Sommerzeit bedeutet für viele: leichte Kleidung, bequeme Schuhe und spontane Ausflüge – oft auch nur kurz zum Bäcker, an den See oder in den Supermarkt. Doch wie sieht es rechtlich aus, wenn man barfuß, in Flip-Flops oder sehr freizügig Auto fährt?
Das Fahren mit Flip-Flops oder barfuß ist nicht unbedingt verboten. Der Automobil-Club Verkehr warnt vor möglichen rechtlichen Konsequenzen und Versicherungseinschränkungen.
Der Automobil-Club Verkehr (ACV) nutzt die Urlaubszeit, um über gesetzliche Grundlagen, mögliche Gefahren und Konsequenzen zu informieren.
Gesetzliche Lage: Keine Schuhpflicht für Privatfahrer
Für private Autofahrer schreibt das deutsche Straßenverkehrsrecht kein bestimmtes Schuhwerk vor. Ob Turnschuhe, Sandalen oder Pantoffeln – grundsätzlich entscheidet jeder selbst, was er trägt. Eine klare Vorgabe gilt jedoch für Berufskraftfahrer wie Lkw- oder Busfahrer: Laut § 44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 70) müssen sie feste, geschlossene Schuhe tragen.
Auch ohne Pflicht empfiehlt der ACV, bei der Schuhwahl an die Fahrsicherheit zu denken. Wer durch unpassendes Schuhwerk einen Unfall mitverursacht, kann sich auf § 1 Abs. 2 StVO berufen lassen – dieser verpflichtet, andere nicht zu gefährden oder zu behindern. Eine Mitschuld ist dann möglich.
Im Folgenden findest du die Informationen zu riskanter Kleidung am Steuer und ihren möglichen Konsequenzen.
1. Loses Schuhwerk: Am Steuer riskant ist
Leichte Sommerschuhe wie Flip-Flops* oder Adiletten* geben wenig Halt und können leicht vom Pedal rutschen oder daran hängen bleiben. Das Gefühl für Bremse, Gas und Kupplung ist reduziert – besonders in Gefahrensituationen kann dies entscheidende Sekunden kosten.
Absatzschuhe sind nicht verboten, können sich aber in Fußmatten oder am Pedal verkanten. Das erschwert schnelles Bremsen oder Beschleunigen. Auch hier gilt: kein Bußgeld ohne Unfall, aber mögliches Mitverschulden, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt.
Ohne Schuhe fehlt nicht nur Halt, sondern oft auch der nötige Druck für eine wirksame Vollbremsung. Im Sommer kann zusätzlich Schweiß das Abrutschen begünstigen. Passiert ein Unfall dadurch, drohen ebenfalls Haftungsanteile.
Mögliche rechtliche Konsequenzen bei Unfällen
Kommt es durch unpassendes Schuhwerk zu einem Unfall, kann das als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden. Folgen sind mögliche zivilrechtliche Mithaftung und Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Strafrechtliche Konsequenzen drohen nur bei grob verkehrswidrigem Verhalten mit konkreter Gefährdung.
Nackt oder sehr freizügig unterwegs: rechtliche Grenzen
Das Fahren ohne Kleidung ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings kann es nach § 118 OWiG als Ordnungswidrigkeit gewertet werden, wenn sich andere belästigt fühlen. In Einzelfällen drohen Verwarnungen oder sogar Bußgelder bis zu 1000 Euro.
Masken am Steuer: medizinisch unproblematisch, verkleidet riskant
Medizinische Masken wie FFP2- oder OP-Masken sind im Auto kein Problem. Anders sieht es bei Verkleidungsmasken aus: Sie dürfen weder die Sicht noch das Gehör beeinträchtigen und das Gesicht nicht vollständig verdecken (§ 23 Abs. 1 StVO).
Bei eingeschränkter Sicht oder Aufmerksamkeit droht ein Bußgeld von 60 Euro. Für Polizeikontrollen muss die Maske zur Identifikation abgenommen werden. Wird auf einem Blitzerfoto der Fahrer durch eine Maske unkenntlich, kann die Behörde beispielsweise ein Fahrtenbuch anordnen.
Versicherung: Haftpflicht deckt, Kasko kann kürzen
Die Kfz-Haftpflicht zahlt auch bei Fahrten mit Flip-Flops*, barfuß oder mit Maske – allerdings kann die Schadensfreiheitsklasse hochgestuft werden. Die Kaskoversicherung darf bei grober Fahrlässigkeit, etwa durch ungeeignetes Schuhwerk*, Leistungen kürzen, wenn dadurch der Schaden mitverursacht wurde.
Gesetzlich sind Flip-Flops*, High Heels oder sogar Barfußfahren also nicht grundsätzlich verboten. Doch wer ohne sicheren Halt oder mit eingeschränkter Sicht fährt, riskiert Unfälle und Ärger mit der Versicherung. Der ACV rät deshalb: Immer geeignetes Schuhwerk wählen und darauf achten, dass Kleidung oder Masken nicht die Fahrzeugkontrolle beeinträchtigen.
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