Verbotene Objekte sind dann nach dem Gesetz deren Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen sowie solche, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind." Eindeutige Symbole des Nationalsozialismus seien absolut verboten. Darunter fielen zum Beispiel das Hakenkreuz, Zeichen der NSDAP, der SS, Waffen-SS oder der SA, aber auch Parolen wie beispielsweise "Sieg Heil" oder "Heil Hitler" sowie der "Hitlergruß".
Das kann dir passieren
Um rechtlich belangt werden zu können, musst du nicht Urheber oder Autor einer Nachricht sein. Schon beim Weiterleiten kann dir eine empfindliche Strafe drohen. Eine verbotene Nachricht, die einer WhatsApp-Gruppe zugespielt wird, bedeutet, dass sich alle Mitglieder mit dem Empfang der Nachricht gleichzeitig strafbar machen. Das klingt erstmal unrealistisch, ist aber Realität. Denn in der Regel speichert dein Smartphone alle Inhalte, die über WhatsApp und andere Dienste mit dir geteilt werden. Somit besitzt du mit einer strafrechtlich relevanten Nachricht gleichzeitig diese Inhalte auf deinem Smartphone.
Und genau dieser Besitz ist verboten. Damit du nicht Gefahr läufst, strafrechtlich belangt zu werden, musst du diese Inhalte löschen. Du kannst auf deinem Smartphone die Funktion ach deaktivieren, dass die Inhalte direkt auf deinem Smartphone gespeichert werden. Ansonsten läufst du selbst Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden. "Gerade, wenn Nutzern kinder- oder jugendpornografisches Material in WhatsApp-Gruppen zugeschickt wird, ist die Schwelle zur Strafbarkeit schnell überschritten. Denn nach §§184b, 184c StGB ist bereits der Besitz solcher Medien strafbar.
Hier kommt es allerdings im jeweiligen Einzelfall insbesondere darauf an, wann Kenntnis über den Inhalt erlangt oder ob das Erhalten derartiger Bilder 'billigend in Kauf genommen wurde'. Das kann beispielsweise durch die Mitgliedschaft in einschlägigen WhatsApp-Gruppen der Fall sein", berichtet Medienrechtler Solmecke im Gespräch mit Techbook. Dabei sei ein springender Punkt, ob es sich um fahrlässigen oder vorsätzlichen Besitz handele. Nur der vorsätzliche Besitz sei strafbar. Solmecke weiter: "Die Grenze zum Vorsatz, insbesondere zum "billigend in Kauf nehmen" ist hierbei fließend, sodass Nutzer daher das Material nach Erhalt unverzüglich löschen sollten."
Mit diesen Strafen musst du rechnen
Was für das Strafmaß relevant ist, ist die Tat: "Während eine Beleidigung meist nur mit einer Geldstrafe belangt wird, droht bei der bandenmäßigen Verbreitung kinderpornografischen Materials bis zu zehn Jahre Haft", weiß der Rechtsanwalt. Es gelte, zu unterscheiden, in welcher WhatsApp-Gruppe die Inhalte geteilt worden sind. Grundsätzlich sei nicht jeder Versand strafbar. Solmecke erklärt: "Straffrei bleiben Nutzer, die die verbotenen Bilder in einem Privatchat bei WhatsApp an nur eine andere Person oder wenige, ihr bekannte Personen in geschlossenen WhatsApp-Gruppen schicken. Jedoch nur, wenn sie nicht davon ausgehen, dass diese Personen das Symbol unkontrolliert weiter verbreiten. Sendet man das Bild jedoch in eine WhatsApp-Gruppe mit vielen Mitgliedern, kann je nach Größe der Gruppe schnell eine strafbare Verbreitung vorliegen."
Unter 14 Jahren sind Kinder nicht strafmündig und somit schuldunfähig. Sie können strafrechtlich nicht belangt werden. Es gebe allerdings eine Ausnahme, sagt der Rechtsexperte: "Im Zivilrecht können Minderjährige hingegen bereits ab dem siebten Lebensjahr haften. Das kann etwa dann relevant werden, wenn ein Opfer Schmerzensgeld nach einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine Beleidigung verlangt." Bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren verhalte es sich anders, in Einzelfällen bei jungen Erwachsenen im Alter bis 20 Jahre. "Verurteilt werden die Jugendlichen nach den StGB-Normen. Doch anders als bei Erwachsenen steht bei Jugendlichen nicht die Bestrafung, sondern der Erziehungsgedanke im Vordergrund", sagt Christian Solmecke.
Das kannst du tun
Wer WhatsApp nutzt, sollte aufpassen, was zugeschickt wird und was selbst geteilt wird. Jeder sollte sich im Internet so verhalten, wie er es auch in der realen Welt tun würde. Denn das Netz ist kein Raum ohne Gesetze, gibt der Anwalt gegenüber Techbook zu bedenken. "Man sollte sich dort also genauso wenig beleidigen, wie von Angesicht zu Angesicht. Auch vermeintlich scherzhaft gemeinte Memes mit Hakenkreuzen sollte man umgehend löschen. Keinesfalls sollte man selbst die Bilder weiterverbreiten", so Christian Solmecke.