Lesetipp: Kannst du Urlaub in der Probezeit machen?
Die „Pro-rata-temporis-Klausel“ stellt Arbeitnehmer schlechter
Wie viele Urlaubstage Beschäftigten bei einer Kündigung im zweiten Halbjahr zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub zustehen, hängt auch davon ab, ob dein Arbeitsvertrag eine 'Pro-rata-temporis-Klausel' enthält.
Was bedeutet das? 'Pro rata temporis' ist eine arbeitsrechtliche Vertragsklausel, nach welcher der über den gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehende Urlaub nur anteilig gewährt wird, wenn das Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr beginnt oder endet. Ist die Klausel vereinbart, kannst du neben dem vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch für jeden Monat, den du im entsprechenden Jahr im Unternehmen beschäftigt warst, zusätzlich ein Zwölftel deines vertraglich vereinbarten Urlaubs beanspruchen.
Besteht eine solche Vereinbarung nicht, kann der Arbeitnehmer alle ihm im laufenden Jahr verbleibenden freien Tage als Resturlaub beanspruchen.
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Es geht kein Urlaubstag verloren
Grundsätzlich müssen Arbeitgeber den bei einer Kündigung verbleibenden Urlaubsanspruch in Form von freien Tage gewähren. Dabei müssen sie die zeitlichen Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen. So will es § 1 BUrlG.
Arbeitgeber können dem ausscheidenden Mitarbeiter die freien Tage nur dann verweigern, wenn dringende betriebliche Umstände es nicht zulassen, dass der Kollege*in freinimmt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn dieser einen Nachfolger einarbeiten muss, der Krankenstand im Unternehmen hoch ist, zu viele andere Beschäftigte bereits Urlaub genommen haben oder es die im Betrieb zu erledigende Arbeit nicht zulässt.
Es kommt vor, dass Arbeitgeber Mitarbeiter nach der Kündigung sofort von der Arbeit freistellen. Das hat aber keine Auswirkung auf deinen Urlaubsanspruch. Nur weil du dann ohnehin freihast, verfällt der Urlaubsanspruch nicht automatisch. Dieser lässt sich nur dann mit den Tagen verrechnen, in denen der Arbeitnehmer freigestellt ist, wenn der Arbeitgeber schriftlich versichert, dass er seinen Beschäftigten unwiderruflich von der Arbeit freistellt und ihm zugleich die finanzielle Abgeltung seines Resturlaubs zusagt.
So berechnet sich die Höhe der Urlaubsabgeltung
Wenn der Betrieb den Resturlaub nicht gewähren kann, müssen Arbeitgeber diesen laut § 7 Absatz 4 BUrlG ausbezahlen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) so bestätigt (Urteil EuGH vom 20.7.2016, Az.: C-341/15).
Die Höhe der Urlaubsabgeltung berechnet sich nach dem, was der Arbeitnehmer in den 13 Wochen vor der Kündigung im Schnitt verdient hat. Dabei sind Zulagen, Gratifikationen, Weihnachts- oder Urlaubsgeld einzubeziehen – ausgezahlte Überstunden allerdings nicht.
Zudem können Arbeitnehmer auf die Abgeltung ihres Urlaubsanspruchs verzichten, um zum Beispiel eine höhere Abfindung auszuhandeln, entschied das Bundesarbeitsgericht (Urteil: BAG vom 14.5.2013, Az.: 9 AZR 844/11).
Resturlaub zum neuen Arbeitgeber mitnehmen - geht das?
Es ist möglich, Urlaubstage vom alten zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen, allerdings ist dies an verschiedene Bedingungen geknüpft.
- Nach § 6 Abs. 1 BUrlG besteht bei einem Arbeitgeberwechsel kein Anspruch auf doppelten Urlaub. Das heißt, du darfst bereits genommenen Urlaub beim bisherigen Unternehmen nicht zum neuen mitnehmen. Um das zu verhindern, dass du dennoch Urlaub nimmst, kann dein neuer Arbeitgeber von dir eine Urlaubsbescheinigung deines Vorarbeitgebers verlangen. Darin muss stehen, welchen gewährten oder abgegoltenen Urlaub du bereits angesammelt hast.
- Es kommt darauf an, ob der Jobwechsel zum Jahreswechsel erfolgt oder im Jahr. Zum Jahreswechsel soll laut Arbeitsgericht jeglicher Urlaub beim alten Arbeitgeber genommen werden oder ausbezahlt sein. Die Arbeitnehmer haben das Arbeitsjahr bereits hinter sich, es sollte theoretisch keinen Resturlaub mehr geben.
- Wenn du deinen Job zum 1. Oktober eines Jahres wechselst, kann es also sein, dass du deinen vollen Jahresurlaubsanspruch bereits beim alten Arbeitgeber aufgebraucht hast. Dann hast du für den Rest des Jahres keinen weiteren Urlaubsanspruch bei deinem neuen Arbeitgeber. Es sei denn, er gewährt dir mehr Jahresurlaub als du bei deinem bisherigen Arbeitgeber hattest.
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Kann du unbezahlten Urlaub nach einer Kündigung nehmen und so noch eher gehen?
Das ist unnötig, wenn du die Form eines Aufhebungsvertrags mit deinem Arbeitgeber wählst. Darin ist der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses frei festlegbar, im Gegensatz zur Kündigung: Hier sind die gesetzlichen Mindestfristen einzuhalten.
Über einen unbezahlten Urlaub müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sein. Schwierig ist es, die Zeit zu nutzen, um bei der neuen Firma sofort anzufangen. Das Arbeitsverhältnis ruht zwar, aber das heißt nicht, dass keine Nebenleistungspflichten mehr bestehen. Der Arbeitnehmer hat weiterhin gewisse Rücksichtnahme- und Treuepflichten gegenüber seinem Betrieb einzuhalten, es gilt auch dasKonkurrenzverbot.
Das heißt konkret: Ohne schriftlich vom Arbeitgeber eine Genehmigung zu haben, ist den Beschäftigten dringend davon abzuraten, während des unbezahlten Urlaubs bei der Konkurrenz zu arbeiten.
Fazit
Sorgen, dass durch einen Arbeitgeberwechsel deine Urlaubstage verloren gehen, sind unberechtigt. Nicht genommene Tage wandern mit. Zur Not gibt es noch die Möglichkeit, sich nicht genommenen Urlaub in Geld auszahlen zu lassen.