Was beeinflusst die Berechnung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs. Der Artikel gibt Einblick in rechtliche Bestimmungen und individuelle Prüfungen.
Falls dein ehemaliger Ehepartner oder deine ehemalige Ehepartnerin während der Ehe unterhaltspflichtig war, könnte er oder sie unter Umständen auch nach der Scheidung zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sein. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein und in welcher Höhe kann der nacheheliche Unterhalt ausfallen?
Nachehelicher Unterhalt: Wer muss wann zahlen?
Laut § 1569 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist nach einer Scheidung grundsätzlich jede Person für den eigenen Unterhalt verantwortlich. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Unter "nachehelichem Unterhalt" versteht man die Leistung, die dem bedürftigen Ehepartner nach einer rechtskräftigen Scheidung gezahlt wird. Dieser ersetzt den sogenannten "Trennungsunterhalt", der während der Trennungsphase gezahlt wird.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt garantiert jedoch nicht automatisch einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, der separat geltend gemacht werden muss. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Im zweiten Satz des § 1569 BGB wird einer dieser Gründe festgelegt: Sollten durch die Scheidung erhebliche Nachteile bezüglich deines Einkommens oder Vermögens entstanden sein, kann ein Unterhaltsanspruch bestehen.
Diese Nachteile müssen schwerwiegend genug sein, um den eigenen Unterhalt nach der Scheidung nicht mehr sicherstellen zu können. Die Verpflichtung zur Zahlung von nachehelichem Unterhalt kann, sofern gerichtlich festgelegt, unter Umständen lebenslang gelten. Ein Ende der Zahlungsverpflichtung kann durch eine erneute Heirat eintreten. Zudem ist es möglich, eine einmalige Abfindungszahlung vertraglich zu vereinbaren, nach deren Erhalt die monatlichen Unterhaltszahlungen entfallen. Wie lange genau Unterhalt gezahlt werden muss, lässt sich nicht pauschal bestimmen, da dies stark vom jeweiligen Einzelfall abhängt.
Auch in diesen Fällen hast du Anspruch
Gemäß § 1570 des BGB kann nachehelicher Unterhalt auch in Form von Betreuungsunterhalt auftreten. Betreuungsunterhalt ist von deinem Ex-Ehepartner dann zu leisten, wenn du alleine ein gemeinsames Kind erziehst. In der Regel ist der Betreuungsunterhalt auf einen Zeitraum von drei Jahren nach der Geburt des Kindes beschränkt. Es gibt aber auch Fälle, bei denen sich der Zeitraum im Rahmen einer sogenannten Billigkeitsentscheidung verlängert. Eine Billigkeitsentscheidung wird nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 des BGB geprüft und in der Regel nur dann genehmigt, wenn es keine angemessene Alternative für die Kinderbetreuung gibt. Zudem unterliegst du als Betreuungsperson des Kindes bis zur Vollendung seines 8. Lebensjahrs keiner Erwerbsobliegenheit.
Ein nachehelicher Unterhalt ist gemäß § 1571 des BGB außerdem dann zu zahlen, wenn du aufgrund deines Alters nicht mehr in der Lage bist, selbst erwerbstätig zu sein. Darüber hinaus kann es sein, dass du aufgrund von Krankheiten, physischer oder psychischer Leiden nicht in der Lage bist, für deinen Unterhalt zu sorgen. Auch in diesen Fällen sieht das Gesetz nach § 1572 des BGB einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.