Balkonkraftwerke müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Nicht registrierte Anlagen könnten zu Geldstrafen führen und Versicherungen gefährden.
Für Autos, Gewerbe, Menschen, Hunde oder sogar Bienenvölker besteht in Deutschland Meldepflicht. Und auch Balkonkraftwerke sind bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Doch was passiert eigentlich, wenn du dem nicht nachkommst? Welche Strafe droht? Was passiert, wenn das Balkonkraftwerk anstatt der 800 Watt mit 2.000 Watt läuft? Womit musst du rechen, wenn der Stromzähler sich rückwärts bewegt? Ist es erlaubt, zwei Balkonkraftwerke zu betreiben?
Balkonkraftwerk: Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist Pflicht
Wenn du dich entscheidest, selber auf deinem Balkon Strom zu erzeugen, musst du die dafür notwendige Mini-PV-Anlage anmelden. Das ist Vorschrift. Und zwar im sogenannten Marktstammregister (MaStR) bei der Bundesnetzagentur. Das ist das zentrale Register für alle Strom- und Gasmarktakteure in Deutschland. Zu diesen gehörst du, wenn du ein Balkonkraftwerk betreibst. Das Register sorgt für Transparenz, ermöglicht eine effiziente Verwaltung und die richtige Verteilung des erzeugten Stroms auf dem Energiemarkt.
Seit dem 1. April 2024 ist der Anmeldeprozess für Balkonkraftwerke einfacher geworden. Wenn du die Seite Marktstammregister im Internet aufrufst, gibt es den Button "Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs" und danach die Frage "Was möchten Sie registrieren?". Dem Pfad "Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs" musst du folgen, um dein Benutzerkonto zu eröffnen.
Nach Fertigstellung deines Balkonkraftwerks hast du einen Monat Zeit für die Registrierung. Eine extra Anmeldung bei deinem Stromlieferanten ist nicht mehr notwendig. Es kann aber passieren, dass du trotzdem Kontakt zu ihm aufnehmen musst, um technische Details zu klären. Oft halten Stromlieferanten nützliche Informationen für Mini-PV-Anlagen-Betreibende bereit.
Bei Nichtanmeldung ist eine Strafe fällig und die Versicherung wackelt
Trotz der Registrierungspflicht betreiben viele ihr Balkonkraftwerk, ohne es anzumelden. Wenn du erwischt wirst, ist eine Strafe fällig. Das regelt § 52 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Danach müssen die Betreiber, die nicht angemeldet oder eine nicht 'konforme Anlage' beitreiben, eine Geldstrafe an den Netzbetreiber zahlen. Das können bis zu zehn Euro monatlich pro Kilowatt installierte Leistung sein.
Dazu ein Rechenbeispiel: Erzeugt dein Solarmodul eine Leistung von 800 Watt, fallen üblicherweise monatlich acht Euro Strafe an. Pro Jahr wären das dann 96 Euro. In der Praxis wird diese Strafe aber selten erhoben, weil die Missetäter schwer aufzuspüren sind. Aber Vorsicht ist trotzdem angesagt: Das Marktstammdatenregister ist für jedermann öffentlich einsehbar. Wenn ein bös gewillter Nachbar dich nicht findet, könnte er dem Netzbetreiber einen Hinweis geben und schon bist du dran.
Gravierender ist, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Sollte durch eine nicht angemeldete Mini-Solaranlage ein Schaden entstehen, zahlt die Hausrats-, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung nicht unbedingt. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen.Typische Fälle für einen Versicherungsschaden sind: Das Balkonkraftwerk ist nicht ausreichend am Balkongeländer befestigt und fällt herunter auf ein geparktes Auto. Oder die Mini-PV-Anlage gerät während des Betriebs in Brand. Das Feuer greift auf das Nachbargebäude über. Auch dann bist du froh, wenn deine Versicherung für den Schaden aufkommt.
Rückwärts laufender Stromzähler und seine Tücken
Mit dem Solarpaket 1 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass Haushalte ihre alten Stromzähler ganz legal rückwärts laufen lassen dürfen. Zumindest für eine bestimmte Zeit. Bisher war der Betrieb einer Mini-Solaranlage mit einem Zähler ohne Rücklaufsperre verboten und strafbar. Der Grund: Wenn die Mini-Solaranlage mehr Strom erzeugt, als gerade im Haushalt verbraucht wird, läuft der Zähler rückwärts und zieht die erzeugten Kilowattstunden von deinem bisher verbrauchten Strom ab.
Diese Situation führte regelmäßig zu einer "falschen Abrechnung" mit deinem Netzbetreiber. Dieser Fall könnte eine Vertragsstrafe von bis zu 1.000 Euro als Folge haben. Nach der neuen Regelung ist der alte Ferraris-Zähler oder ein anderer analoger Zähler ohne Rücklaufsperre innerhalb von vier Monaten nach Inbetriebnahme der Mini-PV-Anlage von deinem Stromanbieter auszutauschen.
