Doppelt oder dreifach kassieren? Das solltest du über die Teilrente wissen
Autor: Ellen Schneider
Deutschland, Mittwoch, 30. Juli 2025
Die Vollrente ist in Deutschland weit verbreitet, dabei gibt es auch die Option, eine Teilrente zu beantragen. Das kann unter Umständen einige Vorteile mit sich bringen.
Die Sorge vor Altersarmut treibt in Deutschland viele Menschen um. Dass das Vertrauen in die gesetzliche Rente immer weiter sinkt, zeigte zuletzt auch eine Umfrage unserer Redaktion. Von mehr als 4000 Teilnehmern gaben über 70 Prozent gegenüber inFranken.de an, dass sich alles sehr unsicher anfühlt. Nur 20 Prozent vertrauen derzeit auf die aktuell getroffenen Entscheidungen.
Kein Wunder also, dass viele Menschen nach neuen Optionen für die Altersvorsorge suchen. Eine Möglichkeit dafür stellt der Frugalismus dar: Anhänger dieses Konzepts sparen und investieren in jungen Jahren so viel, dass sie meist sogar vor dem 40. Lebensjahr die finanzielle Unabhängigkeit erreichen und nicht mehr zwingend arbeiten müssen, um sich ihr Leben leisten zu können. Es geht jedoch auch anders.
Rente kassieren und Gehalt behalten? Mit diesem Trick ist das möglich
Denn auch die Teilrente kann sich für manche Personen lohnen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt online: "Altersrenten können als Vollrente oder als Teilrente gezahlt werden (§ 42 SGB VI). Der Anteil der Teilrente kann bei den Altersrenten beliebig gewählt werden, solange er mindestens 10 Prozent oder höchstens 99,99 Prozent der Vollrente beträgt." Versicherte könnten bei einer Teilrente außerdem selbst bestimmen, in welchem Maß sie weiterarbeiten oder in den Ruhestand gehen wollen.
Sich 99,99 Prozent der Rente ausbezahlen zu lassen, dürfte für viele Menschen finanziell sehr interessant sein. Unter Umständen reduziert das die ausgezahlte Rente nämlich nur um wenige Euros oder sogar Cents. Laut dem Institut zur Fortbildung von Betriebsräten (ifb) besteht während der Teilrente nämlich weiterhin Anspruch auf Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld. Bei der Vollrente ist das nicht der Fall.
Wer 45 qualifizierte Wartejahre aufweisen kann oder schwerbehindert ist, kann demnach von der Teilrente Gebrauch machen und normal weiterarbeiten - und hat damit ein doppeltes Einkommen. "Abschläge oder geringere Rentenansprüche entstehen nicht", erklärt das ifb im Netz. Kann dann auch noch eine Betriebsrente bezogen werden, wird aus dem doppelten sogar ein dreifaches Einkommen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Je nach Vertrag kann der Arbeitgeber die Betriebsrente nämlich bis zum Bezug der Vollrente aussetzen.
Teilrente kann steuerliche Vorteile bringen
Auch die frühzeitige Rente mit Abschlägen kann Sinn machen - allerdings dann in kleinerem Umfang. Im Gespräch mit der Tagesschau erläutert Maik Bäker, ein ehemaliger Rentenberater, der inzwischen als "Rentenfuchs" auf YouTube aktiv ist: "Wenn ich zum Beispiel sage, ich gehe eigentlich mit 63 in Rente mit Abschlägen, dann hätte ich ja diesen Abschlag auf alle meine Rentenpunkte dauerhaft. Wenn ich aber feststelle, ich brauche ein bisschen Rente, um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, dann nutze ich die Teilrente und habe dann den Abschlag nur auf die Entgeltpunkte, die ich für diese Teilrente in Anspruch nehme."
So bleibt der nicht genutzte Anteil der Entgeltpunkte dauerhaft abschlagsfrei. Wer weiterarbeitet, sammelt übrigens auch weiterhin Entgeltpunkte, mit denen sich die Rente nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze steigern lässt.