Rente erhöhen: So hoch ist der Zuschlag für jedes Jahr, das du später in Rente gehst

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Für alle ab dem Jahrgang 1964 Geborenen gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Wer jedoch fit und gesund ist und die Möglichkeit hat, noch länger zu arbeiten, der kann seine Rente um einige Prozentpunkte steigern.

Das deutsche umlagefinanzierte Rentensystem ist in die Jahre gekommen. Im laufenden Jahr feiert es sein 135-jähriges Bestehen. Historisch geht es zurück auf das "Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung" aus dem Jahr 1889. Nach vielen einschneidenden Ereignissen, wie u.a. den beiden Weltkriegen, dem "Wirtschaftswunder" der 1950er Jahre, einer 40-jährigen Teilung sowie mehreren Rentenreformen, wurde die heute geltende "Rente mit 67" ab dem Jahr 2012 mit langen Übergangsfristen eingeführt.

Bei einem umlagefinanzierten Rentensystem zahlt die aktuell arbeitende Generation in das Rentensystem ein (derzeit 18,6 % vom Bruttolohn) und erwirbt damit in Form von Rentenpunkten Rentenansprüche für das eigene Rentenalter. Es zeigt sich jedoch schon seit längerer Zeit, dass für die Mehrheit der Rentner und Rentnerinnen die monatliche Rente für den Lebensunterhalt allein kaum auskömmlich ist. Es droht eine weitreichende Altersarmut, eine neuerliche Reform ist unumgänglich. Daher arbeitet die Ampel-Koalition derzeit an einem kapitalgedeckten Rentensystem.  

Ab wann in Rente gehen?

Wer lange und viel gearbeitet hat, soll im Ruhestand mit seiner Rente ein auskömmliches Leben führen können. Diesem sozialen Grundgedanken folgte 1889 die Einführung des Rentensystems. Seit Einführung haben sich zwischenzeitlich jedoch die wirtschaftlichen Bedingungen und Lebensstandards seit 1889 mehrfach bspw. durch zwei Weltkriege, das Nachkriegs-Wirtschaftswunder und die Teilung bzw. Wiedervereinigung Deutschlands mehrfach drastisch verändert. Die gesellschaftliche Altersstruktur hat eine Entwicklung genommen, die dieses System zunehmend unter Druck setzt. Allein rechnerisch kann ein umlagefinanziertes System nicht tragfähig funktionieren, wenn die Zahl der anspruchsberechtigten Rentner und Rentnerinnen stetig zunimmt, während gleichzeitig u.a. aufgrund geburtenschwacher Jahrgänge die Anzahl der Beitragszahler und Beitragszahlerinnen kontinuierlich sinkt. Hinzu kommt die Tendenz, dass trotz steigender Lebenserwartung - mehr oder weniger freiwillig - möglichst frühzeitig ein arbeitsfreies Leben angestrebt wird.

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Das Handelsblatt berichtet im November 2022 von den Ergebnissen einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Civey für das Demographie Netzwerk (DNN), wonach "gut 54 Prozent der Befragten gerne mit 62 Jahren oder früher in Rente gehen. Nur knapp elf Prozent wollen bis 67 oder länger arbeiten." Dies kann zum einen als gesellschaftliche Entwicklung, hin zu einem generell bequemeren Leben gewertet werden. Denn die Arbeitsbedingungen und (körperlichen) Arbeitsbelastungen haben sich in den letzten 135 Jahren vor allem durch den technologischen Wandel in nicht allen, aber doch vielen Berufsbildern geändert bzw. verringert.

Zum anderen ist es auch einer jugendlich ausgerichteten Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt sowie einem durch Abfindungen versüßten Abbau der älteren (teureren) Belegschaft geschuldet. Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ab 50plus bieten sich, trotz deklariertem Fachkräftemangel und anderslautender Berichte, nur noch wenige Chancen. Somit entwickelt sich die Rente für nicht wenige Menschen immer mehr auch zu einem (frühen) Lebensziel, ohne verpflichtende Arbeitsmühen noch ein relativ gesundes und komfortables Leben führen zu können. Ein Ziel, das jedoch nur von sehr wenigen Menschen und nicht durch Rentenbezüge allein erreicht werden kann     

Regelaltersrente ab 67 Jahre

Seit dem Jahr 2012 steigt die Altersgrenze für die Regelaltersrente schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Für alle ab dem Jahrgang 1964 Geborenen gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Mit Erreichen der sogenannten Regelaltersgrenze ist es möglich, eine sog. abschlagsfreie Regelaltersrente zu beziehen. Die wird übrigens bei Erreichen des Rentenalters nicht automatisch ausgezahlt, sondern sie muss beantragt werden. Ausnahmen in Bezug auf den möglichen vorgezogenen Rentenbeginn gelten für Beschäftigte, die insgesamt 35 oder sogar 45 Jahre sehr lange rentenversichert waren. Diese Versicherten können unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Erreichen der Regelaltersrente ihren Rentenanspruch beantragen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind oder noch erfüllt werden können, darüber informiert die Rentenauskunft ab dem 55. Geburtstag automatisch.

