Rentner bekommen im Februar wichtigen Brief - darum muss man jetzt aktiv werden
Autor: Alexander Milesevic
Deutschland, Dienstag, 20. Februar 2024
Die meisten Seniorinnen und Senioren erhalten bis Ende Februar mit der Post ihre Rentenbezugsbescheinigungen. Aber nicht alle bekommen das Schreiben zugeschickt.
Rentnerinnen und Rentner erhalten in den ersten beiden Monaten des Jahres ihre Rentenbezugsbescheinigungen für das Jahr 2023. Diese beinhaltet Informationen zur ausgezahlten Rente sowie über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr. Aber nicht alle bekommen das Schreiben automatisch zugeschickt, denn die erste Rentenbezugsbescheinigung muss von den Rentnerinnen und Rentnern selbst über die Website der Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragt werden. Erst danach wird die Bescheinigung jährlich automatisch zugeschickt.
Seniorinnen und Senioren müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Vergangenes Jahr lag dieser bei 10.908 Euro für Alleinstehende und bei 21.816 Euro für Ehepaare. Die Rentenversicherung erleichtert die Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner, indem sie benötigten Informationen direkt an das zuständige Finanzamt weiterleitet. Durch die Datenübermittlung müssen die Anlagen "R" und "Vorsorgeaufwand" nicht mehr ausgefüllt werden. Die Bescheinigung erklärt, welche Angaben wo in der Steuererklärung zu machen sind und liefert allen Rentnerinnen und Rentnern die Möglichkeit, im Voraus das Ergebnis ihrer Steuererklärung zu wissen. Welche Änderungen es bei der Rente 2024 noch gibt, erfährst du hier.
Rentenbezugsbescheinigungen für das Jahr 2023: Was Rentner darüber wissen müssen
Aktuell müssen in Deutschland erst Steuern auf die Versicherungsbeiträge und anschließend auch noch auf die Rente gezahlt werden. In einigen Fällen kann es dadurch geschehen, dass Steuern doppelt gezahlt werden. Doch noch steht ein Fragezeichen hinter den Plänen der Regierung zum Ende der Doppelbesteuerung. Dieses liegt derzeit auf Eis, obwohl Rentnerinnen und Rentner davon profitieren könnten.
Aber nicht nur Rentner, sondern auch Arbeitnehmer erhalten zu Beginn des Jahres bis Ende Februar mit der sogenannten Jahresmeldung Informationen zur Rente. Dabei handelt es sich um eine Kopie der Informationen, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherung weitergegeben hat.
Arbeitnehmer sollten diese Informationen gründlichen prüfen, da ansonsten falsche Angaben zum Gehalt und zur Beschäftigungsdauer übernommen werden und sich negativ auf Rentenansprüche auswirken können. Deshalb rät auch die Deutsche Rentenversicherung Arbeitnehmern, den Namen, die Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und den Bruttoverdienst abgleichen und Fehlern vom Arbeitgeber korrigieren lassen.
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