Steuererklärung 2026: Diese 12 Ausgaben können Rentner dieses Jahr absetzen

Im Jahr 2026 können Rentner und Rentnerinnen zahlreiche Posten von der Steuer absetzen – von Krankheitskosten über Spenden bis zur Handwerkerrechnung.

Viele Rentner müssen 2026 erstmals oder wieder eine Steuererklärung abgeben. Genau dann lohnt es sich, die eigenen Ausgaben sauber zu prüfen. Entscheidend ist dabei nicht nur, was du angibst, sondern auch, wie es steuerlich wirkt: Manche Posten mindern dein zu versteuerndes Einkommen, andere senken die Steuer direkt. Hier erfährst du, welche zwölf Posten du als Rentner in diesem Jahr von der Steuer absetzen kannst.

Welche 12 Posten sind 2026 absetzbar?

Als Rentner kannst du je nach Lebenssituation viele Kosten steuerlich geltend machen, etwa Kranken- und Pflegebeiträge, Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen oder bestimmte Dienstleistungen im Haushalt. Zusätzlich spielen 2026 auch aktuelle Werte und Regeln eine Rolle, etwa der höhere Grundfreibetrag und der Besteuerungsanteil bei neuen Rentenfällen. Gerade bei der Suche danach, was Rentner 2026 von der Steuer absetzen können, geht es deshalb nicht nur um klassische Werbungskosten, sondern auch um Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen. Hier die zwölf Posten im Überblick:

  • Krankenversicherungsbeiträge: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung mindern als Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen.
  • Pflegeversicherungsbeiträge: Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung zählen zu den Vorsorgeaufwendungen.
  • Krankheitskosten: Dazu gehören unter anderem Medikamente, Brille, Zahnersatz, Hörgeräte, Therapien und Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen.
  • Pflegekosten: Hierunter fallen etwa ambulante Pflege, Heimkosten oder eine notwendige Haushaltshilfe wegen Krankheit oder Pflegebedarf.
  • Behinderten-Pauschbetrag: Statt einzelner Belege kannst du je nach Grad der Behinderung einen Pauschbetrag ansetzen; im Artikel kann bis 7.400 Euro genannt werden.
  • Haushaltshilfe/haushaltsnahe Dienstleistungen: etwa Putzen, Gartenarbeit, Waschen oder Pflege; die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent bis 4.000 Euro.
  • Handwerkerleistungen: Begünstigt sind 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro im Jahr; Materialkosten zählen nicht mit.
  • Spenden: Spenden an begünstigte Organisationen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
  • Kirchensteuer: Gezahlte Kirchensteuer kann steuerlich angesetzt werden.
  • Steuerberatungskosten/Steuersoftware: Diese Kosten sind absetzbar, soweit sie mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen.
  • Werbungskosten rund um die Rente: Dazu zählen insbesondere Rentenberatung, anteilige Kontoführungsgebühren oder Fachliteratur.
  • Fahrtkosten: Fahrten zu Ärzten, Therapien, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich anerkannt werden.

Wichtig ist: Nicht jeder Posten führt automatisch zu einer Rückerstattung, weil das Ergebnis immer von deiner tatsächlichen Steuerlast, den Nachweisen und den gesetzlichen Voraussetzungen abhängt.

Welche Gesundheits- und Pflegekosten können 2026 steuerlich zählen?

Zu den typischen außergewöhnlichen Belastungen bei Rentnern zählen die Krankheitskosten. Dazu gehören Ausgaben für Medikamente, Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte, Therapien und Behandlungen. Hinzu kommen je nach Situation auch Pflegekosten, etwa für ambulante Pflege, Pflege im Heim oder eine Haushaltshilfe, wenn sie wegen Krankheit oder Pflege nötig wird. Wichtig ist dabei immer die saubere Trennung von privaten und medizinisch veranlassten Kosten. Erstattungen von Krankenkasse, Beihilfe oder anderer Stelle musst du abziehen und Belege sollten den Zusammenhang mit der Krankheit oder Pflege möglichst klar zeigen.

Die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zählen grundsätzlich als Sonderausgaben. Dasselbe gilt für die Pflegeversicherungsbeiträge, die steuerlich ebenfalls zu den Vorsorgeaufwendungen gehören. Für die Praxis heißt das: Beim Thema Krankenversicherung und Pflegeversicherung von Rentnern sind bei der Steuer die tatsächlichen Zahlungen relevant, nicht bloß die Höhe deiner Rente. Gerade bei hohen Beiträgen kann das einen spürbaren Unterschied machen, weil diese Aufwendungen das zu versteuernde Einkommen mindern.

