Gefälschte E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern sind aktuell im Umlauf. Die Verbraucherzentrale warnt vor dem gefährlichen Trick.
Betrüger versuchen derzeit Daten zu stehlen, indem sie sich als das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ausgeben. Die Verbraucherzentrale warnt vor einer E-Mail, die angeblich von der Behörde kommt und Nutzer auf einen weiterführenden Link locken will.
Die E-Mail wird unter dem Betreff "MEIN BOP: Benachrichtigung der Bundeszentralamts Steuern" mit einer beliebigen zwölfstelligen Zahl am Ende versendet. Bei "BOP" handelt es sich um das Online-Portal des Bundeszentralamtes. Die zwölfstellige Zahl soll die Dateinummer des angeblichen Bescheids sein, den die Nutzer unter einem Link abrufen sollen. "Diesen sollten Sie auf keinen Fall anklicken, um Ihre sensiblen Daten zu schützen", warnen die Experten der Verbraucherzentrale.
Vermeintlicher Steuerbescheid: Vorsicht vor neuem Phishing-Betrug
Der Phishing-Radar der Verbraucherzentrale hat zudem folgende Warnzeichen in der betrügerischen E-Mail entdeckt:
keine Anrede
Rechtschreibfehler im Betreff ("der Bundeszentralamts Steuern")
fehlerhafte Absenderadresse
Link in der E-Mail
unseriöse Aufmachung
Die Verbraucherzentrale rät dazu, solche Phishing-Mails unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben. Wer sich unsicher ist, sollte direkt bei BOP - nicht über den Link in der Mail - nach einer Benachrichtigung sehen. Grundsätzlich lohnt es sich außerdem, auf der offiziellen Webseite des Bundeszentralamtes für Steuern nach den aktuellen Warnungen von Betrugsversuchen zu sehen. Dort ist auch der aktuelle Phishing-Angriff gemeldet.
Das BZSt betont, dass Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen in der Regel per Brief zugestellt werden. Etwas anderes gelte nur dann, wenn der Nutzer einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt habe. Echte Bescheide seien zudem mit dem Namen, der Telefonnummer und E-Mail-Adresse des verantwortlichen Sachbearbeiters versehen.
Das BZSt ist eine zentrale Behörde in Deutschland, die dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt ist. Es hat eine Vielzahl von Aufgaben, die sich auf das Steuerwesen und damit zusammenhängende Bereiche beziehen. Hier sind einige der Hauptaufgaben des BZSt:
Verwaltung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.): Das BZSt ist für die Vergabe und Verwaltung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern verantwortlich, die für den innergemeinschaftlichen Handel innerhalb der Europäischen Union erforderlich sind.
Internationale Amtshilfe in Steuersachen: Das BZSt koordiniert den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Ländern, um Steuerhinterziehung und -umgehung zu bekämpfen. Dies umfasst sowohl den Informationsaustausch auf Anfrage als auch den automatischen Informationsaustausch.
Kontrolle des Steuerabzugs bei Bauleistungen: Das BZSt überwacht den Steuerabzug bei Bauleistungen, um sicherzustellen, dass die entsprechenden Steuern korrekt abgeführt werden.
Verwaltung von Steuervergünstigungen und Steuererstattungen: Das BZSt ist für bestimmte Steuervergünstigungen und Erstattungsverfahren zuständig, beispielsweise im Bereich der Energiesteuern oder bei der Erstattung von Kapitalertragsteuern an ausländische Investoren.
Koordination und Durchführung von Steuerprüfungen: Das BZSt führt in bestimmten Fällen Steuerprüfungen durch, insbesondere wenn es um komplexe internationale Steuerangelegenheiten geht.
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