Lohnsteuer: Wann deinem Gehalt zu viel abgezogen wird

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Viele Arbeitnehmer wundern sich jeden Monat aufs Neue, wie viel Lohnsteuer einbehalten wird. Doch woher weißt du, ob der Betrag stimmt oder möglicherweise zu viel abgezogen wird?

Die Lohnsteuer ist nicht eine eigenständige Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer. Das bedeutet, dass du im Laufe des Jahres monatlich bereits einen Teil deiner Einkommensteuer an das Finanzamt entrichtest. Es kann jedoch vorkommen, dass der monatliche Abzug höher ausfällt als nötig. Wir erklären, warum dies geschieht und wie du dir das überschüssig gezahlte Geld zurückholen kannst.

Wann behält der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer ein?

Die Lohnsteuer wird von deinem Arbeitgeber einbehalten und dient als monatliche Vorauszahlung auf die erwartete Jahreseinkommenssteuer. Entscheidend sind die Steuerklasse, die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und Freibeträge. Dabei handelt es sich um Beträge, die das zu versteuernde Einkommen mindern, beispielsweise der Arbeitnehmerpauschalbetrag oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Auch Vorsorgepauschalen für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mindern die Lohnsteuerbelastung. Trotz korrekt hinterlegter Meldedaten kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber zu viel einbehält. Das passiert vor allem dann, wenn dein monatliches Einkommen schwankt oder du Zusatzverdienste hast.

Hast du beispielsweise innerhalb eines Jahres mehrere Steuerklassen gehabt oder unregelmäßige Zusatzeinkünfte, wie Urlaubsgeld oder Prämien, dann kann der Arbeitgeber möglicherweise nicht auf den Cent genau abrechnen. Auch wenn du Ausgaben hast, die über die Werbungskostenpauschale hinausgehen, zum Beispiel teure Fachliteratur, Dienstreisen oder Fortbildungen, wird häufig erst im Rahmen der Steuerklärung sichtbar, dass du zu viel Lohnsteuer gezahlt hast.

Wie funktioniert der Lohnsteuerjahresausgleich?

Der Lohnsteuerjahresausgleich wird von Unternehmen ab zehn Mitarbeitern automatisch am Jahresende durchgeführt. Das ist Pflicht und dient dazu, Schwankungen der monatlichen Lohnsteuerabzüge auszugleichen. Er greift vor allem bei Beschäftigten, die nicht jeden Monat dieselbe Summe verdienen. Zuschläge, Boni oder Provisionen können zu diesen Schwankungen führen.

Auch Kurzarbeit oder längere krankheitsbedingte Ausfälle können dafür sorgen, dass die monatliche Lohnsteuer nicht korrekt berechnet wurde. Im Dezember prüft der Arbeitgeber, ob insgesamt zu viel Lohnsteuer vom Bruttolohn abgezogen wurde. Trifft das zu, dann bekommst du über die Gehaltsabrechnung eine Erstattung, ohne dass du etwas beantragen musst.

Theoretisch kann damit bereits die korrekte Höhe der Einkommensteuer erzielt werden, sodass eine freiwillige Steuererklärung nicht notwendig sein muss. Praktisch lohnt sich die Steuererklärung jedoch in der Regel trotzdem. Prüfe also deine Abrechnungen auf Richtigkeit und im Dezember, ob ein Ausgleich stattgefunden hat. Frage ansonsten in der Personalabteilung nach, ob ein automatischer Lohnsteuerausgleich durchgeführt wurde.

Welche Rolle spielt deine Steuererklärung?

Die Einkommensteuererklärung ist in den meisten Fällen keine Pflicht, rechnet sich jedoch. Fahrtkosten, Spenden, Ausgaben für die Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen: Viele Arbeitnehmer bekommen durch eine Steuererklärung viel Geld zurück, da der Arbeitgeber im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer an das Finanzamt überwiesen hat. Insbesondere, wenn der Pauschalbetrag von 1230 € Werbungskosten überschritten wird oder steuerlich relevante Ausgaben anfallen, lohnt sich die freiwillige Steuererklärung.

Wichtig ist: Wenn du Entgeltersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Elterngeld über 410 € im Jahr erhalten hast, bist du verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Das Finanzamt prüft dabei, ob der Progressionsvorbehalt dazu führt, dass du nachzahlen musst. Alle anderen Arbeitnehmer können die Erklärung freiwillig abgeben, profitieren jedoch mehrheitlich von einer Rückzahlung, sofern die jährlichen Steuervorteile nicht bereits voll ausgeschöpft sind.

Falls du dir unsicher bist, dann kannst du auch den Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums nutzen. Dort gibst du dein Bruttogehalt, deine Steuerklasse und eventuelle Freibeträge ein und kannst anschließend abschätzen, wie hoch die so zu zahlenden Lohnsteuer ist. Lege dir zusätzlich eine Liste mit allen individuellen Kostenpunkten an, die im Laufe des Jahres angefallen sind. So kannst du deine Steuerzahllast realistisch einschätzen.

Vorschaubild: © CC0 / Pixabay / jarmoluk