Als Orientierung gilt, wer dem Geburtsjahrgang 1964 oder später angehört, kann nach 45 Versicherungsjahren (besonders langjährig Versicherte) im Alter von 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Zwar liegt für alle 1964 oder später Geborenen das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren, sie können aber „Altersrente für langjährig Versicherte“ mit einem Abschlag von bis zu höchsten 14,4 Prozent beziehen. Hierzu werden für jeden vorzeitigen Rentenmonat 0,3 Prozent vom Rentenanspruch abgezogen - dauerhaft für die gesamte Rentenzeit.

Die Option, über die Regelaltersgrenze von 67 Jahren hinaus rentenversichert zu arbeiten, wird immer häufiger zu einer existenziellen Notwendigkeit. Das Manager Magazin berichtet im Juli 2021 über die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag, wonach im Jahr 2020 ca. 1,04 Millionen Beschäftigte 67 Jahre oder älter war. Darüber hinaus hätten fast 600.000 Menschen noch im Alter ab 70 einen regelmäßigen Job. Wer nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze arbeitet und Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zahlt, sammelt weiter Rentenpunkte und erhöht damit seinen Anspruch auf Rente. Zuschläge in Höhe von 0,5 Prozent für jeden Monat erhalten Versicherte, wenn sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze eben keinen Antrag auf Rente stellen, sondern z.B. noch ein weiteres Jahr arbeiten. In dem Fall steigt der bisher erworbene Rentenanspruch um 6 Prozent (12 Monate x 0,5 Prozent). Weil seit dem 1. Januar 2023 die Rente unabhängig von der Höhe eines Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden kann, stellt die zweite Option, neben der Rente zu arbeiten, die wohlmöglich lukrativere Alternative dar.

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Lohnt sich längeres arbeiten?

Im Zuge des umlagefinanzierten Rentensystems zahlt die aktuell arbeitende Generation in das Rentensystem ein (derzeit 18,6% vom Bruttolohn) und erwirbt damit in Form von Rentenpunkten Rentenansprüche für das eigene Rentenalter. Die Anzahl an Rentenpunkten, die im Laufe des Erwerbslebens gesammelt werden sind von mehreren Faktoren abhängig:

  • Höhe des eigenen Gehalts
  • Höhe des durchschnittlichen Bruttogehalts aller Rentenversicherten
  • Dauer des Erwerbslebens

Dabei teilen Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Rentenbeitrag hälftig (jeder trägt derzeit also 9,3%). Dieser Rentenbeitrag wird jedoch nicht auf den gesamten Monatslohn gezahlt, sondern bis zur Beitragsbemessungsgrenze nur auf einen Teil des Lohns. In Deutschland (West) liegt die Grenze bei einem monatlichen Einkommen von auf 7.550 Euro, in Ostdeutschland bei 7.450 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr neu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales berechnet und von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates, zum Ende des Jahres, beschlossen.

Wie viele Rentenpunkte kann ich sammeln?

Einen Rentenpunkt erhältst du, wenn dein Gehalt dem Durchschnittseinkommen aller Sozialversicherten in Deutschland entspricht. Da sich das Durchschnittseinkommen im Laufe der Zeit ändert, verändert sich demnach auch die Bezugsgröße und damit die Berechnungsgrundlage. Zudem wird bei der Ermittlung des durchschnittlichen Einkommens aller Rentenversicherungsteilnehmer noch immer zwischen Ost- und West-Bundesländern getrennt. Für das laufende Jahr 2024 beträgt das Durchschnittsgehalt in den 11 westlichen (alten) Bundesländern (vorläufig berechnet) 45.358 Euro (monatlich 3.779,83 Euro). In den fünf östlichen (neuen) Bundesländern liegt es bei 44.732 Euro (-1,38%). Wenn du im Jahr 36.000 Euro verdienst (3.000 Euro pro Monat) entspricht dies in Westdeutschland 0,7937 Rentenpunkten. (36.000 / 45.358).

Bei einem Gehalt von 60.000 Euro p.a. würden entsprechend 1,3228 Rentenpunkte resultieren. Die maximal mögliche Punktezahl ergibt sich unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze. In Westdeutschland können derzeit maximal 1,99 Rentenpunkte pro Jahr gesammelt werden. (7.550 x 12 / 45.358 Euro).

