Wenn Urlauber*innen bei der Einreise nach Bayern die geforderten Dokumente nicht oder nur unvollständig vorlegen können, dann drohen Reiserückkehrer*innen je nach Urlaubsland saftige Bußgelder.
Schon seit 1. August müssen Urlauber*innen bei der Rückkehr nach Deutschland Pflichten an der Grenze erfüllen. Das Bundesland Bayern hat jetzt festgelegt, welche Bußgelder bei einem Verstoß gegen die Corona-Auflagen für Reiserückkehrer drohen.
3G-Regeln gelten auch für Urlauber*innen
Reiserückkehrer müssen Nachweis für Impfung, Genesung oder Testung vorlegen
Diese Strafen drohen Urlauber*innen ohne Test
Seit 1. August müssen Urlaubsrückkehrer*innen bei der Einreise nach Deutschland entweder einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder einen aktuellen Corona-Test vorweisen. Das hatte der Bund so beschlossen. Bußgelder waren bislang nicht bekannt. Da sie Sache der Länder sind, hat Bayern jetzt seinen Bußgeld-Katalog veröffentlicht. Darin sind die Strafen festgehalten, die bei einem Verstoß fällig werden.
Bußgeld für Reiserückkehrer*innen: So viel verlangt Bayern für die Einreise ohne Nachweis
Sollten Reiserückkehrer*innen bei der Einreise nach Bayern die geforderten Dokumente nicht oder nur unvollständig vorlegen können, dann drohen je nach Urlaubsland verschiedene Bußgelder. Bei einer Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet werden laut "Bußgeldkatalog „Einreise-Quarantäneverordnung – EQV" 1000 Euro fällig, nach einem Urlaub in einem Hochrisikogebiet werden 500 Euro fällig und alle andere Urlaubsländer führen zu einem Bußgeld von 250 Euro.
Wird diese jedoch zu spät, unvollständig oder gar nicht abgeschickt, dann wird ein weiteres Bußgeld von 1000 Euro fällig. Im Falle einer fehlerhaften Einreiseanmeldung muss diese innerhalb von 24 Stunden korrekt nachgereicht werden. Passiert das nicht fristgerecht, wird ein weiteres Bußgeld von nochmal 1000 Euro fällig.
Quarantäne-Nichtbeachtung kann teuer werden
Folgen hat auch ein Widersetzen gegen die verpflichtende Quarantäne für Ungeimpfte nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet. Die müssen, anders als Geimpfte und Genesene, für maximal zehn Tage in Quarantäne.
Nach fünf Tagen können sie sich jedoch freitesten. Eine Verkürzung ist bei einer Einreise aus einem Virusvariantengebiet nicht möglich. Bei einem Verstoß gegen diese sogenannte "Absonderungspflicht" droht sogar ein Bußgeld von 2000 Euro.
Empfangen heimgekommene Urlauber*innen trotz Verbot Besuch, muss 600 Euro bezahlen. 500 Euro Bußgeld drohen außerdem, wenn sich Reisende einem Corona-Test widersetzen.
Kreisverwaltung übernimmt Ahndung
Geahndet werden die Verstöße von der Kreisverwaltungsbehörde, sie verhängt dann auch die Bußgelder. Wie hoch die tatsächlich ausfallen, das könne "je nach den Umständen des Einzelfalls im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Grenzen erhöht oder ermäßigt werden", wie der BR zu diesem Thema zitiert. Verdopplung bei Mehrfachverstoß oder halbe Bußgelder bei Fahrlässigkeit seien laut Ministerium möglich.
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