Kinderkrankentage sollen 2027 auf zehn Tage pro Elternteil sinken

Ist das Kind krank, können sich der Vater oder die Mutter bis zu 15 Tage von der Arbeit freistellen lassen. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will das ändern.

Darf ich zu Hause bleiben, wenn das Kind krank ist?

Noch gilt die erhöhte Zahl von 15 Kinderkrankentagen für die Eltern: Ist ein Kind krank und unter zwölf Jahren alt, kann ein gesetzlich versicherter Elternteil sich bis zu 15 Tage vom Arbeitgeber freistellen lassen, um das Kind zu pflegen. Während dieser Ausfallzeit zahlt die Krankenkasse das Entgelt.

Die aktuelle Regelung (§ 45, Abs. 2a des Sozialgesetzbuchs  V) gilt nur bis Jahresende. Wird sie nicht verlängert, liegt die Zahl der Kinderkrankentage also ab dem 1.1.2027 bei maximal zehn Tagen pro Jahr pro Kind. Für Alleinerziehende sind es dann nur noch 20 Tage anstatt der bisherigen 30 Tage.

Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will zur alten Regelung (vor der Corona-Pandemie) zurück. Berufstätige Eltern müssten sich also darauf einstellen, dass sie für erkrankte Kinder nur noch zehn Krankentage im Jahr haben. Das sagte er in einer Regierungsbefragung im Bundestag. Das dokumentiert ein Mitschnitt aus dem Plenum, den das ZDF und die Tageszeitung Die Welt als Erstes veröffentlichten.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld und wer zahlt es?

Kinderkrankentage werden in Deutschland meist von Müttern genommen, wie die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) ermittelte. Laut einer Auswertung der Kasse wurden im vergangenen Jahr fast drei Viertel der Kinderkrankentage (73 Prozent) von weiblichen Kassenmitgliedern genommen. Der Anteil der Männer lag bundesweit bei 27 Prozent. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Familienportal des Familienministeriums NRW je Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei maximal 70 Arbeitstagen im Jahr. Die Leistung Kinderkrankengeld ist außerdem begrenzt: 2026 bekommen Eltern maximal 135,63 Euro brutto pro Kalendertag. Eltern müssen das Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Minijobber haben zwar Anspruch auf die unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber (§ 45 Abs. 5 SGB V), aber nicht auf das Kinderkrankengeld.

Vom Kinderkrankengeld gehen zusätzlich Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Die tatsächliche Einkommenslücke kann deshalb größer sein als die zunächst fehlenden 10 Prozent. Für viele Familien ist das eine zusätzliche Belastung: Kranke Kinder brauchen Zeit und Betreuung – gleichzeitig steht weniger Geld zur Verfügung.

Gibt es Widerstand gegen die Pläne?

Der angekündigte Schritt stößt auf heftige Kritik bei der SPD, den Grünen, der Linksfraktion und bei den Bundesländern. Die familienpolitische Sprecherin Jasmina Hostert (SPD), kritisiert gegenüber der Augsburger Allgemeinen Zeitung, dass Familien Entlastung statt neuer Belastungen bräuchten. "Die SPD steht für eine familienfreundliche Politik, die Familien konkret unterstützt und ihnen die notwendige Zeit für ihre Kinder ermöglicht", so Hostert. 

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) stellte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Berlin klar, dass dies mit der SPD nicht vereinbar sei, da man in der Gesundheitsreform den Verbleib der 15 Tage vereinbart habe. Auch der rheinland-pfälzische Landesgesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) sprach sich ausdrücklich für die Beibehaltung der Kinderkrankentage im aktuellen Umfang aus.

Der Grünen-Abgeordnete Johannes Wagner bezeichnete das Argument, es handele sich bloß um die Rückkehr zu einer alten Regelung, als "zynisch" – nur weil etwas früher schon schlecht gewesen sei, müsse man nicht dorthin zurückkehren. Heidi Reichinnek (Die Linke) positionierte sich ebenfalls deutlich gegen den Abbau von Rechten für berufstätige Eltern: "Minister Linnemann sind Probleme und Herausforderungen von Familien egal."

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