Listenhund: Kampfmaschine oder bester Freund?
Autor: Redaktion
Franken, Donnerstag, 14. Juni 2018
Listenhunde sind Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Welche Hunde in Bayern auf der Liste stehen, was Halter beachten müssen und ob die Behauptung, dass mache Hunderassen potenziell gefährlicher sind, gerechtfertigt ist, erfahren Sie hier.
Das Verhalten von Hunden setzt sich aus einer ständigen Wechselwirkung zwischen Genom (Chromosomensatz gespeicherter Erbanlage) und Umwelt dar. Ist also bei Listenhunden (auch "Kampfhunde" genannt), ein aggressives, potenziell gefährdendes Verhalten bereits vorprogrammiert? Was ist überhaupt ein Listenhund? Welche Rassen werden in Bayern wie kategorisiert? Und was müssen Halter beachten, die die vermeintlichen "Kampfhunde" ihr Eigen nennen?
Der Kampfhund und seine Historie
Als "Kampfhunde" werden im eigentlichen Sinne Hunde bezeichnet, die zu Tierkämpfen, insbesondere Hundekämpfen oder auch Stierkämpfen gezüchtet, ausgebildet und eingesetzt wurden. Doch seit dem Ende des 20. Jahrhunderts assoziiert man den Begriff des Kampfhundes eher mit aggressiv wirkenden Rassen, die im Zusammenhang mit Angriffen auf Menschen oder andere Hunde stehen.
Obwohl die Hunde bereits in der Frühzeit der Menschheit als Kriegsinstrumente dienten, erreichte die Hundezucht im 13. Jahrhundert ihren ersten Höhepunkt. Da im Laufe der Zeit mit Aufkommen der modernen Waffen Hunde als Kriegsteilnehmer nicht mehr benötigt wurden, intensivierte sich die Zucht von Jagd- und Haushunden. Allerdings auch die der Kampfhunde, welche als Unterhaltungszweck für die Bevölkerung dienten. Vor allem in Großbritannien ab dem 19. Jahrhundert wurden Arenakämpfe (in der "Pit", das heißt "Grube") in dem die Hunde entweder mit Ratten oder anderen Hunden bis zum Tod kämpften, immer populärer. Die Besitzer drillten ihre Hunde zur äußersten Aggressivität anderen Tieren gegenüber, allerdings nicht gegenüber Menschen, da sich meist drei Schiedsrichter mit in der Kampfarena befanden.
Obwohl der Hundekampf mittlerweile in vielen Ländern verboten ist, gibt es dennoch weltweit zig illegale Hundekämpfe, bei denen die Tiere oft misshandelt werden, Hunger leiden und vor dem Kampf extra gereizt werden.
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Listenhunde: Kategorisierung nach Aggressions-Potential
Prinzipiell behaupten sowohl Tierschützer und Tierschutzorganisationen als auch Studien, dass es keine von sich aus aggressiven Hunderassen gibt. Jedoch ereignete sich im Juni 2000 der Fall des kleinen Volkan. Das Kind wurde von zwei freilaufenden American-Stafforshire-Mischlingen zu Tode gebissen, woraufhin die Gesetze in den Bundesländern verschärft wurden. Es folgte die Einführung der Listenhunde, welche nach ihrem "Aggressions-Potential" kategorisiert wurden.
Listenhunde in Bayern
Kategorie 1
American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier,Tosa Inu, Bandog
Kategorie 2
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Douge de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Dogo/Presa Canario, Presa Mallorquin/Ca de Bou, Rottweiler
Was müssen Besitzer von Listenhunden beachten?
Wollen Sie sich solch einen Hund Anschaffen, so gibt es einiges zu beachten. Je nach Bundesland
gibt es verschiedene Auflagen, die für den Halter zu erfüllen sind. Einen genauen Überblick finden Sie hier. Mögliche Auflagen können die Vollendung des 18. Lebensjahres, die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eine Versicherungspflicht oder eine Maulkorb- und Leinenpflicht sein. Aber auch ein Wesenstest, die Erbringung eines Sachkundenachweises und teilweise sogar eine Kastration oder Sterilisation des Hundes sind in vielen Bundesländern Pflicht.
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