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Wer 45 Jahre lang arbeitet und dabei durchgängig diese knapp 2 Rentenpunkte erreicht, kann theoretisch in seinem Berufsleben derzeit 89,55 Rentenpunkte sammeln. Zudem kannst du für bestimmte Situationen (Kindererziehung, Ausbildung, Arbeitslosigkeit, häusliche Pflege) auch Rentenpunkte erwerben, selbst wenn du nicht erwerbstätig warst oder nur wenig verdienst hast.

Was ist ein Rentenpunkt wert?

Der Wert eines Rentenpunktes wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Wurde bis 2022 noch nach Ost- und West-Bundesländern unterschieden, sind im Jahr 2023 die Rentenpunkte erstmals bundeseinheitlich festgelegt worden. Im aktuellen Jahr 2024 ist ein Rentenpunkt 39,32 Euro wert. Somit errechnet sich bspw. mit 45 Rentenpunkten ein Rentenanspruch i.H.v. 1.769,40 Euro, was 46,8% des aktuelle Durchschnittsverdienst entspricht). Dabei handelt es sich um eine Bruttorente, von der du noch Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern zahlen musst.

Ob es sich nun rechnet, über die Regelaltersgrenze von 67 Jahren hinaus zu arbeiten hängt demnach sehr individuell von der Ansammlung deiner Punkte  sowie von deiner sonstigen finanziellen Situation (private Vorsorge) ab. Grundsätzlich stellt sich zunächst natürlich überhaupt die Frage, ob du gesundheitlich in der Lage bist und auf dem Arbeitsmarkt eine Chance erhältst, weiterhin rentenversichert zu arbeiten. Wenn du mit 67 Jahren fit und gesund bist und noch zwei Jahre länger arbeiten möchtest, kannst du deine Rentenansprüche deutlich um 16,9% steigern. Hast du bis dahin z.B. schon 45 Punkte sammeln können, kämen bei zwei Jahren Durchschnittsverdienst nochmals zwei Punkte hinzu.

Plus 24 Monate x 0,5 Prozent = 12 Prozent. Mit 69 Jahren hättest du dann bei einem Rentenpunktwert von derzeit 39,32 Euro statt der 1.769,40 Euro eine Rente von 2.069,80 Euro. (47 Punkte x 39,32 Euro = 1.848,04 Euro zzgl. 12%). 

Kritik am Rentensystem

Obgleich die Rentensysteme anderer Länder i.d.R. ähnlich aufgebaut sind, belegt das deutsche Rentensystem in einem von der Unternehmensberatung Mercer angestellten internationalen Vergleich von weltweit 44 Rentensystemen nur Platz 17. An der Spitze dieses Rankings rangiert das isländische Altersversorgungssystem auf Platz eins, die Niederlande und Dänemark folgen auf dem zweiten bzw. dritten Platz. Insbesondere im Punkt der Nachhaltigkeit schneidet das hiesige System schlecht ab. Der Nachhaltigkeitsindex bemisst in dem Zusammenhang die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Rentensystem auch in der Zukunft in der Lage sein wird, auskömmliche Renten auszahlen zu können.

Die Analyse von Rentensystemen stellt aber gleichwohl mehrere Herausforderungen hinsichtlich treffender Vergleichsaussagen dar. Unterschiedlich hohe Lebenserwartungen, verschiedene Demografien, ungleiche Arbeitsmärkte, Lohnniveaus und Lebensstandards sind nur einige Punkte, die einen direkten Vergleich erschweren. So ist bspw. beim Spitzenreiter Island das Gesundheitssystem kostenlos und das Preisniveau für Energie liegt wegen der vorhandenen Erdwärme auf der Vulkaninsel sehr niedrig. Dafür sind die Lebenshaltungskosten doppelt so hoch wie in Deutschland. Dafür garantiert das isländische Rentensystem eine staatliche Grundrente i.H.v. 20.100 Euro pro Jahr und einer Rentenzulage von maximal 5.080 Euro pro Jahr. In den Niederlanden leitet sich die Grundrente (AOW: AlgemeneOuderdomswet) vom gesetzlichen Mindestlohn ab. Sie beträgt für Verheiratete und gleichgestellte unverheiratete Paare je Partner 50 Prozent des Mindestlohns und für Alleinstehende 70 Prozent des Mindestlohns.

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Auch in Österreich gibt es eine Mindestsicherung in Form einer bedarfsgeprüften "Ausgleichszulage", die etwas höher ausfällt als in Deutschland. Größter Unterschied zum deutschen System ist, dass bereits 1958 beginnend auch Selbstständige und seit 2005 auch (aber nicht alle) Beamte in das System einzahlen. Das Alterssicherungssystem in Großbritannien charakterisiert sich hingegen durch sehr niedrige staatliche Renten. Der Fokus liegt hier auf einer Vorsorge durch betriebliche Systeme und die private Altersvorsorge.

