur Zeit in größeren Sprüngen nach oben gehen. Das kann man dann prima ausnutzen zu den normalen Preissteigerungen auch noch ein paar legale Mogeleien unterzubringen.