Mindestlohn reicht in großen deutschen Städten nicht für Rente über Grundsicherung
Autor: Dominik Jahn
Deutschland, Mittwoch, 29. November 2023
Der Mindestlohn müsste nicht nur in München deutliche höher sein, für eine ausreichende Rente – ganze vier Euro fehlen hier.
Was muss man verdienen, um im Alter eine Rente zu bekommen, die zum Leben reicht. Renten über der Grundsicherung sind dabei nicht ganz so leicht zu erreichen. Hinzu kommt, dass die finanzielle Absicherung im Ruhestand abhängt vom Wohnort.
Aus einem Bericht des Wochenmagazins Stern geht hervor, dass der Linken-Abgeordnete Pascal Meiser eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt hat. Die Antwort liegt dem Magazin exklusiv vor. Demnach reicht in den zehn größten deutschen Städten der aktuelle Mindestlohn nicht für eine Rente über dem Mindestniveau der sozialen Absicherung aus.
Zusammenhang von Rente und Mindestlohn
Zuletzt hatte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) versucht, Druck aus dem Thema „Rente in Armut“ zu nehmen, wie inFranken.de berichtet hat. Viele Darstellung dazu seien falsch. Es werde demnach der Eindruck vermittelt, „gegen das Risiko von Armut im Ruhestand schütze selbst jahrzehntelange Arbeit in Vollzeit nicht mehr“.
Laut Stern-Beitrag und den Angaben des Bundesarbeitsministeriums, „müssten Arbeitnehmer zwischen 12,72 und 16,14 Euro brutto pro Stunde verdienen, um durch ihren Lohn und ohne zusätzliche Sozialleistungen auf eine Rente zu kommen, die der Höhe der Grundsicherung im Alter in diesen Städten entspricht“. Der Mindestlohn liegt aktuell bei zwölf Euro.
Anfrage zum notwendigen Stundenlohn für Rente über Grundsicherung
Eine einfache Renten-Rechnung, die ebenfalls eine Verknüpfung zwischen Arbeitsmarkt und Rente aufzeigt, kam kürzlich von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Doch wie kann es sein, dass in einigen Städten der Mindestlohn nicht für eine Rente über der Grundsicherung ausreicht?
Grundsicherung
Laut Definition des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) haben "Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkommen bestreiten können, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter. Das Ganze richtet sich nach dem vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).