Ein Urteil des Landgerichts Köln lässt Millionen Netflix-Kunden aufhorchen: Ein Kunde bekommt Geld von Preiserhöhungen zurück. Inwieweit andere Nutzer davon profitieren, ist allerdings fraglich.
Ein deutscher Netflix-Nutzer hat sich erfolgreich gegen Preissteigerungen des Streaming-Giganten gewehrt und erhält für mehrere Abo-Jahre sein Geld zurück. Dieses Urteil ist für die Millionen anderer Nutzerinnen und Nutzer jedoch keine Garantie für einen ähnlichen Anspruch auf Rückerstattung.
Das Landgericht Köln habe in dem spezifischen Fall entschieden, dass Netflix mehrere Preissteigerungen zu Unrecht vorgenommen habe, teilte der Rechtsanwalt und YouTuber Christian Solmecke als Vertreter des Klägers mit.
Urteil zu Netflix-Preiserhöhungen - es geht um den Klick auf einen Button
Der Mann hatte ein Abo für 11,99 Euro abgeschlossen, das von 2017 bis 2021 mehrfach teurer wurde und schließlich 17,99 Euro kostete. Strittig war, ob die Schaltfläche "Preiserhöhung zustimmen" dafür angemessen war. Netflix muss der Entscheidung zufolge rund 200 Euro zurückzahlen. "Ein Klick auf einen vermeintlich zustimmenden Button reicht nicht aus, wenn der Nutzer gar nicht erkennt, dass es sich um ein Vertragsangebot handeln soll", erläuterte Solmecke (AZ.: 6 S 114/23, 154 C 225/22). Eine Sprecherin des Landgerichts Köln bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass jetzt ein solches Urteil bei einer Klage gegen einen großen Streaminganbieter gefallen sei.
"Die Entscheidung des Landgerichts Köln fällt aus dem Rahmen", sagte eine Netflix-Sprecherin zu der Entscheidung. "Andere Gerichte haben bei derselben Sachlage Gegenteiliges entschieden und unsere bisherigen Preissteigerungen in Deutschland aufgrund ausdrücklicher Einwilligungen unserer Mitglieder als wirksam anerkannt."
Inwieweit sich andere Netflix-Kunden erfolgreich auf das Kölner Urteil beziehen können, bleibt unklar. Die Klage wurde 2022 eingereicht. Das Gericht stützte sich ausdrücklich auf die dreijährige Regelverjährungsfrist und wies bei der Entscheidung dieser Woche ältere Forderungen aus den Jahren 2017 und 2018 aufgrund von Verjährung ab. Nach diesem Maßstab sind heute allenfalls Forderungen ab 2022 neu geltend zu machen. Bei der nächsten Preiserhöhung im vergangenen Jahr hatte Netflix die Formulierung der Zustimmung dann modifiziert.
Verbraucherschützer sprechen von "starker Signalwirkung"
Verbraucherschützer sehen in dem Urteil eine "starke Signalwirkung" für alle Netflix-Kundinnen und -Kunden, die von einer Preiserhöhung betroffen waren. "Das Gericht stellte fest, dass die Preiserhöhung durch ein Pop-up-Fenster innerhalb der Plattform nicht ohne weiteres zu einer wirksamen Änderung der Preise führt. Es kommt vielmehr auf die Gesamtumstände an und darauf, ob ein wirksames Angebot für einen Änderungsvertrag vorliegt", sagte Erol Burak Tergek von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Tergek betonte, das Urteil wirke unmittelbar nur zwischen den Parteien und nicht für alle Kundinnen und Kunden von Netflix. Betroffene in einer ähnlichen Ausgangslage müssen daher zu viel gezahlte Beiträge nach einer unwirksamen Preiserhöhung selbstständig zurückfordern und gegebenenfalls einklagen."
Anwältin Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zeigte sich erfreut über das Urteil. "Das ist ein kleiner weiterer Schritt hin zu einer Stärkung von Verbraucherrechten bei Abo-Verträgen: Es ist ein Stoppschild für Firmen, dass sie mit fadenscheinig eingeholten Zustimmungen nicht einfach die Preise erhöhen dürfen."
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