Das Portal weist darauf hin, dass "Freibeträge für Ehepartner und Kinder die Bemessungsgrundlage mindern und damit die Höhe der maximalen Zuzahlungen reduzieren".
Was passiert bei einer niedrigen Rente?
Wie die Experten schreiben, profitieren Senioren mit einer niedrigen Rente, auf Bürgergeld angewiesen oder auf Grundsicherung im Alter, von einer entsprechend niedrigen Belastungsgrenze.
Demnach kommt e durch das geringere Einkommen zu einem geringeren Eigenanteil im Jahr. Auch hier gilt der Blick auf die Haushaltskonstellation: "Die Belastungsgrenze bezieht sich nicht ausschließlich auf die einzelne versicherte Person".
Dem Bericht von gegen-hartz.de zufolge richtet sich die Grenze auch hier nach dem gemeinsamen Bruttoeinkommen des Haushalts unter Berücksichtigung der anrechenbaren Freibeträge.
Liste mit Belastungsgrenzen und Befreiungen in der Rente*
- Alleinstehende Rentner mit 600 Euro monatlicher Grundsicherung (7.200 Euro jährlich)
Belastungsgrenze / Befreiung: Zwei Prozent (144 Euro im Jahr), bei Chronikerstatus 72 Euro
- Ehepaar mit gemeinsamer Rente von 1.500 Euro monatlich (18.000 Euro jährlich), keine Kinder
Belastungsgrenze / Befreiung: Zwei Prozent (360 Euro im Jahr), bei Chronikerstatus 180 Euro
- Rentner mit kleiner Zusatzrente: 900 Euro monatlich (10.800 Euro jährlich)
Belastungsgrenze / Befreiung: Zwei Prozent (216 Euro im Jahr), bei Chronikerstatus 108 Euro
Wie stellt man den Antrag auf Zuzahlungs-Befreiung?
Das Bundesministerium für Gesundheit weist ausdrücklich darauf hin, dass die jeweilige Krankenkasse ihre Versicherten nicht automatisch benachrichtigt, sobald diese ihre Belastungsgrenze erreicht haben. Man muss die Zuzahlungen im Auge behalten und die Quittungen sammeln.
Auch die gegen-hartz.de-Fachleute raten dazu von Beginn des Jahres an konsequent eine lückenlose Dokumentation aller Ausgaben zu führen, um die spätere Antragstellung zu erleichtern.
Sinnvoll sei es außerdem, "frühzeitig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Chronikerstatus vorliegen, da dieser die Belastungsgrenze auf ein Prozent des relevanten Einkommens senkt".
Wird der voraussichtliche Betrag ohnehin im Laufe des Jahres erreicht, kann demnach "eine Vorab-Befreiung die bürokratischen Abläufe vereinfachen, weil weitere Zuzahlungen dann gar nicht erst anfallen".
Vorschaubild: © AdobeStock/Prostock-studio