Konto in Social Media grundlos gesperrt: Musterschreiben
Im Fall, dass du deinen grundlos gesperrten Account nicht über eine speziell vom Anbieter eingerichteten Seite reaktivieren kannst, kannst du auch ein Schreiben versenden, in dem du Widerspruch einlegst. Die Verbraucherzentrale hat ein Musterschreiben vorbereitet, dass du so verwenden kannst (kursiv = musst du selbstständig ergänzen):
"Sehr geehrte Damen und Herren, am (Datum) musste ich feststellen, dass mein Account (Name des Accounts eintragen) bei (Facebook/Instagram/YouTube) gesperrt wurde. Unter Angabe meiner aktuellen Zugangsdaten kann ich nicht mehr auf meinen Account zugreifen. Ich wurde vor der Sperrung nicht angehört, obwohl eine vorherige Anhörung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hätte erfolgen müssen (BGH, Urteil vom 29.7.2021 – III ZR 179/20). Außerdem sind Sie verpflichtet, mir einen Grund für die Sperrung mitzuteilen. Die unmittelbare Sperrung meines Accounts ohne vorherige Anhörung und ohne Angabe eines Grundes ist daher rechtswidrig. Ich bin mir keinerlei Handlungen bewusst, die eine Sperrung rechtfertigen.
Daher fordere ich Sie auf, meinen Account (Name des Accounts eintragen) bis zum (Datum) zu entsperren. Kommen Sie dem nicht nach, werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zudem mache ich von meinem Recht auf Übermittlung einer Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO an die in meinem Account hinterlegte E-Mail-Adresse Gebrauch und fordere Sie auf, mir die Datenkopie unverzüglich zur Verfügung zu stellen, spätestens bis zum (Datum). Mit freundlichem Gruß (dein Name)"
Dating-Apps: Account grundlos gesperrt im Online-Dating
Auch die bekannten Anbieter von Dating-Apps und Websites für Online-Dating haben klare Richtlinien und gehen in aller Regel sehr strikt mit vermeintlichen und tatsächlichen Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen vor. Die bekannte Dating-App Tinder sperrt Nutzer*innenkonten bei Verstößen gewöhnlich für immer. Ärgerlich also, wenn du dich an die Regeln gehalten hast und dennoch nicht mehr auf die App zugreifen kannst. Besonders, wer ein Gold-, Plus- oder Platin-Abo hat, sollte schnell handeln – denn die Abo-Kosten laufen weiter, sofern du dein Abo nicht kündigst.
Bei einer grundlosen Sperrung deines Dating-Profils solltest du zeitnah Kontakt mit dem Support-Team deines Dating-App-Anbieters aufnehmen und deine Lage schildern. Denn auch hier gilt das Urteil des Bundesgerichtshofs.
Das bedeutet, dass du ein Recht auf Widerspruch hast, mit dem sich der Anbieter auseinandersetzen muss. Kann dieser dir deinen Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen nicht nachweisen, muss er dir den Account wieder entsperren und du bekommst wieder Zugriff auf dein Konto und alle Funktionen der App.
Fazit: Account bei Facebook, Instagram & Co. grundlos gesperrt - so gehst du vor
Dein Account bei Facebook, Instagram oder in der Dating-App ist plötzlich gesperrt – und dabei hast du dich an die Geschäftsbedingungen und Richtlinien gehalten und bist dir keiner Schuld bewusst.
Das musst du zum Glück nicht einfach so hinnehmen, sondern kannst ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2021 heranziehen, das gewisse Regelungen festlegt, wie mit der Sperrung von Accounts in den sozialen Medien umgegangen wird.
Demnach hast du ein Recht auf Widerspruch, den du entweder über ein Formular auf der Website der Anbieter oder über ein Musterschreiben erheben kannst. Zudem muss dich der Anbieter dem Urteil zufolge vor der Sperrung darauf hinweisen. Bei grundloser Sperrung deines Kontos bestehen also sehr gute Chancen, dass es bald schon wieder entsperrt wird und du weiter fleißig posten kannst.