Der Wechsel erfolgt automatisch und ist nicht extra von dir zu beantragen. Ohne einen neuen Smart Meter oder den Rücklauf des Zählers fließt dein ungenutzter Solarstrom einfach ins öffentliche Netz, ohne dass du dafür eine Vergütung erhältst. Mit jeder Kilowattstunde, die dein Balkonkraftwerk produziert, sparst du also auch die Kosten für eine Kilowattstunde verbrauchten Netzstrom – das ist lukrativer als jede Einspeisevergütung.
Abgabe ans Netz lohnt sich nicht
Deshalb unser Tipp: Da die Anmeldung deiner Anlage im Marktstammdatenregister erst bis zu einem Monat nach Inbetriebnahme erfolgen muss, kannst du noch etwas länger von deinem Zähler ohne Rücklaufsperre profitieren, wenn du die Registrierung ein wenig hinauszögerst.
Der Austausch deines Stromzählers ist vom Netzbetreiber, bzw. einer beauftragten Elektrofachkraft durchzuführen. Er ist für dich kostenlos. Einzelne Messstellenbetreiber stellen den Wechsel allerdings trotzdem in Rechnung. In diesem Fall kannst du darauf verweisen, dass der Zählerwechsel ohnehin bis spätestens 2032 gesetzlich vorgeschrieben ist.
Lenkt der Netzbetreiber immer noch nicht ein, kannst du dich auch an die örtliche Verbraucherzentrale wenden. Um dem Ärger mit dem neuen Zähler zu entgehen, kannst du das Balkonkraftwerk mit einem extra Speicher betreiben, um den zu viel produzierten Strom ganz einfach später selbst zu nutzen.
Was passiert, wenn du das Balkonkraftwerk nicht drosselst?
In Deutschland gibt es eine Leistungsgrenze für die Einspeisung des Balkonkraftwerks. Sie beträgt maximal 800 Watt (AC) am Wechselrichter und maximal 2.000 Watt für die angeschlossenen Module (Installationsnorm DIN VDE 0100-551-1). Bei den meisten modernen Wechselrichtern lässt sich das ganz bequem mit einer Software steuern. Händler wie Kleines Kraftwerk*, solago* oder ACTEC* haben sich auf diesen Rahmen eingestellt und bieten Komplettsets an, mit denen du beispielsweise durch drosselbare Wechselrichter auf der sicheren Seite bist.
Bis zu einer Leistung von 2.000 Watt kannst du das Gerät bei der Bundesnetzagentur anmelden. Entscheidend ist, dass die Leistung des Wechselrichters bei maximal 800 Watt liegt. Also nicht mehr in die Steckdose eingespeist wird. Wenn der Wechselrichter mehr Strom zulässt, läufst du Gefahr, dass dein Balkon-Solarsystem abgeschaltet wird oder du eine Geldstrafe (§ 95 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)) erhältst.
Die Drosselung soll dem Schutz aller Netzteilnehmer dienen. Die Netze sind heute schon stark belastet und deshalb ist eine Überlast zu vermeiden. Bei zu hoher Spannung drohen Schäden an Geräten. Eine Solarbatterie kann die Rentabilität eines Balkonkraftwerks verbessern – denn damit kannst du die erzeugte Energie speichern und rund um die Uhr selber nutzen. Der Betrieb eines Balkonkraftwerks und die Nutzung sind kaum zu kontrollieren. Eigenverantwortung ist also angesagt.
Ist es erlaubt, zwei Balkonkraftwerke zu betreiben?
Eine clevere Idee, aber trotzdem nicht sinnvoll umsetzbar. Wenn du mehrere Balkonkraftwerke installierst, musst du sicherstellen, dass die gesamte eingespeiste Leistung die Grenze von 800 Watt nicht überschreitet. Oder du musst einen Wechselrichter verwenden, der die Leistung automatisch begrenzt. Bei nicht ordnungsgemäßem Betrieb drohen Strafen von der Netzagentur. Dies kann von Geldstrafen bis hin zur Aufforderung, die Anlage abzuschalten reichen.
Entscheidest du dich, mehrere Balkonkraftwerke zu installieren, ist das gesetzlich erlaubt. Allerdings ist zu beachten, dass du mit jedem weiteren Balkonkraftwerk die Leistung der bereits vorhandenen Anlage einschränken musst. Der Vorteil von mehreren Balkonkraftwerken liegt darin, dass du die Sonnenenergie über einen längeren Zeitraum am Tag nutzen kannst.
Es gibt also keine wirkliche Begrenzung für die Anzahl der Balkonkraftwerke pro Haushalt, jedoch darf pro Stromkreis nur ein Balkonkraftwerk angeschlossen sein. Meistens haben Haushalte drei Stromkreise, daraus würde sich dann eine maximale Anzahl an Balkonkraftwerken von drei ergeben. Jedes weitere Balkonkraftwerk ist im Marktstammdatenregister einzutragen.
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