EU verbietet Mikroplastik: Das sind die Folgen - auch Kosmetik und Sportplätze betroffen
Autor: Stefan Lutter
Brüssel, Mittwoch, 04. Oktober 2023
Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit hat die EU-Kommission mehrere Maßnahmen zur Beschränkung von Mikroplastik erlassen. Doch welche Auswirkungen hat das schrittweise Mikroplastik-Verbot für die Bürgerinnen und Bürger?
Der Verkauf von Mikroplastik in verschiedensten Bereichen wird in der Europäischen Union (EU) schrittweise verboten. Durch neue Regeln der EU-Kommission wird in Zukunft der Verkauf von Mikroplastik als solchem untersagt, ebenso von Produkten, denen Mikroplastik zugesetzt wurde und die dieses bei der Verwendung freisetzen.
Das geht aus einer Mitteilung der Brüsseler Behörde hervor. Das Verbot betrifft demnach beispielsweise Granulatmaterial auf Sportanlagen, Kosmetika wie Peelings oder Glitter, ebenso Spielzeug und Pflanzenschutzmittel. Erst vor kurzem hatte eine Studie dargelegt, dass Mikroplastik nicht nur in den Weltmeeren ein großes Problem darstellt. Die Plastikpartikel befinden sich demnach auch die Luft - und die Untersuchung zeigt, wie viel wir jede Woche einatmen.
Mikroplastik in EU künftig verboten - Sportplätze ebenso betroffen wie Kosmetik
Der von der EU verabschiedeten Beschränkung liege eine "weit gefasste Definition von Mikroplastik" zugrunde, erklärt die EU. Sie umfasse alle synthetischen Polymerpartikel unter eine Größe von 5 Millimetern, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Ziel sei es, die Emissionen von bewusst verwendetem Mikroplastik aus möglichst vielen Produkten zu verringern.
Einige Beispiele für gängige Produkte, die unter die Beschränkung fallen, seien:
- Das Granulat, das auf künstlichen Sportflächen verwendet wird. Dabei handele es sich der EU zufolge um "die größte Quelle von bewusst verwendetem Mikroplastik in der Umwelt".
- Kosmetika, bei denen Mikroplastik für vielfältige Zwecke verwendet wird. Dazu zählen unter anderem Produkte zur Exfoliation der Haut (Mikroperlen im Gesichtspeeling) oder die Erzielung einer spezifischen Textur, eines Duftstoffs oder einer bestimmten Farbe.
- Weichmacher und Detergenzien (Stoffe in Reinigungsmitteln und Waschmitteln, die einen Reinigungsprozess erleichtern, indem sie die Grenzflächenspannung zwischen Oberfläche und Wasser herabsetzen).
- Glitter (loses Glitzer unter anderem für Nageldesign oder zum Schminken)
- Düngemittel, Pflanzenschutzmittel
- Spielzeug
- Arzneimittel und Medizinprodukte
Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind den Angaben nach vom Verkaufsverbot ausgenommen. Ihre Hersteller müssten jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden. Auch für Arzneien sowie Lebens- und Futtermittel gibt es bestimmte Ausnahmen.
"Großer Schritt zur Verringerung der vom Menschen verursachten Umweltverschmutzung"
Die Maßnahmen sollen nach und nach umgesetzt werden: Das Verbot von etwa Mikroperlen und losem Glitter soll bereits ab Sonntag, 15. Oktober 2023, gelten, in anderen Fällen soll das Verkaufsverbot erst in den kommenden Jahren in Kraft treten.