Für Kinder unter zwölf Jahren gab es bislang einen Kinderreisepass. Seit Januar 2024 können diese aber nicht mehr verlängert oder neu ausgestellt werden. Worauf müssen Eltern jetzt achten, wenn sie mit ihrem Kind verreisen wollen.
- Kinderreisepass wird abgeschafft
- Neurregelung ab Januar 2024
- Kommt: elektronischer Reisepass
- Pass ist teurer
- Vorteile wie weltweite Gültigkeit
Wenn du mit deinem Kind ins Ausland reisen möchtest, benötigst du auch einen Ausweis für dein Kind, sogar innerhalb der EU. Innerhalb der EU reicht ein Ausweis, außerhalb benötigst du einen Reisepass. Bislang musstest du dafür einen Kinderreisepass für Kinder unter zwölf Jahren beantragen. Ab nächstem Jahr dürfen diese Pässe allerdings nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Ein kleiner Trost: Bereits gültige Kinderreisepässe können bis zum Ablaufdatum verwendet werden.
Gründe für den elektronischen Reisepass
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat führt auf seiner Internetseite verschiedene Gründe für den elektronischen Pass an. Beispielsweise ist ein Kinderreisepass maximal für 12 Monate gültig gewesen. Inzwischen werden sie innerhalb der EU sowie international nicht mehr als ausreichendes Ausweisdokument akzeptiert, beispielsweise, wenn das Dokument bereits älter als sechs Monate ist.
Mit der Einführung des elektronischen Reisepasses soll Eltern weniger Aufwand entstehen, zum Beispiel dadurch, dass die jährliche Neubeantragung oder Verlängerung wegfällt. Welches Land welchen Pass anerkennt, kannst du auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachlesen.
Das Gesicht eines Kindes verändert sich innerhalb kurzer Zeit sehr schnell. Dadurch ist eine Identifizierung anhand des auf dem Pass abgebildeten Fotos zusätzlich oft erschwert.
Welches Dokument beantragst du für dein Kind?
Wie bereits beschrieben, ist bei Reisen innerhalb der EU ein gültiger Personalausweis ausreichend. Für Ziele außerhalb der EU benötigst du einen Reisepass. Die Dokumente für Kinder weisen dabei dieselben Normen wie für Erwachsene auf. Das beinhaltet beispielsweise die Ausstattung mit einem Chip bei Dokumenten, die mehrjährig gültig sind.
Der Chip ist ein Schutz, da die elektronischen Sicherheitsmerkmale, die er enthält, nur schwer zu fälschen sind. Seine Merkmale sind jedoch leicht zu kontrollieren. Einsetzen kannst du solche Dokumente zum Beispiel an automatischen Grenzkontrollstationen, was zeit- und personalsparend ist. Mehr Informationen und Hinweise zu den Sicherheitsmerkmalen auf den Reisedokumenten findest du auf der Internetseite des Bundesministeriums.