Zieht der Chef die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Zweifel, muss der Beschäftigte offenlegen, warum er nicht beim Betrieb erscheinen konnte. Führt ein Gespräch zwischen Chef und Angestellten zu keiner Lösung, kann der Fall beim Arbeitsgericht landen.
6. Darf ich zum Friseur gehen, wenn ich krank bin?
Auch das hängt von der Erkrankung ab. Bei Fieber und einem schweren Infekt etwa ist Ruhe und körperliche Schonung angesagt. Ein Friseurbesuch kann die Genesung dann verzögern und sollte deshalb nicht wahrgenommen werden. Mal ganz davon abgesehen, dass es auch Friseur oder Friseurin danken werden, wenn man sie nicht der Ansteckungsgefahr aussetzt. Ist hingegen eindeutig, dass ein Friseurbesuch die Genesung nicht verzögert, kann der Termin wahrgenommen werden.
7. Darf ich ins Kino oder mit Freunden ausgehen, wenn ich krank bin?
Du ahnst es schon: Mit einem gebrochenen Arm oder Bein ist es kein Problem, ins Kino oder mit Freunden etwas trinken zu gehen. Bei Grippe oder Magen-Darm-Infekten hingegen sieht die Sache anders aus. Auch hier kommt es also wieder darauf an, warum du krankgeschrieben bist. Würdest du mit deinem Verhalten deinen Genesungsprozess verzögern oder gefährden, solltest du die geplante Aktivität auf jeden Fall verschieben, bis du wieder gesund bist.
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8. Darf ich ohne Attest vom Arzt zu Hause bleiben?
Laut Gesetz dürfen Angestellte drei Tage lang ohne ärztliche Bescheinigung zu Hause bleiben. "Es sei denn, im Arbeits- oder Tarifvertrag ist das anders festgelegt", sagt Rechtsexperte Markowski. Unabhängig davon darf der Chef aber auch schon am ersten Tag eine Bestätigung des Arztes einfordern.
9. Darf der Chef nach der Diagnose fragen?
Er kann fragen, darf aber keine Antwort verlangen. Der Chef habe keinen Anspruch darauf, zu erfahren, wieso sein Mitarbeiter krankgeschrieben ist, erklärt Experte Markowski.
10. Trotz Krankschreibung vom Arzt eher zur Arbeit gehen - ist das erlaubt?
Manche Arbeitgeber üben Druck auf die Beschäftigten aus, eher wieder im Betrieb zu erscheinen. Grundsätzlich gilt: Wer sich fit fühlt, darf trotz Attest wieder arbeiten. Markowski empfiehlt aber, den Rat des Arztes zu befolgen. Im Zweifelsfall kann der Wunsch, früher an die Arbeit zurückzukehren, noch einmal mit dem Arzt besprochen werden.
Der Arbeitgeber seinerseits kann eine vorzeitige Rückkehr auch ablehnen - etwa wenn er Bedenken hat, dass durch die Wiederaufnahme der Arbeit die Genesung des Angestellten verzögert wird oder andere Mitarbeiter gefährdet werden. Auf jeden Fall muss die Krankenkasse informiert werden, wenn man vor Ablauf einer Krankschreibung wieder an die Arbeit geht.
11. Darf mich der Chef nach Hause schicken?
Ja, wenn der Chef einen Angestellten für zu krank für die Arbeit hält, darf er ihn nach Hause schicken. "Muss er sogar. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber", betont Markowski.
12. Droht die Kündigung, wenn ich zu oft krank bin?
Wenn ein Angestellter über einen langen Zeitraum hinweg mehr als sechs Wochen pro Jahr krankgeschrieben ist, kann es für ihn eng werden. Ob eine Kündigung aber tatsächlich wirksam ausgesprochen werden kann, ist nach Angaben Markowskis von mehreren Faktoren abhängig.
"Es muss eine negative Zukunftsprognose vorliegen." Das heißt, der Arbeitgeber kann zu Recht davon ausgehen, dass auch in Zukunft viele Arbeitsunfähigkeiten drohen und er deshalb von seinem Mitarbeiter keine ausreichende Arbeitsleistung mehr erwarten kann. Bestätigt das Gericht die Befürchtung des Chefs, dass keine Besserung in Sicht ist, kann der Beschäftigte seinen Job verlieren.
Vorher sei der Arbeitgeber aber gezwungen, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, sagt Markowski.
13. Was, wenn ich im Urlaub krank bin?
Kaum im Urlaub angekommen, ist der Infekt da. Doch auch im Urlaub besteht die Möglichkeit, sich krankzumelden. Das ist allerdings bereits am ersten Tag mit einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Außerdem muss der Chef direkt informiert werden. Verlorene Urlaubstage können dann zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.
Ob eine Urlaubsreise angetreten werden darf, wenn man krankgeschrieben ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Trägt der Urlaub zur Genesung bei - etwa weil man zur Behandlung einer chronischen Atemwegserkrankung an die Nordsee fährt -, darf er angetreten werden. Vor der geplanten Reise braucht man allerdings die Zustimmung desjenigen, der während der Krankheit die Zahlung leistet. Bei einer Krankschreibung bis zu sechs Wochen ist das der Arbeitgeber, danach die Krankenkasse. Verreist man ohne diese Zustimmung, muss man damit rechnen, dass die Zahlungen eingestellt werden.
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