Alle Anbieter dieser Versicherung profitieren umgekehrt von deinem Abschluss, denn sie können sich die Provision in die Tasche stecken. Daher möchten sie dich natürlich dahingehend beeinflussen, eine solche Versicherung abzuschließen. Wenn du dich gegen eine Restschuldversicherung entscheidest, kreuzt du einfach an, dass du alle Kosten und Risiken selbst trägst. Das ist die gängige Vertragsfloskel, mit der du dem Abschluss einer Restschuldversicherung entgehst.
Was spricht gegen eine Restschuldversicherung
Wie schon dargelegt, sind Restschuldversicherungen eine teure Variante. Sie kosten viel, leisten aber nur über einen kurzen Zeitraum finanzielle Entlastung, sollte der Versicherungsfall eintreten. Das sorgt dafür, dass ein Abschluss einer solchen Versicherung von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kritisch gesehen wird.
Dazu kommt, dass du schon mit Vertragsbeginn eine Abschlussgebühr bezahlen musst. Diese Gebühr wird auf den Nettodahrlehensbetrag draufgeschlagen und erhöht somit natürlich auch die Höhe der Zinsen und damit die monatliche Rate. Weiterhin gibt die Verbraucherzentrale an: "Die mitfinanzierte Restschuldversicherung wird allerdings bei der Angabe des effektiven Jahreszinses nicht berücksichtigt, da sie in die Berechnung der Gesamtkosten nicht einbezogen werden muss (§ 16 Abs. 4 Nr. 2 PAngV)."
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass der reelle effektive Jahreszins höher liegt als der Betrag, der im Vertrag angegeben ist. Ein Rechenbeispiel dazu findest du hier.
Wo lauern die Fallen beim Abschluss einer Restschuldversicherung?
Die Verbraucherzentrale gibt zu bedenken, dass es nicht gesichert ist, dass die Restschuldversicherung beispielsweise im Fall einer versicherten Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit in die Presche springt. Denn oft verstecken sich in den Verträgen Ausschluss- und Werteklauseln und Karenzzeiten. Daher ist es unabdinglich, dass du einen Fachmann den Vertrag gegenlesen lässt.
Hier folgen ein paar Beispiele, wie eine solche Einschränkung aussehen kann: Möglicherweise musst du eine bestimmte Wartezeit einhalten und in manchen Fällen kommt auch noch eine Karenzzeit hinzu. Oft zahlt die Versicherung die Raten nur für ein Jahr, manchmal bis zu einer festgelegten Grenze.
Wenn du nach dieser Zeit in finanzielle Schwierigkeiten gelangst, beispielsweise deinen befristeten Arbeitsplatz verlierst, kannst du von der Restschuldversicherung keine Leistung erwarten. Sie haftet nur bei Arbeitsverlust einer unbefristeten Anstellung. Auch bei Krankheit tritt der Leistungsfall nur dann ein, wenn die Krankheit nicht vorher schon bekannt war.
Brauchst du eine Restschuldversicherung?
In jedem Fall solltest du dir vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung ausreichend Gedanken machen, ob du diese Versicherung wirklich benötigst und den Vertrag einem Experten vorgelegt haben.
Eine Restschuldversicherung kann sinnvoll sein, wenn du deine Familie für deinen Todesfall absichern möchtest. Dabei ist es wichtig, dass die Höhe der Versicherungssumme ausreichend ist. Möchtest du hingegen deine Arbeitskraft schützen, so entscheide dich besser für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Selbst wenn du keine Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung abgeschlossen hast, solltest du diesen Teil nicht über eine Restschuldversicherung absichern.
Möchtest du dennoch unbedingt eine Restschuldversicherung abschließen, informiere dich gut über alle anfallenden Kosten. Dazu kannst du auch die unabhängige Beratung der Beratungsstellen der Verbraucherzentralen in Anspruch nehmen.
Wie wirst du eine Restschuldversicherung wieder los?
Damit du eine absichtlich oder unabsichtlich abgeschlossene Restschuldversicherung kündigen kannst, musst du dich an Kündigungsfristen halten. Diese Fristen sind per Vertrag verankert. Dabei musst du darauf achten, dass du den Kreditvertrag unabhängig vom Versicherungsvertrag betrachten musst. Das bedeutet: Wenn du einen Vertrag kündigst, kündigst du damit nicht gleichzeitig auch den anderen.
Nehmen wir das Beispiel einer Umschuldung, so musst den die Restschuldversicherung bei deinem ehemaligen Anbieter getrennt davon kündigen.
Darüber hinaus steht dir bei einem unabsichtlichen Abschluss oder bei Bedenken im Nachhinein auch immer zu, innerhalb von zwei Wochen, bei der Absicherung im Todesfall sogar innerhalb von 30 Tagen, den Vertrag zu widerrufen.
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