Am 31. Juli endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für alle, die sie selbst erstellen. Wer diesen Termin versäumt, muss unter Umständen mit hohen Strafen rechnen.
Wer die Steuererklärung bislang vor sich hergeschoben hat, muss sich jetzt beeilen: Am 31. Juli endet die Frist für alle, die sie selber erstellen. Wer sich steuerlich beraten lässt, hat allerdings noch bis zum 30. April 2026 Zeit. Verpasst man diese Fristen, kann das durchaus Konsequenzen haben.
Welche Folgen eine verspätete Abgabe der Steuererklärung hat, hängt von mehreren Faktoren ab. Sowohl das eigene Verschulden, als auch die Kulanz der Sachbearbeiter spielen dabei eine Rolle. Es gibt jedoch gesetzliche Vorgaben, die etwa die Höhe der fällig werdenden Nachzahlungen festlegen. Allerdings ist die Abgabe der Steuererklärung nicht für alle Arbeitnehmer verpflichtend. Der Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) sprach sich nun jedoch sogar dafür aus, Steuererklärungen für Arbeitnehmer in der aktuellen Form abzuschaffen.
Steuererklärung abgeben: Das passiert, wenn du zu spät dran bist
Um aus der Steuererklärung das Maximum herauszuholen, lohnt es sich, sich intensiv mit der Thematik zu beschäftigen. Denn nicht nur der Lohn ist dafür relevant, auch Gartenarbeiten, Versicherungen oder sogar Medikamente können von der Steuer abgesetzt werden. Deutlich leichter wird der Prozess außerdem, wenn man bei der Steuererklärung von Pauschalen Gebrauch macht.
Das alles nützt jedoch nichts, wenn man mit der Abgabe zu spät dran ist. Laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) spielt der Grund für das Fristversäumnis jedoch eine entscheidende Rolle. Liegt kein Eigenverschulden oder ein anderer triftiger Grund vor, solltest du das Finanzamt unbedingt schriftlich um eine Fristverlängerung bitten.
Laut dem Online-Portal Finanztip könnten Beispiele für einen triftigen Grund etwa ein Unfall mit Krankenhausbehandlung, der Tod eines nahen Angehörigen, ein längerer Aufenthalt im Ausland, fehlende Unterlagen oder ein Umzug sein. Genehmigt das Finanzamt den Antrag, wird ein neuer Abgabetermin festgelegt. Damit könne der Termin laut dem Online-Portal um bis zu vier Monate verschoben werden.
So hoch kann der Verspätungszuschlag ausfallen
Wird der Grund jedoch nicht akzeptiert, kann das Finanzamt einen sogenannten Verspätungszuschlag verhängen. Laut der Vereinigten Lohnsteuerhilfe liegt der Zuschlag jedoch im Ermessen des Finanzamts. Können Betroffene mit einer Rückerstattung rechnen, drücken Finanzbeamte auch gerne mal ein Auge zu. Das ist allerdings nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich.
Wird die Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten nach der Frist nicht abgegeben, wird in jedem Fall ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Wie hoch dieser ausfällt, ist demnach seit 2019 gesetzlich geregelt: Pro Monat werden so zusätzliche 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer fällig - mindestens aber 25 Euro. Es gibt auch eine Obergrenze: Maximal können 25.000 Euro Verspätungszuschlag fällig werden.