Novavax, Impfnachweis und Steuererklärung: Diese Änderungen treten ab Februar 2022 in Kraft
Autor: Andreas Hofbauer
Deutschland, Dienstag, 01. Februar 2022
Ab dem 1. Februar 2022 gibt es einige Gesetzesänderungen und neue Regeln rund um das Impfzertifikat, den Protein-Impfstoff Novavax sowie die Bauförderung. Nutzer des Streamingdienstes DAZN erwartet zudem ein echter Preishammer.
Der Februar 2022 bringt in Deutschland wieder einige Änderungen mit sich. Neue Gesetze und Regelungen treten in Kraft, unter anderem eine umstrittene Änderung beim Corona-Impfnachweis - manche Impfzertifikate sind dann kein ganzes Jahr lang mehr gültig.
Wir haben die wichtigsten Änderungen im Februar 2022 für dich im Überblick. Übrigens: Bereits zum 1. Januar 2022 traten etliche neue Gesetze und Regelungen in Deutschland in Kraft. Alle Änderungen findest du in unserem separaten Artikel.
Steuererklärung: Abgabefrist wird nicht mehr verlängert
Jeder, der seine Steuererklärung bei einem Lohnsteuerhilfe-Verein oder von einem Steuerberater anfertigen lässt, hat mit der Abgabe seiner Erklärungen generell bis Februar des übernächsten Jahres Zeit. Pandemiebedingt wurde diese Frist für die Steuererklärung 2022 im Jahr 2022 bis zum 31. Mai verlängert.
Für die Steuererklärung 2021 dagegen soll diese Frist-Verlängerung nicht mehr gelten: Hier ist der Stichtag der 28. Februar 2023.
Förderung für Bauprojekte wird gekürzt
Beginnend mit dem 1. Februar 2022 erhalten Bauherren keine Zuschüsse oder Darlehen mehr von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), sollten sie für das Bauprojekt den sogenannten KfW-55-Standard verwenden. Laut Bund sollen die damit eingesparten Fördermittel stattdessen bei Projekten ausgezahlt werden, bei denen mit einer größeren CO2-Einsparung zu rechnen ist. Soll auch zukünftig bei Neubauten oder Renovierungen eine Förderung möglich sein, so muss der KfW-40-Standard angestrebt werden.
Ausbildungsprämie für Betriebe läuft aus
Die Ausbildungsprämie sollte seit 2020 verhindern, dass Betriebe in der Corona-Pandemie damit aufhören, Nachwuchs auszubilden.
Die Zuschüsse werden von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt, wenn die durchschnittliche Anzahl an Ausbildungsplätzen in einem Betrieb erhalten bleibt (Ausbildungsprämie, 4.000 Euro pro Vertrag) oder sogar erhöht wird (Ausbildungsprämie Plus, 6.000 Euro pro Vertrag). Berechtigt sind Betriebe mit bis zu 499 Beschäftigten.