In den Urlaub trotz Krankschreibung: Ist das erlaubt?

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Worauf musst du achten, wenn du krankgeschrieben bist? Lerne die wichtigsten Rechte und Pflichten kennen.

Arbeitnehmer müssen sich krankmelden, wenn sie länger als drei Tage krank sind. Die Form der Krankmeldung ist nicht gesetzlich geregelt, jedoch muss der Vorgesetzte informiert werden. Ob Aktivitäten wie Einkaufen, Sport oder Ausgehen während einer Krankschreibung erlaubt sind, hängt von der Art der Erkrankung ab.

Arbeitnehmer dürfen drei Tage ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben, es sei denn, es ist anders im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Bei häufiger oder längerfristiger Krankheit kann der Arbeitgeber eine Kündigung in Betracht ziehen. Bei Krankheit im Urlaub kann dieser nach ärztlicher Bestätigung zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.

1. Wann muss ich mich krankmelden?

Der Vorgesetzte muss noch vor Arbeitsbeginn darüber informiert werden, dass der Mitarbeiter krank ist.

2. Ist ein kranker Arbeitnehmer immer arbeitsunfähig?

Nein, krank bedeute nicht gleich arbeitsunfähig, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bricht sich etwa ein Maurer das Bein, kann er nicht arbeiten. Ein Büroangestellter hingegen kann auch mit gebrochenem Bein seiner Tätigkeit nachgehen. Er ist dann zwar krank, aber nicht auch arbeitsunfähig.

3. Muss ich mich telefonisch melden oder reicht eine WhatsApp-Nachricht?

Gesetzlich ist das nicht festgelegt, wie man sich krankmeldet. "Arbeitnehmer müssen sich aber internen Gegebenheiten anpassen", erklärt Markowski. Das heißt, entscheidet der Chef, dass sich Beschäftigte nur telefonisch krankmelden dürfen, haben sich diese daranzuhalten. Ist die Form aber nicht eindeutig geklärt, darf sich der Mitarbeiter ebenso per Mail oder Nachricht abmelden.

4. Reicht es, den Kollegen zu informieren?

Teile ich nur dem Kollegen mit, dass ich krank bin, kann das Folgen haben. Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich beim Vorgesetzten abmelden. Vergisst der Kollege, die Info weiterzuleiten, ist der Beschäftigte schuld. Im schlimmsten Fall droht ihm eine Abmahnung.

5. Muss ich das Bett hüten, wenn ich krank bin?

Das liegt an der Diagnose. Jemand, der wegen einer Grippe krankgeschrieben ist, sollte nicht zum Sport oder einkaufen gehen. Für jemanden mit einer Depression könne körperliche Betätigung wie Joggen oder Spazierengehen hingegen guttun, so der Rechtsexperte Markowski. Fakt ist: "Ich darf mich nicht gesundheitsverzögernd verhalten." Wer sicher gehen will, sollte sich beim Arzt erkundigen, was förderlich ist und was nicht.

Zieht der Chef die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Zweifel, muss der Beschäftigte offenlegen, warum er nicht beim Betrieb erscheinen konnte. Führt ein Gespräch zwischen Chef und Angestellten zu keiner Lösung, kann der Fall beim Arbeitsgericht landen.

6. Darf ich zum Friseur gehen, wenn ich krank bin?

Auch das hängt von der Erkrankung ab. Bei Fieber und einem schweren Infekt etwa ist Ruhe und körperliche Schonung angesagt. Ein Friseurbesuch kann die Genesung dann verzögern und sollte deshalb nicht wahrgenommen werden. Mal ganz davon abgesehen, dass es auch Friseur oder Friseurin danken werden, wenn man sie nicht der Ansteckungsgefahr aussetzt. Ist hingegen eindeutig, dass ein Friseurbesuch die Genesung nicht verzögert, kann der Termin wahrgenommen werden.

