Spanien sagt dem Warndreieck Lebewohl und führt die innovative V16-Warnleuchte ein. Ab 2026 wird sie zur Pflicht auf Schnellstraßen und Autobahnen
Das Warndreieck hat ausgedient - zumindest für Spanier. In dem Land wird ab 2026 eine neue Sicherheitsregel eingeführt, die das Autofahren sicherer und moderner macht, wie unter anderem der ADAC berichtet. Mit der V16-Warnleuchte kommt eine Lösung, die bei Pannen oder Unfällen nicht nur sichtbar ist, sondern auch Daten an die Rettungsdienste sendet.
Demnach soll von 1. Januar 2026 an in Spanien auf Autobahnen und Schnellstraßen ein spezielles Blinklicht genutzt werden. Für Urlauber gibt es gute Nachrichten.
Neue Regel für Autofahrer in Spanien: Verpflichtende V16-Warnleuchte ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 modernisiert Spanien die Sicherheitsvorkehrungen im Straßenverkehr. Das traditionelle Warndreieck hat ausgedient und wird durch die innovative V16-Warnleuchte ersetzt. Diese Maßnahme soll die Unfallzahlen auf Autobahnen und Schnellstraßen senken und gleichzeitig eine schnellere Rettung durch moderne Technologie ermöglichen. Verantwortlich für diese Änderung ist die spanische Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT).
Mit der Einführung des speziellen Blinklichts wird eine neue Ära der Sicherheit im Straßenverkehr eingeleitet. Das Gerät wird direkt auf das Dach des Fahrzeugs gesetzt und erzeugt ein orangefarbenes Blinklicht, das bis zu einem Kilometer weit sichtbar ist. Ausgestattet mit einer SIM-Karte überträgt die Leuchte bei Aktivierung die Standortdaten des Fahrzeugs an die spanische Verkehrsbehörde DGT. Alle 100 Sekunden werden die Daten aktualisiert, was Rettungsdienste schneller reagieren lässt.
Das umständliche Aufstellen eines Warndreiecks gehört damit der Vergangenheit an. Autofahrer bleiben sicher im Fahrzeug und vermeiden gefährliche Situationen auf der Straße. Befestigt wird die Leuchte mithilfe eines starken Magneten, der für festen Halt auf dem Dach sorgt.
Blinklicht löst Warndreieck ab - Was Touristen beachten müssen
Wer mit dem eigenen Fahrzeug nach Spanien reist, muss sich keine Sorgen machen: Ausländische Fahrzeuge sind von der Pflicht zur Mitführung einer V16-Warnleuchte ausgenommen. Das klassische Warndreieck bleibt für diese Fahrzeuge weiterhin gültig.
Anders gestaltet sich die Regelung bei Mietwagen. Fahrzeuge mit spanischem Kennzeichen müssen die neue Leuchte an Bord haben. Urlauber sollten dies bei der Fahrzeugübernahme überprüfen, da bei Verstößen Bußgelder von bis zu 200 Euro drohen. Die DGT empfiehlt Touristen, vor der Fahrt die Funktion und Zulassung der Leuchte zu kontrollieren. Besonders günstige Modelle entsprechen oft nicht den strengen Anforderungen der neuen spanischen Norm und können daher nicht verwendet werden. Darüber hinaus rät die spanische Verkehrsbehörde dazu, das Blinklicht griffbereit im Handschuhfach aufzubewahren, damit es im Falle einer Panne oder eines Unfalls schnell zur Hand ist.