Die drei Säulen

So gut wie alle Rentensysteme basieren auf den sog. 3 Säulen, der gesetzlichen Rente, der betrieblichen sowie privaten Altersvorsorge. Da die betriebliche Altersversorgung nicht verpflichtend ist und die private Vorsorge nur entsprechend der individuell gegebenen Möglichkeiten geleistet werden kann, stellt die gesetzliche Rente immer noch einen (immer schwächeren) Eckpfeiler für das Einkommen im Rentenalter dar.

Um die Einnahmenseite des Rentensystems auf breitere Füße zu stellen, wird aktuell diskutiert, dass wie bspw. in der Schweiz und in Österreich neben Selbstständigen auch Beamte in das Rentensystem einzahlen sollen. Was jedoch einfach, solidarisch und gerecht klingt, ist letztlich eine nicht ganz triviale Langzeitrechnung. Denn mit Blick auf die Beamten kämen auf den Staat zunächst deutlich höhere Kosten in Form der Rentenversicherungsbeiträge zu, die dann zwar der Rentenkasse zur Verfügung stehen würden.

Gleichzeitig müssten aber auch die Renten von Beamtinnen und Beamten aus diesem System geleistet werden. Ein sofortiger Umstieg würde bedeuten, dass die Rentenversicherung die aktuellen Ruhegehälter von Beamtinnen und Beamten übernehmen müsste.

Ausblick auf kapitalgedecktes Rentensystem

Bei einem derzeit diskutierten kapitalgedeckten Rentensystem würden Teile der vereinnahmten Rentenversicherungsbeiträge in den Kapitalmarkt (Aktien, Anleihen etc.) investiert. Verbunden mit der Hoffnung, dass sich mit renditestarken Entwicklungen hohe Erträge erwirtschaften lassen, könnte damit das Rentenniveau auf 48% gesichert werden. So werden bspw. in Schweden von den geleisteten Beiträgen 2,5 % in Kapitalmarktfonds investiert.

Die restlichen 16 % werden weiterhin zur Finanzierung des Umlageverfahrens eingesetzt. So verlockend die Idee auf den ersten Blick auch aussehen mag, sie birgt natürlich auch die üblichen Gefahren von Investitionen auf Kapitalmärkten, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann.

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Andererseits wird es auch zu Gewissheit, dass das derzeitige umlagefinanzierte Rentensystem in seiner derzeitigen Ausgestaltung keine Zukunft haben wird. 

Fazit: Gesetzliche Rente allein reicht nicht

Ein vor 135 Jahren eingeführtes Rentensystem steht an seinem Scheideweg, weil sich die Voraussetzungen und Bedingungen, die ein solches System funktionieren lassen, im Laufe der Entwicklung von Ökonomie und Demografie wesentlich geändert haben. Selbst bei steigender Lebenserwartung kann die Schraube eines immer höheren Renteneintrittsalters nicht beliebig nach oben gedreht werden. Zumal bei dem Argument i.d.R. nicht erwähnt, dass die mentale und körperliche Arbeitskraft nicht unbedingt auch proportional zum höheren Alter erhalten bleibt.

Zudem die Ansprüche des Arbeitsmarktes durch einen zunehmenden Technologiegrad kontinuierlich steigen. Abgesehen davon, werden aus der Rentenkasse nicht nur die Regelaltersrenten sowie Altersrenten für (besonders) langjährig Versicherte, für Schwerbehinderte und Altersrenten für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute gezahlt. Hinzu kommen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes (Witwen- oder Witwerrente, Waisenrente und Erziehungsrente). Realistisch betrachtet wird das Rentensystem in Deutschland mit Ausblick auf den zeitnah bevorstehenden Eintritt der "Boomergeneration" ins Rentenalter bis an seine Grenzen und darüber hinaus belastet werden. Daher ist es grundsätzlich eine alternativlose Überlegung, dass mehr und mehr erodierende umlagefinanzierte Rentensystem durch ein kapitalgedecktes Verfahren zu stärken.

Selbst wenn die derzeitigen Überlegungen noch nicht ausreichend sein werden. Hinzu könnte eine betriebliche Altersvorsorge verpflichtend, private Vorsorge gefördert und die Steuerlast von Rentnern und Rentnerinnen vermindert werden. Letztlich wir aber dadurch der Kuchen auch nicht größer.  

Vorschaubild: © Medienzunft Berlin / Adobe Stock (Symbolbild)