Beim Behinderten-Pauschbetrag 2026 gilt nach dem Grad der Behinderung (GdB): Statt viele Einzelbelege zu sammeln, kannst du je nach Grad der Behinderung einen Pauschbetrag ansetzen. Das spart Aufwand und ersetzt den Nachweis einzelner Krankheits- oder Mehrkosten, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis ist besonders wichtig, den GdB korrekt anzugeben und die Bescheinigung bereitzuhalten. Übrigens: Auch Fahrtkosten zum Arzt können Rentner in der Steuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen angeben, etwa bei Fahrten zu Ärzten, Therapien, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen. Ob und in welchem Umfang das klappt, hängt davon ab, ob die Fahrt medizinisch veranlasst ist oder mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängt.

Welche Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen erkennt das Finanzamt an?

Bei Handwerkerkosten zählt für Rentner bei der Steuer 2026 nur der Arbeitslohn, nicht das Material. Steuerlich begünstigt sind laut Lexikon für das Lohnbüro 2026 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr; bezahlt werden muss per Überweisung oder Kartenzahlung, nicht bar. Gerade bei Reparaturen oder Renovierungen im Privathaushalt lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die Rechnung. Sie muss Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen, damit das Finanzamt den begünstigten Teil anerkennt.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die für Rentner zu einer Steuerermäßigung führen können, zählen unter anderem Putzen, Gartenarbeit, Waschen, Bügeln, Einkaufen oder auch bestimmte Pflegeleistungen im Haushalt. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im oder am privaten Haushalt erbracht wird und auf einer ordentlichen Rechnung basiert. Auch hier gilt laut Finanzamt NRW die Steuerermäßigung von 20 Prozent, höchstens 4000 Euro im Jahr. Besonders praktisch: Viele Rentner übersehen solche Posten, obwohl sie im Alltag regelmäßig anfallen und steuerlich deutlich mehr bringen können, als kleine Einzelbeträge vermuten lassen.

Übrigens: Es gibt klassische Posten, die häufig vergessen werden. Dazu zählen Spenden und Kirchensteuer. Spenden können als Sonderausgaben wirken, gezahlte Kirchensteuer lässt sich hingegen steuerlich berücksichtigen. Steuerberatungskosten können Rentner ebenfalls absetzen, soweit die Kosten mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen. Dazu kommen je nach Fall Ausgaben für Steuersoftware oder Lohnsteuerhilfe, wenn sie der Erstellung deiner Steuererklärung dienen und steuerlich zuzuordnen sind. Kontoführungsgebühren können Rentner als Werbungskosten geltend machen, meist pauschal bis 16 Euro pro Jahr; darüber hinaus nur bei Nachweis und passender Nutzung. Zudem muss das Konto mit den Renteneinkünften zusammenhängen. Auch Rentenberatung oder Fachliteratur können unter Werbungskosten angegeben werden.

Welche Tipps gibt es noch für die korrekte Steuererklärung 2026?

Wenn Unterlagen fehlen, kannst du beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Achte darauf, Belege wie Rechnungen, Bescheinigungen oder Kontoauszüge frühzeitig zu ordnen und fehlende Nachweise sofort nachzufordern. Gerade bei Handwerkerrechnungen, Pflegekosten oder Spendenbescheinigungen spart das später Ärger und Rückfragen. Bei reinen Renteneinkünften sind Computer- und Telefonkosten grundsätzlich oft nicht abziehbar, weil kein unmittelbarer Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften vorliegt. Anders kann es sein, wenn du neben der Rente noch Vermietungseinkünfte, freiberufliche Tätigkeiten oder andere steuerpflichtige Einnahmen hast.

Dann kann eine anteilige Zuordnung möglich sein, etwa für Internet, Telefon oder Arbeitsmittel, wenn du die private und berufliche Nutzung nachvollziehbar trennen kannst. Genau hier gilt besonders: lieber vorsichtig formulieren, Belege aufbewahren und im Zweifel Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfe nutzen. Zu berücksichtigen ist auch die Günstigerprüfung bei Kapitalerträgen, die für Rentner oft lukrativ ist, wenn ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt.

Wichtig ist zudem, dass du den Unterschied zwischen „absetzen“ und „Steuerermäßigung“ kennst. „Absetzen“ heißt im Alltag meist, dass eine Ausgabe dein steuerpflichtiges Einkommen senkt. Das ist zum Beispiel bei vielen Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen der Fall. Absetzen heißt aber nicht automatisch „Geld zurück“. Ob du was zurückbekommst, hängt von der festgesetzten Steuer, von Pauschalen, von der zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen und von den formalen Nachweisen ab. Eine Steuerermäßigung wirkt hingegen anders: Sie kürzt die Steuer direkt, also erst dann, wenn überhaupt Steuer festgesetzt wird. Das ist besonders wichtig bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Achtung: Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Bei Zweifeln und Unsicherheiten solltest du deine Angaben immer fachlich prüfen lassen.

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