Welche Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen erkennt das Finanzamt an?
Bei Handwerkerkosten zählt für Rentner bei der Steuer 2026 nur der Arbeitslohn, nicht das Material. Steuerlich begünstigt sind laut Lexikon für das Lohnbüro 2026 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr; bezahlt werden muss per Überweisung oder Kartenzahlung, nicht bar. Gerade bei Reparaturen oder Renovierungen im Privathaushalt lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Rechnung. Sie muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen, damit das Finanzamt den begünstigten Teil anerkennt.
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die für Rentner zu einer Steuerermäßigung führen können, zählen unter anderem Putzen, Gartenarbeit, Waschen, Bügeln, Einkaufen oder auch bestimmte Pflegeleistungen im Haushalt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im oder am privaten Haushalt erbracht wird und auf einer ordentlichen Rechnung basiert. Auch hier gilt laut Finanzamt NRW die Steuerermäßigung von 20 Prozent, höchstens 4000 Euro im Jahr. Besonders praktisch: Viele Rentner übersehen solche Posten, obwohl sie im Alltag regelmäßig anfallen und steuerlich deutlich mehr bringen können, als kleine Einzelbeträge vermuten lassen.
Übrigens: Es gibt klassische Posten, die häufig vergessen werden. Dazu zählen Spenden und Kirchensteuer. Spenden können als Sonderausgaben wirken, gezahlte Kirchensteuer lässt sich hingegen steuerlich berücksichtigen. Steuerberatungskosten können Rentner ebenfalls absetzen, soweit die Kosten mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen. Dazu kommen je nach Fall Ausgaben für Steuersoftware oder Lohnsteuerhilfe, wenn sie der Erstellung deiner Steuererklärung dienen und steuerlich zuzuordnen sind. Kontoführungsgebühren können Rentner als Werbungskosten geltend machen, meist pauschal bis 16 Euro pro Jahr; darüber hinaus nur bei Nachweis und passender Nutzung. Zudem muss das Konto mit den Renteneinkünften zusammenhängen. Auch Rentenberatung oder Fachliteratur können unter Werbungskosten angegeben werden.
Welche Tipps gibt es noch für die korrekte Steuererklärung 2026?
Wenn Unterlagen fehlen, kannst du beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Achte darauf, Belege wie Rechnungen, Bescheinigungen oder Kontoauszüge frühzeitig zu ordnen und fehlende Nachweise sofort nachzufordern. Gerade bei Handwerkerrechnungen, Pflegekosten oder Spendenbescheinigungen spart das später Ärger und Rückfragen. Bei reinen Renteneinkünften sind Computer- und Telefonkosten grundsätzlich oft nicht abziehbar, weil kein unmittelbarer Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften vorliegt. Anders kann es sein, wenn du neben der Rente noch Vermietungseinkünfte, freiberufliche Tätigkeiten oder andere steuerpflichtige Einnahmen hast.
Dann kann eine anteilige Zuordnung möglich sein, etwa für Internet, Telefon oder Arbeitsmittel, wenn du die private und berufliche Nutzung nachvollziehbar trennen kannst. Genau hier gilt besonders: lieber vorsichtig formulieren, Belege aufbewahren und im Zweifel Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfe nutzen. Zu berücksichtigen ist auch die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen, die für Rentner oft lukrativ ist, wenn ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt.
Wichtig ist zudem, dass du den Unterschied zwischen „absetzen“ und „Steuerermäßigung“ kennst. „Absetzen“ heißt im Alltag meist, dass eine Ausgabe dein steuerpflichtiges Einkommen senkt. Das ist zum Beispiel bei vielen Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen der Fall. Absetzen heißt aber nicht automatisch „Geld zurück“. Ob du was zurückbekommst, hängt von der festgesetzten Steuer, von Pauschalen, von der zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen und von den formalen Nachweisen ab. Eine Steuerermäßigung wirkt hingegen anders: Sie kürzt die Steuer direkt, also erst dann, wenn überhaupt Steuer festgesetzt wird. Das ist besonders wichtig bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Achtung: Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Bei Zweifeln und Unsicherheiten solltest du deine Angaben immer fachlich prüfen lassen.
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