7. Darf ich ins Kino oder mit Freunden ausgehen, wenn ich krank bin?

Du ahnst es schon: Mit einem gebrochenen Arm oder Bein ist es kein Problem, ins Kino oder mit Freunden etwas trinken zu gehen. Bei Grippe oder Magen-Darm-Infekten hingegen sieht die Sache anders aus. Auch hier kommt es also wieder darauf an, warum du krankgeschrieben bist. Würdest du mit deinem Verhalten deinen Genesungsprozess verzögern oder gefährden, solltest du die geplante Aktivität auf jeden Fall verschieben, bis du wieder gesund bist.

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8. Darf ich ohne Attest vom Arzt zu Hause bleiben?

Laut Gesetz dürfen Angestellte drei Tage lang ohne ärztliche Bescheinigung zu Hause bleiben. "Es sei denn, im Arbeits- oder Tarifvertrag ist das anders festgelegt", sagt Rechtsexperte Markowski. Unabhängig davon darf der Chef aber auch schon am ersten Tag eine Bestätigung des Arztes einfordern.

9. Darf der Chef nach der Diagnose fragen?

Er kann fragen, darf aber keine Antwort verlangen. Der Chef habe keinen Anspruch darauf, zu erfahren, wieso sein Mitarbeiter krankgeschrieben ist, erklärt Experte Markowski.

10. Trotz Krankschreibung vom Arzt eher zur Arbeit gehen - ist das erlaubt?

Manche Arbeitgeber üben Druck auf die Beschäftigten aus, eher wieder im Betrieb zu erscheinen. Grundsätzlich gilt: Wer sich fit fühlt, darf trotz Attest wieder arbeiten. Markowski empfiehlt aber, den Rat des Arztes zu befolgen. Im Zweifelsfall kann der Wunsch, früher an die Arbeit zurückzukehren, noch einmal mit dem Arzt besprochen werden.

Der Arbeitgeber seinerseits kann eine vorzeitige Rückkehr auch ablehnen - etwa wenn er Bedenken hat, dass durch die Wiederaufnahme der Arbeit die Genesung des Angestellten verzögert wird oder andere Mitarbeiter gefährdet werden. Auf jeden Fall muss die Krankenkasse informiert werden, wenn man vor Ablauf einer Krankschreibung wieder an die Arbeit geht.

11. Darf mich der Chef nach Hause schicken?

Ja, wenn der Chef einen Angestellten für zu krank für die Arbeit hält, darf er ihn nach Hause schicken. "Muss er sogar. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber", betont Markowski.

12. Droht die Kündigung, wenn ich zu oft krank bin?

Wenn ein Angestellter über einen langen Zeitraum hinweg mehr als sechs Wochen pro Jahr krankgeschrieben ist, kann es für ihn eng werden. Ob eine Kündigung aber tatsächlich wirksam ausgesprochen werden kann, ist nach Angaben Markowskis von mehreren Faktoren abhängig.

"Es muss eine negative Zukunftsprognose vorliegen." Das heißt, der Arbeitgeber kann zu Recht davon ausgehen, dass auch in Zukunft viele Arbeitsunfähigkeiten drohen und er deshalb von seinem Mitarbeiter keine ausreichende Arbeitsleistung mehr erwarten kann. Bestätigt das Gericht die Befürchtung des Chefs, dass keine Besserung in Sicht ist, kann der Beschäftigte seinen Job verlieren.

Vorher sei der Arbeitgeber aber gezwungen, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, sagt Markowski.

13. Was, wenn ich im Urlaub krank bin?

Kaum im Urlaub angekommen, ist der Infekt da. Doch auch im Urlaub besteht die Möglichkeit, sich krankzumelden. Das ist allerdings bereits am ersten Tag mit einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Außerdem muss der Chef direkt informiert werden. Verlorene Urlaubstage können dann zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.

Ob eine Urlaubsreise angetreten werden darf, wenn man krankgeschrieben ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Trägt der Urlaub zur Genesung bei - etwa weil man zur Behandlung einer chronischen Atemwegserkrankung an die Nordsee fährt -, darf er angetreten werden. Vor der geplanten Reise braucht man allerdings die Zustimmung desjenigen, der während der Krankheit die Zahlung leistet. Bei einer Krankschreibung bis zu sechs Wochen ist das der Arbeitgeber, danach die Krankenkasse. Verreist man ohne diese Zustimmung, muss man damit rechnen, dass die Zahlungen eingestellt werden.

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