Die digitale Infrastruktur in Deutschland ist teils veraltet, die Modernisierung ist teuer. Das bekommen auch die Kunden der Telekom zu spüren.
Die Deutsche Telekom hebt ab dem 1. Oktober 2025 die Preise für ältere Festnetzanschlüsse an. Betroffen sind sowohl Privat- als auch Geschäftskunden mit Tarifen, die auf veralteter Technik basieren. Die monatliche Grundgebühr steigt um 2,50 bis 3 Euro. Kunden moderner Tarife bleiben von der Erhöhung verschont. Zunächst hatte das Magazin teltarif.de berichtet.
Die Telekom nennt zwei Gründe: Die Zahl der Nutzer solcher Anschlüsse sinkt, während die Betriebskosten steigen. Diese Altanschlüsse gelten als technisch überholt und verursachen höhere Wartungskosten. Mit der Preiserhöhung will die Telekom den Wechsel zu moderner Technik fördern und die Kosten teilweise decken. Das Unternehmen investiert seit Jahren in den Ausbau der Glasfasertechnologie und den Rückbau des Kupfernetzes. Kunden sollen rechtzeitig per Post und E-Mail über die Preiserhöhung informiert werden.
Telekom erhöht Preise für ältere Festnetzanschlüsse - Kunden können auf andere Tarife umsteigen
"Wir investieren kontinuierlich in den Ausbau und die Modernisierung unseres Netzes, um unseren Festnetzkunden weiterhin eine hochwertige Telefonie zu gewährleisten", sagte das Unternehmen zu teltarif.de. Zuvor hatte der Bonner Konzern bereits mehrere Funktionen seines Telefoniecenters abgeschaltet.
Betroffenen Kunden wird geraten, auf aktuelle Tarife umzusteigen. So bleiben etwa die Preise von "Call Start (Fiber/IP)" und "Call Start IP (Regio)" unverändert bei 23,95 Euro. Kombitarife wie "MagentaZuhause" bieten zusätzlich Internet und liegen bei 34,90 Euro.
Wer nicht zu einem anderen Tarif wechseln möchte, kann bei Preiserhöhungen in der Regel von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses erlaubt es Verbrauchern, den Vertrag vorzeitig zu beenden, ohne die höheren Preise akzeptieren zu müssen. Dabei müssen Kunden jedoch die Frist beachten: Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ausgeübt werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.
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