Homeoffice-Pauschale nutzen: Für die Arbeit zu Hause können 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro jährlich, als Tagespauschale berücksichtigt werden. Bildet ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, kommt alternativ eine Jahrespauschale von 1.260 Euro infrage.
Freistellungsaufträge prüfen: Kapitalerträge bleiben über den Sparer-Pauschbetrag bis 1.000 Euro pro Person, bei zusammen veranlagten Ehepaaren bis 2.000 Euro steuerfrei. Vor Jahresende lohnt sich daher ein Blick darauf, wie die Freistellungsaufträge auf verschiedene Banken verteilt sind.
Handwerker und Haushaltshilfen: Bei Handwerkerleistungen können 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuer abgezogen werden – maximal 1.200 Euro pro Jahr. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind sogar bis zu 4.000 Euro Steuerermäßigung möglich. Wichtig: Es braucht eine Rechnung, und diese muss unbar bezahlt werden. Öffentlich geförderte Maßnahmen mit steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen sind von der Handwerkerermäßigung ausgeschlossen.
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Wer ohnehin Anschaffungen, Renovierungen oder berufliche Fortbildungen plant, sollte deshalb prüfen, ob es steuerlich günstiger ist, die Ausgabe noch 2026 zu tätigen. Denn für viele Ausgaben entscheidet der Zeitpunkt der Zahlung darüber, in welchem Steuerjahr sie berücksichtigt werden.
Kinderbetreuungskosten können die Steuerrückerstattung erhöhen
Kinderbetreuungskosten prüfen: Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können 80 Prozent der nachgewiesenen Betreuungskosten als Sonderausgaben berücksichtigt werden – maximal 4.800 Euro pro Kind und Jahr. Das kann beispielsweise Kita-Gebühren, eine Tagesmutter oder eine Betreuung im Haushalt betreffen. Entscheidend ist, dass die Ausgaben belegt und die Rechnungen unbar bezahlt wurden.
Auch eine Betreuung durch Großeltern kann die Steuerrückerstattung erhöhen, wenn die Vereinbarung und die Zahlungen nachvollziehbar dokumentiert sind. Der aktuelle Artikel zu Fahrtkosten von Oma und Opa als Kinderbetreuung erklärt, wie Fahrtkostenersatz und Aufstellungen der Betreuungsfahrten bei den Eltern berücksichtigt werden können.
Übrigens müssen auch immer mehr Senioren eine Steuererklärung einreichen. Wir erklären, welche Regeln, Freibeträge und Nachzahlungen ab 2026 gelten.
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